Das ein Krad unrechtmäßig beschlagnahmt wurde und nun wieder in Freiheit ist, geht wohl konform mit der Gesetzgebung. (ich wette aber, das findige und missgünstige Verwaltungsmenschen längst oder grad nach diesem Urteil darüber brüten, wie sie ALLEN Motorradfahrern eins reinwürgen können)
und genau hier ist das problem, eine reinwuergen. wir leben angeblich in
einem rechtstaat, da wird keinem eine "reingewuergt". und schon gar
nicht von irgendeiner polizeidirektion, die keinerlei juristische grundlage
fuer das handeln vorweisen konnte sondern versuchten ihr tun unter den
deckmantel der "gefahrenabwehr" und dem PAG zu packen.
und in einem rechtstaat, solange der nicht von $PERSON komplett
untergraben wird, muss er sich fragen lassen ob das so richtig ist und
muss sich pruefen lassen. hier hat die pruefung ergeben, was viele
in ihrem gesunden rechtempfinden schon lange vermuteten, es war
NICHT in ordnung und es war ueberfaellig das festzustellen.
Aber, wie man liest, geht es weniger um die Beschlagnahmung als um die tatsache, das man nicht gewillt ist, sich an bestehende Regeln, (Geschwindigkeitsbegrenzungen) zu halten, weil man nicht einsieht, warum sie bestehen.
erzaehl halt nicht so einen unsinn. selbst wenn jemand sich nicht an
die regeln haelt, ist das kein grund fuer die ordnungshueter sich fuer
den betroffenen selber sanktionen auszudenken.
fahre ich zu schnell, so erwarte ich, im rahmen der moeglichkeiten auch
bestraft zu werden, jeder hat das recht auf gleichbehandlung und auf
ein faires verfahren und auf rechtliches gehoer.
werden ladendieben erst mal finger gebrochen nur weil es dem pozilisten
als geeignete massnahme erscheint? eher nicht ... im moment.
Nimmt man da nicht das Recht in die eigenen Hände?? Wer zieht da eine Grenze? Jeder für sich?
wer hier das recht in die eigenen haende nahm waren die PI, die sich
die massnahme der sicherstellung ausgedacht haben und sich ihr PAG
so lange selber zurechtgebogen haben, bis eine beschlagnahme und
sicherstellung zulaessig erschien. das geht aber nicht weil es nicht
gehen darf.
die polizei hat genug rechte und der bussgeldkatalog genug moeglichkeiten,
wenn einem das zu wenig ist, so muss dieses geaendert werden, es wird
dann moeglicherweise umgesetzt und dann kann auch danach gehandelt
werden.
deine auffassung macht nicht nur opfer zu taetern, sie fuehrt die
gewaltenteilung ab adsurdum. der "zu schnell fahrer" hat erst
mal vermutlich nur eine ordnungswidrigkeit begangen, damit
und mit der folgenden anzeige, dem strafantrag und seinem evtl. zu
erwartenden verfahren / urteil wird dem rechnung getragen.
selbst wenn ihm eine straftat zur last gelegt wuerde! so waere er
als beschuldigter noch unschuldig bis man ihm das gegenteil beweist
und nicht andersrum.
ohne grundlage hat man niemandem sein eigentum zu entziehen, wer
die tatsaechliche gewalt ueber eine sache hat, dem ist ohne eine
tatsaechliche ermaechtigung diese auch nicht zu nehmen. basta.