M
Mopedjunkie
- Dabei seit
- 14.02.2023
- Beiträge
- 136
- Modell
- R 1300 GS
Gegen Preiserhöhung für ein - nicht lebensnotwendiges - Produkt kann prinzipiell keiner was haben, sofern er vor dem Kaufvertrag davon weiß, da er dann immer noch vom Kauf Abstand nehmen kann. Jeder Hersteller/Konzern kann nach seinem Ermessen an der Preisschraube drehen. Aber juristische Spitzfindigkeiten wie Preisgleitklauseln u.ä. sind absolut kritikwürdig und unseriös. Insbesondere bei Premiumherstellern ist das einfach lächerlich.