Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Diskutiere Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Was mich etwas wundert .. Du hast "Wien" als Ort angegeben. In Österreich gilt das Ganze nicht - wenn Du es für so sinnvoll und der Sicherheit...
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znark

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Du darfst nicht bei Rot über die Kreuzung. Da kommen dann Hunderte die sagen ich kann das auch mitten durch den Gegenverkehr, ich brauch keine Regelung.
Was mich etwas wundert .. Du hast "Wien" als Ort angegeben.

In Österreich gilt das Ganze nicht - wenn Du es für so sinnvoll und der Sicherheit dienlich hältst .. solltest Du Dich nicht dafür einsetzten, dass das auch bei euch eingeführt wird?

Aus meiner Sicht werden hier ein paar Einzelfälle
Die Regelung betrifft alle Motorräder mit Reifenbindung die vor ca 2001 zugelassen wurden. Aktueller Bestand an Krafträdern in Deutschland ist ca 4,4 Millionen, Durchschnittsalter liegt bei etwas über 18 Jahren, .. macht geschätzt 2 Millionen Krafträder die vor 2001 zugelassen wurden .. schätzen wir mal, dass ca 50% eine Reifenbindung haben .. bleiben 1 Million die davon betroffen sind. Wann sind es für Dich keine "Einzelfälle" mehr? Erst dann wenn alle betroffen sind?
 
lomax

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Gerlinde

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Liebste Gerlinde klär mich auf..ich bin Unwissend
vorweg:
Ich habe die ganze Zeit nie gesagt, daß ich die neue Regelung gut finde. Ich habe auch Deine Aufstellung nicht verrissen. Ich habe auch nichts mit irgendeiner Prüforganisation zu tun, geschweige denn einen Beruf, der irgendwas mit KFZ zu tun hat.

Für mich ist es halt schade und das habe ich auch oben angesprochen, daß Du durch die Auswahl Deiner Beispiele lediglich, die bei einer Neuregelung immer bestehenden Grenzbereiche gesucht hast und mit Deinen dazu vorgebrachten Schlüßen für mich leider den informativen Bereich verlassen hast. Bei mir kommt das einfach nicht so gut an, wenn in Wiederholungen sinngemäß die Richtung Geldschneiderei immer wieder in den Vordergrund gestellt werden und m.M. versucht hast andere lächerlich zu machen.
Ich habe mehrere Mopeds und war zB von der vorbestehenden Freigaberegel auch nicht uneingeschränkt begeistert, obwohl ich teilweise davon profitiert habe (teilweise aber auch nicht). Als Beispiel, ich habe u.a. drei NC 30 (zwei deutsche und ein bzgl des Fahrwerks vernachläßigbar ähnliches Importmodell mit Einzelzulassung) mit der mal lange Zeit kaum erhältlichen Größe 150/60 VR 18. Die Freigabe für die nächste Größe und einer für mich schon grenzwertigen Freigängigkeit von 3 mm, erfasste nicht das Importmodell und hat deshalb trotz des absolut vergleichbaren Fahrwerks eine Eintragung erfordert. Dafür jetzt einen Lauten zu machen, war nie mein Stil und für mich war das eine Sache, womit ich halt durchs Raster gefallen bin und ich habe keinen Sinn darin gesehen irgendwelche weiteren Energien zu investieren. Ich habe da auch nicht rumgeweint und m.M nutzlos laut rumprotestiert, daß der von mir deutlich lieber gewünschte Reifen, vor ein paar Jahren nicht mehr produziert wurde.
Ich will mich auch nicht wiederholen, was ich zuvor schon zu diesem Thema hier gesagt habe.
Wenn Dich das wirklich interessiert kannst Du in dem Thread anschauen was ich darüber hinaus geschrieben habe und wo mir ständig jemand versucht hat, daß was ich eindeutig von mir gegeben habe, umzudeuten. Wenn Du dazu immer noch Fragen hast, beantworte ich sie Dir gerne.
 
