Wenn die juristische Bewertung wirklich interessiert, sollte man auf die schriftliche Urteilsbegründung warten und nicht versuchen Medienberichte und Pressemeldungen zu interpretieren. Und auch dann muss zuerst mal die Staatsanwaltschaft darüber nachdenken ...
In der Regel werden solche Urteile nicht veröffentlicht. Den Inhalt des Urteils hat ein Onlinebericht (siehe den Link in meinem Beitrag) exakt und mit den korrekten juristischen Fachbegriffen beschrieben => ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass der Autor richtig zugehört hört.
Den "Fall wieder aufrollen" ist albern. Austauschen kann an sich immer, es gibt hier ja auch genug Leute, die reden / schreiben hier beim Motorradfahren, reisen und schrauben mit, ohne Ahnung zu haben
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Ein Strafmaß (1 Jahr auf Bewährung) lässt sich von jedem in seinem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden immer bewerten.
Natürlich wollte der Fahrer niemanden töten oder schwer verletzen. Aber den Anfang (also sein Fahrmanöver) hat er vorsätzlich gemacht, und daraus leitet sich ein höherer Schuldvorwurf ab als ein (grob) fahrlässige Begehungsweise als Einstieg in das strafbare Handeln. Dafür finde ich persönlich 1 Jahr zu gering.
Da mir die juristischen Begriffe etwas geläufiger sind als dem Durchschnitt habe ich mir die Mühe gemacht, zu versuchen, diese zu erklären. Damit lasse ich jetzt erst mal gut sein.