Franz Gans
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Editiert (P.S: ergaenzt), 22.06.2020Ich habe zwar auch noch keine Antwort bekomme, wollte aber mal wieder nachhoeren, ob das bei anderen Kollegen eventuell besser ist. Auch damit der Thread nicht ganz einschlaeft.
Zwar Eigenzitat, aber nicht grundlos:
Seit heute Vormittag liegt mir die Antwort vom Fahrzeughersteller BMW vor, die es kaum Wert ist zitiert zu werden. Man verweist - entgegen meinen Erwartungen - auf die neue Regelung und die (regelmaessige) Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Hier der (auszugsweise einschliesslich Fehler zitierte) Wortlaut:
"Bei einer Gesetzgebung des Bundesverkehrsministeriums können wir als Hersteller an den Vorschriften leider nichts ändern. Wir empfehlen Ihnen, bei einer Änderung der Bereifung eine Eintragung im Fahrzeugschein. So können Sie Ihr Fahrzeug legal im Straßenverkehr bewegen."
Hilft also nicht weiter, aber den Versuch war es Wert. Ich glaube man hat - trotz wochenlanger Verzoegerung der Antwort - gar kein Interesse den geldgierigen Prueforganisationen in die fein angerichtete Suppe zu spucken. Vermutlich hat man sich nicht einmal in meine Argumentation hineingedacht. Als Hersteller hat man seinerzeit den Schlamassel ja durchaus mit verursacht, und jetzt stellt man sich selber eher als ein Opfer der Gesetzesaenderung hin.
Plan B ist schon in Kraft gesetzt worden ;-).
Viele Gruesse
Karl-Heinz
P.S: Ein weiteres Mal bei BMW nachgehakt, mit dem Argument man habe ja damals auch in die Papiere eingetragen, womit wir seit Verkehrsblatt 15 / 2019 zu kaempfen haben, wurde damit abgeschmettert, dass der damalige Eintrag auch nicht freiwillig, sondern auf Vorschriftendruck hin vorgenommen wurde. Eine Annullierung der Eintragung sei daher auch durch BMW Motorrad nicht moeglich!
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