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Pepsi

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Es geht nicht um Verständnis sondern um Relationen! Hier wurde eine Regelung in die Wege geleitet die ein paar wenige betrifft, faktisch (aus Behördensicht) richtig ist, sich mit 100€ einmalig, sauber und zukunftsfähig abarbeiten lässt. Kann man sich aufregen, lohnt aber eigentlich nicht. Es gibt nun wirklich andere Regelungen wo Engagement wesentlich sinnvoller wäre....
Mehr sagt hier eigentlich niemand der nicht alternativlos auf eurer Seite steht... und nun lasst den TÜVis doch mal ein paar Wochen Zeit und gut ist.
 
Pinky

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Es geht nicht um Verständnis sondern um Relationen! Hier wurde eine Regelung in die Wege geleitet die ein paar wenige betrifft, faktisch (aus Behördensicht) richtig ist, sich mit 100€ einmalig, sauber und zukunftsfähig abarbeiten lässt. Kann man sich aufregen, lohnt aber eigentlich nicht. Es gibt nun wirklich andere Regelungen wo Engagement wesentlich sinnvoller wäre....
Mehr sagt hier eigentlich niemand der nicht alternativlos auf eurer Seite steht... und nun lasst den TÜVis doch mal ein paar Wochen Zeit und gut ist.
Es geht nicht nur um Relationen, sondern um Verständnis! Hier wurde eine Regelung in die Wege geleitet die viele Motorradfahrer betrifft, faktisch (aus technischer Sicht) unsinnig ist, mit 100€ genau 100€ zuviel kostet. Kann man einfach hinnehmen, oder mit einer Petition aufmerksam machen. Es gibt auch andere fragwürdige Regelungen, wo Engagement angesagt wäre, aber darum geht es hier nicht.
Mehr sagt hier eigentlich niemand, der nicht einfach alles akzeptiert, was erlassen wird... und nun lasst der Petition doch mal ein paar Wochen Zeit und gut ist.
 
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Wenn die neue Regelung so wie geschrieben gelebt wird, ist es doch nach meinem Verständnis nich mit einmalig 100 € getan. Die sind doch jedes mal anhängig, wenn ein nicht eingetragener Reifen aufgezogen wird. Und sei es nur, weil sich durch ein Reifenupdate eines Herstellers die Bezeichnung ändert. Völliger Quatsch. Dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, wurde dargelegt. Warum bei der Thematik unter Moppedfahrern offensichtlich keine Solidarität besteht (und die Petition auch als nicht betroffener einfach unterstützt wird), finde ich sehr seltsam. Macht doch einfach mit. Und gut ist.
 
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In Zukunft kann aber jeder betroffen sein, die Entwicklung steht ja nicht still. Dich als Österreicher trifft es wohl nicht - oder?
wie du weißt, dauert es immer ein wenig länger, bis Ö nachzieht (siehe neue Begutachtungsfristen bei Mopeds ab 1.03.) ...

ich erwarte nicht, dass du Verständnis aufbringen musst. Ist dein gutes Recht, dagegen zu sein. Das finde ich sogar gut, dass kontrovers argumentiert wird. Vielleicht kommt man noch drauf, dass es wirklich Unsinn ist. Derzeit gehts in die andere Richtung.
 
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Wenn die neue Regelung so wie geschrieben gelebt wird, ist es doch nach meinem Verständnis nich mit einmalig 100 € getan. Die sind doch jedes mal anhängig, wenn ein nicht eingetragener Reifen aufgezogen wird. Und sei es nur, weil sich durch ein Reifenupdate eines Herstellers die Bezeichnung ändert. Völliger Quatsch.
genau so ist es.

