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znark
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- R1250GS, R1200GS TÜ, R1200C, R1100R
Sehr gut erklärt von dem Herren. Insbesondere auch der Punkt "wer ist am meisten in den Hintern gekniffen ist" ab "7:52" .. alle Motorradbesitzer von Motorrädern die eine ABE (und keine EU Zulassung) besitzen (also vor ca 2001).Um mal wieder zur Sache zu kommen, bei mopedreifen gibt es ein tolles Video zur Problematik:
TÜV-Änderungen 2020
Da ist es genau so wie er es beschreibt ... jeder neue Reifen (andere Marke, Typ, ..) ist einzutragen. Damit jedem klar wird was das bedeutet - weder für R1100R noch R1100GS gibt es noch einen Reifen zu kaufen, den man aktuell montieren kann ohne damit zum TÜV & zur Zulassungsstelle zu müssen und diesen im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen zu lassen! (also ca 80-100€ Zusatzkosten plus Zeit für einen Besuch beim TÜV und der Zulassungsstelle)
... der Hammer ist aber .. obwohl es so in der BMVI Vorgabe steht ist sich offenbar nicht mal der TÜV sicher, ob und wie es zu machen ist. Ich hatte ja TÜV Süd und TÜV Nord (und das BMVI) angeschrieben und diesbezüglich nachgefragt ... TÜV Nord (der wohl maßgeblich an der Umsetzung beteilgt war) und BMVI hatten es bisher nicht nötig mir zu antworten.
TÜV Süd hat mir sehr schnell geantwortet .. und das Gegenteil von dem gesagt, was in der BMVI Vorgabe steht. Ich zitiere mal deren Antwort:
.... Für Fahrzeuge bei denen sich die Reifengröße nicht ändert, die Reifenfabrikationsbindung aber nicht eingehalten wird, ändert sich allerdings nichts. Es ist weiterhin eine Herstellerfreigabe erforderlich. Eine Eintragung ist nur notwendig, wenn sich die Reifengrößen unterscheiden. Bei Fahrzeugen mit nationaler BE oder EBE ist gehen wir grundsätzlich so vor. Bei EG-Typgenehmigten Motorrädern nur außerhalb der Reichweite zwischen den kleinsten und den größten Reifen.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Sollten Sie Rückfragen haben können sie sich gerne direkt bei mir unter den unten angegebenen Kontaktdaten erreichen. ....
Wenn es verläßlich so gehandhabt würde wäre das ja ok, aber das ist bisher natürlich nur die (Mail) Aussage eines Sachverständigen beim TÜV .. und ist als solche nicht belastbar. Ich werde noch bei diesem nachfragen ob ich diese Antwort verbindlich schriftlich haben kann ...
Der ADAC und der WdK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) hatten sich ebeso besorgt geäußert wie der Herr von mopedreifen ( TÜV-Änderungen 2020 ) .. und haben beide geraten, doch (neben der Petition) direkt beim BMVI nachzufragen. Ich denke je mehr Leute da direkt hinschreiben und nachfragen - desto mehr kommt das Thema da wieder in die Diskussion. Und die oben zitierte Antwort vom TÜV Süd zeigt mir, dass bei dem Thema noch lange nicht da sletzte Wort gesprochen ist ..
Die Adresse des Bürgerservices des Verkehrsministeriums lautet:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 / 2008 3060
Fax: 030 / 2008 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de <mailto:buergerinfo@bmvi.bund.de>
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Gruß, Peter