In Ăsterreich gibt es bereits laufende Verfahren gegen R1250GS Fahrer auf Grund des nicht erlaubten 3. RĂŒck- und Bremslichtes. Dieses ist, nach geltender EU Rechtssprechung, so fĂŒr einspurige Fahrzeuge nicht gestattet. Wie BMW Motorrad jemals dafĂŒr eine Typenzulassung bekommen hat, ist fraglich (oder es lief wieder nach dem Schema "Malta").
Daher wohl nun bei allen Modellen ausschlieĂlich 2 RĂŒck- und Bremslichter, wie vom Gesetzgeber gestattet.
Bin gespannt, wie die Verfahren ausgehen werden, wenn es etwas konkretes zu berichten gibt, werde ich es vermelden.