Ich habe gerade (nach 2 Wochen) die Antwort des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ) bekommen - und diese ist eindeutig! Da ist es auch völlig egal, ob es ein TÜV Mitarbeiter (noch) anders akzeptiert oder anders handhabt und euch trotzdem ein "Papperl" klebt. Ohne Eintragung (Fahrzeug ohne EU Zulassung) seid ihr bei jedem neu montierten Reifen (DOT 2020) mit einem Fahrzeug unterwegs, bei dem die Betriebsrelaubnis erloschen ist!

Hier die Antwort des BMVI - und fett markiert der Teil, der bei BMW z.B. ALLE R1100*, R100*, K100* usw. usw. betrifft. Auf diesen Modellen kann aktuell KEIN neuer Reifen mehr montiert werden, ohne dann dieser separat eingetragen werden muss. Und analog ist es bei Honda, Kawasaki, ..... wer hier von "Einzelfällen" spricht ....

Im Gegensatz dazu dürfen bei EU -typgenehmigten Motorrädern (also ab ca 2003) nun ALLE Reifen in der freigegebenen Größe mit den freigegebenen Parametern montiert werden .. also auch der "Nordkoreanischer YingYongGrosserFührerReifen" (wenn nur das Richtige vom Hersteller draufgedruckt wurde).

Hier die Antwort des BMVI:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Eigenschaften der Motorradreifen selbst (z. B. Belastungs-/Geschwindigkeits-Prüfung, Tragfähigkeitsprüfung) werden bereits im Rahmen der Typgenehmigung der Reifen nach den Vorschriften der UN Regelung Nr. 75 überprüft. Diese Reifeneigenschaften müssen bei einer Begutachtung nach § 21 StVZO nicht erneut physisch geprüft werden.
Hintergrund der Unterscheidung zwischen EU-typgenehmigten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit einer z.B. nationalen Einzelgenehmigung ist, dass die der Genehmigung der Krafträder zugrundeliegenden Prüfungen jeweils unterschiedlich sind.

Krafträder mit EU Typgenehmigung:
Im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern wird die Montage der Bereifung gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers - auch unter dem Gesichtspunkt der geschwindigkeitsbedingten Ausdehnung - nicht behindert wird.
Die Prüfungen werden dabei nicht mit dem eigentlichen Reifen durchgeführt, sondern mit einer Hüllkurve, die die größtmöglichen Reifenabmessungen der jeweiligen Reifengröße repräsentiert; d.h. inkl. aller gemäß Typgenehmigung nach UN R-75 (Reifentypgenehmigung) zulässiger Toleranzen. Da Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse grundsätzlich eine größere dynamische Ausdehnung haben als Radialreifen ist in dieser Hüllkurve auch deren größter dynamischer Ausdehnungsfaktur Hdyn = H × 1,18 zu berücksichtigen.
Daher ist bei unveränderten EU-typgenehmigten Krafträdern sichergestellt, dass alle nach der UN Regelung Nr. 75 typgenehmigten Reifen in der für das Kraftrad freigegebenen Größe mit den freigegebenen Parametern verwendet werden können.
Wird die im Rahmen der EU-Typgenehmigung geprüfte und freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines breiteren Reifens, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher wird bei der Überprüfung einer geänderten Bereifung an Krafträdern insbesondere überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass die Bewegung der Rad-/Reifenkombination nicht behindert wird.

Krafträder mit nationaler Genehmigung:
Im Falle einer nationalen Genehmigung, beispielsweise einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO wird der Reifenfreiraum des zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugs i.d.R. ausschließlich mit der vorgestellten Bereifung geprüft und diese Bereifung in der Genehmigung vermerkt. Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher ist bei einer Abweichung von der freigegebenen Bereifung stets ein Nachweis nach § 19 Absatz 3 StVZO bzw. eine Begutachtung erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Ich denke diese Aussage ist eindeutig Wer natürlich darauf hofft, dass
  • der TÜV langfristig auf diese Einnahmemöglichkeit verzichten wird oder
  • glaubt dass es der Sicherheit dienlich ist, wenn ein paar 100.000 ältere Motorräder nun jeden neu montierten Reifen (trotz Freigabe des Reifenherstellers) eintragen lassen müsssen oder
  • denkt dass man sich wegen den 100€ extra keinen Kopf machen sollte ....

