Guten Morgen,
das war meiner Meinung nach der intelligenteste Beitrag zu diesm Thema
.
wuzz? ich hoffe mein ironiedetektor ist einfach dejustiert und das
ist nich dein ernst.
Ich gehe mal davon aus, daß der Verfasser kein Fan unseres Innenministers ist. Bei den Äußerungen würden sie sich aber sicherlich gut verstehen.
ah jetzt ja.
Da ich behaupten darf, aus beruflichen Gründen etwas von der Materie zu verstehen, geht mir bei solchen Äußerungen immer der Hut hoch.
ich bin wieder ein wenig beruhigt, einen kurzen moment dachte ich, dass
der verfasser deine zustimmung erhielte.
ich bin ueber solche kleingeistigen erguesse dermassen entsetzt, da fehlen
mir teilweise echt die sonst so reichen worte. aufhebung jeder staatlichen
kontrolle nur damit "wir etwas sicherer" leben ob wir wollen oder nicht, die
grundrechte und die (wie auch in anderen foren geforderte) abschaffung
der ueberpruefung von massnahmen sind die logische folge.
wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befuerchten, in absoluter
dummheit nicht zu ueberbieten solche aussagen.
festzuhalten bleibt, eine pruefung vor dem VGH hat ergeben das die von der
polizeidirektion rosenheim angestrengten sicherstellungen zur gefahrenabwehr
nicht mit $25(*) des PAG in Einklang zu bringen sind und eine Besitzwegnahme
in keinem verhaeltnis stand. Es ist nunmehr der Zustand wiederherzustellen
der ohne diese Massnahme bestanden haette, Schadenersatzzahlungen und
hoffentlich personelle Konsequenzen muessten die Folge sein.
Der Schadenersatz ist mitlerweile anerkanntermassen nicht nur die Zahlung
um materiellen Schaden zu ersetzen, sondern auch geeignet materiell nicht
aufzuwiegende Gueter wie Unversehrtheit und Gesundheit (hier Schmerzens-
geld) zu ersetzen. Angst, Bedrohung und Schmerz sind nicht messbar, daher
ist durch die zahlung dem Opfer (Klaeger) eine Zahlung zur genugtuung in
angemesser Hoehe zuzusprechen.
BTDTNT 2006 /me vs. HDI Versicherungen
und mit was? --- mit Recht!