Gratuliere! Hoffentlich kannst du (und alle anderen "Betroffenen") denen eine ordentliche Rechnung stellen. Erstattung der Abschleppkosten, Nutzungsausfall etc.
Bing gespannt, ob das in der Presse auch so hervorgehoben wird, wie die Aktion damals.
aeh .... nicht ich .. das zitat ist von §§-Reiter aus dem R1 Club Forum.
Ich wurde ja zum Glueck nie rausgefischt, was vermutlich an meinem
weibischen Fahrstil liegt. Da ich eigentlich immer STVO konform fahre,
stellt sich dieses Problem fuer mich nicht (ich hoffe das bleibt so), die
Problematik, die ich sehe, bestand immer darin, das in einem Rechtstaat
keine willkuerlichen und fragwuerdigen Verwaltungsakte durch die bayrische
Rennleitung passieren darf. Daher wartete ich mit Spannung auf diese
Entscheidung.
Es war und ist vollkommen absurd, ein Krad als "Tatwerkzeug" zu sehen
bei einer Ueberschreitung der zul Hoechstgeschwindigkeit. In jedem Fall
hat die Polizei das geringste!!!! aller Mittel einzusetzen um die Gefahr
abzwehren. Gefahrenabwehr ... allein schon die Ueberlegung, ein Raser
haette sich und andere automatisch gefaehrdet ist absurd. Der Nachweis
konnte und kann nciht erbracht werden, denn Gefaehrdung ohne den
Nachweis ist sehr subjektiv. Ich fuehle mich z.B. von Rentner, die aus
ihren Dosen kaum noch raussehen koennen und deren Blinker zuletzt
fuer den TUEV Pruefer leuchteten weit mehr gefaehrdet als von einem
Eierfeilentreiber, der mit 100 den Kesselberg runterkommt.
Geringstes Mittel ist z.B. der Platzverweis und die mit der Uebertretung
resultierende Massnahme FS Entzug, Punkte, Aufbauseminare etc. Eine,
wenn auch temporaere, Sicherstellung und Enteignung ist niemals das
geringste oder geeignete Mittel.
Keiner stellt PKW sicher, die auf dem Sudelfeld mit 120 im Drift an der
unteren Poserkurve hochballern (BTDTNT) und im Falle eines Unfalls ein
deutlich hoehres Gefaehrdungspotential haben.
Ich hoffe sehr, dass ich an ein Volltexturteil rankomme ... es muss ein
ueberzeugenes Argument fuer die Richter gegeben haben, welches mit
Sicherheit in die Urteilsbegruendung eingeflossen ist.