... der braucht ja weder die Petition unterstützen noch beim BMVI, BMW, ADAC, bzw. den einschlägigen Motorrad-Zeitschriften vorstellig werden.

Alle anderen sollten (nach meiner Einschätzung):
  • die Petition unterstützen
  • sich per Mail / Brief an die einschlägigen Motorrad-Zeitschriften wenden
  • sich an den ADAC wenden
  • sich vor allem an BMW wenden: Auf deren Reifenfreigabe-Seiten (und deren Hersteller Freigabe wäre nach meiner Einschätzung gültig) gibt es z.B. aktuell KEINEN für die R1200C, R1100*, K100, ... freigegeben Reifen mehr, den man um Handel noch erwerben kann.

Gruß, Peter

PS: Und auch wenn ich mich wiederhole: Ein "Austragen" der Reifenfabrikatsbindung macht in der Regel kein TÜV mal "einfach so". Zumindest keiner, den ich hier gesprochen habe ... (und wenn das ein TÜV Prüfer macht würde ich ihm - wäre ich sein Vorgesetzter - mal ordentlich die Ohren lang ziehen und ihm den "entgangenen garantierten Umsatz" vom Lohn abziehen ... ist doch zuküftig einfach: Bei jeder TÜV Untersuchung kommt ein "kopfschütteln", ein "der Reifen ist nicht eingetragen", ein "durchgefallen", "erstmal Änderunsgabnahme", dann "Wiedervorführung" mit neuer Gebühr ... mal schnell statt 80€ dann 200€ Umsatz ... da freut sich das TÜV Management ...)
 
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Gerlinde

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Wieso richtet sich Euer Zorn eigentlich gegen Tüv oder die Vorschriftenlage?

Ist es denn nicht eigentlich viel empörender, daß die Reifenindustrie nicht mehr den ursprünglich problemlos verwendbaren Reifen nicht mehr produziert?

Dagegen sollte man doch m.M. Petitionen starten.
 
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Ist es denn nicht eigentlich viel empörender, daß die Reifenindustrie nicht mehr den ursprünglich problemlos verwendbaren Reifen nicht mehr produziert?

Dagegen sollte man doch m.M. Petitionen starten.
Hast Du das Ironie Smiley vergessen?? Du meinst das doch nicht Ernst, oder?
 
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Wieso richtet sich Euer Zorn eigentlich gegen Tüv oder die Vorschriftenlage?

Ist es denn nicht eigentlich viel empörender, daß die Reifenindustrie nicht mehr den ursprünglich problemlos verwendbaren Reifen nicht mehr produziert?

Dagegen sollte man doch m.M. Petitionen starten.
Warum wird er nicht mehr produziert? Weil kaum mehr Nachfrage besteht und daher wirtschaftlich sinnlos. Das relativiert dann auch die Vermutung, dass 100.000e betroffen sind.
 
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1. Das Mengengerüst ist keine Vermutung, sondern eine mathematisch nachvollziehbare Hochrechnung.
2. Natürlich wird der (für die GS eingetragene) Metzeler Enduro 4 nicht mehr gekauft (und produziert), weil es schon einige Generationen besserer Reifen von z.B. Metzeler gibt (die Tourance-Reihe).
 
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znark

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Warum wird er nicht mehr produziert? Weil kaum mehr Nachfrage besteht und daher wirtschaftlich sinnlos. Das relativiert dann auch die Vermutung, dass 100.000e betroffen sind.
Bei manchen Beiträgen zweifle ich wirklich ....

