Hi
Es ist gar keine Frage was der Servicebetrieb dazu sagt wenn man eigenes Material mitbringt. Er ist gesetzlich verpflichtet beigestellte Verbrauchsmaterialien zu verwenden.
Er darf (und sollte) auf die Rechnung schreiben, dass etwas und "was" beigestellt wurde. Einerseits haftet er sonstfür den verbauten Kram, andererseits kann er nicht behaupten Du hättest Salatöl beigestellt.
Selbsverständlich kann er Entsorgungskosten für Altöl berechnen, schliesslich bekommt er diese nicht gratis.
Die Entsorgungskosten sind genauso kalkuliert wie die Ölpreise.
Dagegen gibt man einfach einen leeren Kanister ab "für's Altöl, Sie dürfen ihn vollmachen". Den kann man entweder heimlich, still, leise und unfair abends bei ATU an's Tor stellen oder bei einem Recyclinghof als Kleinmenge abgeben.
Ich habe ein eigenes 200l Fass das bei Bedarf von meinem Spezl (gratis) abgeholt wird. Er holt auch bei BMW ab :-). Wer selbst mit Kleinmengen zu ihm kommt und nach den Gebühren fragt hört: "Autoöl? Stell' da drüben hin, Servus".
Jetzt kann er noch eine "Handlinggebühr" fordern (den Meisten ist es übrigens zu blöd Altöl in den mitgebrachten Kanister zu füllen und die Entsorgung wird auf einmal preiswert).
Der gesetzlich Hintergrund ist, dass man seine Teile kaufen kann wo man will und nicht zwangsweise überteuerte Produkte verwenden muss. Nachdem Material und Lohn ohnehin getrennt berechnet wird sei das kein Mehraufwand. Der Mechaniker muss die Teile nicht mal aus dem Lager abrufen oder zusammensuchen.
Allerdings sollte man sich absolut sicher sein bei den Dingen die man mitbringt. Wenn es blöd geht baut der Mechaniker auch gnadenlos die falschen Teile ein. Klärt irgendwer den Kunden auf, dass es falsche Teile sind, kann er Beratungszeit berechnen.
Die Ansicht "Da fahre ich ein schweineteueres Motorrad und will dann das vollkommen überteuerte Öl nicht bezahlen" teile ich nicht. Die "Gegenseite" überlegt schliesslich auch "wieviel können wir berechnen damit der Kunde nur laut stöhnt aber niemanden erschiesst (in den USA :-) )".
Die bessere Methode ist allerdings zu sagen "xy KD aber bitte ohne Öl- und Filterwechsel!" und darauf zu achten, dass es auch auf dem Auftrag steht. Der eventuellen Gewährleistung schadet das nicht wenn man nachweisen kann zeitgleich ein geeignetes Öl gekauft zu haben.
Anders ist das bei einer "Anschlussgarantie". Da sollte man genau lesen was in diesem Reparaturversicherungsvertrag (der nur "Garantie" heisst) steht.
Auszug aus Wikipedia:
>>>Bei Funktionsmängeln während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt. <<<<
gerd