Ich erkläre es jetzt nochmals ganz langsam:

- die Reifen werde nicht mehr produziert, weil es verbesserte Nachfolgereifen gibt (Beispiel der alte Marathon ME80 ... in der R1200C Größe eine gemeingefährliche Katastrophe bei Regen ... erst durch den besseren ME88 und den jetzt nochmals verbesserten ME880 ersetzt)

- nachdem es sowohl für den ME88 wie auch den ME880 eine Freigabe vom Reifenhersteller gab hat natürlich jeder diesen montiert. Keiner wäre mehr auf die Idee gekommen nach dem den „alten“ ME80 - zu fragen. Und kein Hersteller käme auch die Idee den schlechteren „alten“ Reifentyp zu produzieren, wenn er mühevoll einen verbesserten Nachfolgetyp entwickelt hat

- Und so ist es bei allen Reifenherstellern. Reifen werden beständig verbessert – heute noch die gleichen Reifen von vor 20 oder 30 Jahren anzubieten wäre in Bezug auf die Sicherheit ein gefährlicher Rückschritt ... ganz abgesehen davon, dass keiner mehr diesen Reifen kaufen würde (wenn es von der Konkurenz verbesserte Nachfolgereifen gibt)

.. und wie abdiepost schrieb: Meine mehrere 100.000 ergeben sich ganz einfach aus dem Lesen der Statistik (Durchschnittsalter Motorräder in D, Aktueller bestand Motorräder in D) und einer daraus resultierenden Abschätzung .. ich lasse mich gerne verbessern. Aber bitte mit Zahlen und entsprechender Erklärung, wo ich falsch liege ...
 
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fralind

fralind

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..............................Bei jeder TÜV Untersuchung kommt ein "kopfschütteln", ein "der Reifen ist nicht eingetragen", ein "durchgefallen", "erstmal Änderunsgabnahme", dann "Wiedervorführung" mit neuer Gebühr ... mal schnell statt 80€ dann 200€ Umsatz ... da freut sich das TÜV Management ...)
Achtung !, da es kein Gutachten seitens einer akkredetierten Prüforganisation gibt ist es keine Änderungsabnahme.

Es gibt eine Einzelabnahme und man muss anschliesend eine neue Betriebserlaubnis bei der Behörde beantragen.

Und die Einzelabnahme darf ja noch lange nicht jeder
 
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Bodo2009

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ja es sind Peanuts...

nach Einschätzungen der Hersteller und unserer Datenbank schlappe 1.5-1.7 Millionen Zweiräder in D die betroffen sind.

Alleine rund 1,5 Millionen Zweiräder in D sind mit EZ vor EU-Homologation aktuell noch im Bestand...peanuts...in der heilen GS Welt

Aktuell überblickt keiner (auch wir nicht, weil man jedes Fahrzeug individuell ansehen muss...auch die mit EU-Zulassung) welche es betrifft.....

grundsätzlich für uns als Fachhändler gut...

Warum denn um Gottes Willen Mopeds mit EU-Zulassung...für die gilt es doch nicht...weil in meiner GS-Welt ist alles gut....

doch Muttis Kleinenduro.......weil der Hersteller einst das Fahrzeug mit Diagonal-Reifen homologiert hatte.....und es ggf. den Wunschreifen nur noch als Radialen gibt.....

also dann fährt Mutti in Zukunft Heidies, sind auch nicht so schlecht und Vaddy kann mit Trail Attack 3 auf der GS vorheizen...oder Vaddy geht zum Graukittel und lässt sich die Radialen Trail Attack 3 eintragen....
Das!!!! ging vorher OHNE TÜV mit der Freigabebescheinigung...
....und warum die Freigängigkeit eines Radialen anders als die des Diagonalen sein soll (gleiche Größe) erschliesst sich nur den Graukitteln...dafür brauchts einen Ing. und der muss bezahlt werden.


Gerlinde...warum wir den TÜV angreifen????? weil der TÜV-federführend der TÜV NORD bezüglich der Handhabung geklagt hatte und deswegen dieser ABZOCKER-Wahnsinn erst entstanden ist.
 
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znark

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nach Einschätzungen der Hersteller und unserer Datenbank schlappe 1.5-1.7 Millionen Zweiräder in D die betroffen sind.
@Bodo2009: Was ist Deiner Meinung nach das sinnvollste Vorgehen? Ich denke, dass es die meisten Fahrer von Motorrädern mit EZ vor EU-Homologation einfach noch nicht verstanden haben, was das nun für sie bedeutet.

Weißt Du ob die Motorrad Zeitschriften da etwas bringen werden?
 
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Bodo2009

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Es ist einfach zu komplex...Motorrad hatte in der letzten Ausgabe ja das Thema mit etwas Satire schon benannt, auch der ADAC.
Bei der Pflege der Datenbanken (Hersteller und wir in Kooperation) werden die Ausmaße erst langsam sichtbar.

Und warum sollte jemand (Regierung) daran was ändern......siehe die Sabberer hier im Forum und die geringe Resonanz bei der Petiton......mit solchen satten Mitbürgen ist nichts zu gewinnen und vieles einfach zu regieren.

Aber bitte immer schön grüssen bei Mopedfahren...gelle wir sind ja alles Biker....
 
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znark

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Und warum sollte jemand (Regierung) daran was ändern......siehe die Sabberer hier im Forum und die geringe Resonanz bei der Petiton......mit solchen satten Mitbürgen ist nichts zu gewinnen und vieles einfach zu regieren.

Aber bitte immer schön grüssen bei Mopedfahren...gelle wir sind ja alles Biker....
Ich sehe es nicht so negativ wie Du ... ich glaube, dass einfach nur den meisten Betroffenen gar nicht klar ist, was das für sie bedeuten wird. Das wird erst langsam durchsickern (und durchgesetzt werden).

Siehe die Antwort, die ich vom TÜV Süd bekommen habe ".. alles kein Problem, wir behandeln es so wie immer ..." .. und in ein, zwei Jahren "müssen" sie es dann leider anders machen weil es ja so schon lange vorgeschrieben ist.

Ich bin mir fast zu hundert Prozent sicher - wenn ich heute zu meinem Reifenhändler (und auch zu BMW selbst!) gehe und mir auf meine R1100R einen neuen Reifen montieren lasse ("bitte den gleichen wie der, der drauf ist") wird mich keiner darauf hinweisen, dass dieser jetzt eingetragen werden muss. Auch der TÜV Prüfer aktuell noch nicht (weil es bis zu dem nicht durchgedrungen ist) .. aber ich traue mich zu wetten: In zwei Jahren krieg ich ein"sorry, die Regelung gibt es schon lange ... also nein, das geht nicht ..." zu hören und darf zahlen.

Daher sehe ich es als wichtig an, dass allen Betroffenen (hier im BMW Forum wohl alle Fahrer R1100x, 100GS, R1200C, ...?? ) wissen, was das für sie bedeutet. Vielleicht greift ja doch der eine oder andere zum Stift oder zur Tastatur und gibt seinen Unmut wieder.

Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch BMW mit ins Boot zu holen. Eine Freigabe für einzelne aktuelle Reifentypen von BMW als Hersteller des Motorrads (auf Basis der Freigaben der Reifenhersteller) oder gar eine Aufhebung der Reifenbindung für diese Modelle von BMW (analog zu den EU typisierten Modellen) würed doch auch alle Probleme lösen, oder?
 
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@Bodo2009: Was ist Deiner Meinung nach das sinnvollste Vorgehen? Ich denke, dass es die meisten Fahrer von Motorrädern mit EZ vor EU-Homologation einfach noch nicht verstanden haben, was das nun für sie bedeutet.

Weißt Du ob die Motorrad Zeitschriften da etwas bringen werden?
Die Motorrad wird in der nächsten Ausgabe berichten und die Petition in dem Zusammenhang erwähnen. Das weiß ich aus erster Hand.
 
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