Nur Bewährung! Ist das unser Ernst?

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vilkas

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Hallo,

ich hoffe, du findest einen sehr guten Spezialisten. Er hat viel Arbeit vor sich. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass es Spezialisten mit irgendwelchen Amateuren in einem Motorradforum, die dort rege zu Rechtsthemen mitdiskutieren und ziemlich klare, leider unzutreffende Vorkenntnisse haben, echt wirklich schwer haben können.
Das kann ich mir gut vorstellen, dass du diese Erfahrung schon gemacht hast. Hast du jeden zweiten Tag eine e-mail geschrieben und jede Woche in der Kanzlei angerufen um den Juristen die Paragraphen zu erklären - immerhin hast du brandheisse Infos bei google gefunden.

Wer halbwegs klug ist, lässt Profis ihren Job machen.

Wenn du einen gebrochen Arm hast, gehst du auch ins Krankenhaus und versuchst nicht ein Kurzstudium auf youtube zu machen, oder?
 
Larsi

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Wenn du einen gebrochen Arm hast, gehst du auch ins Krankenhaus und versuchst nicht ein Kurzstudium auf youtube zu machen, oder?
Du stehst gerade in der Notaufnahme und erklärst dem Arzt, er hätte doch eh keine Ahnung.
Weiowei ...
 
*Topas*

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... anscheinend hat er seine Reno Gehilfin dabei - die für ihn spricht :D
 
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Wenn ich mir die Eingangsfrage anschaue und die gewählte Formulierung, dann lässt es in einem Motorradforum ja eigentlich kaum noch Spielraum übrig.


Tach auch!
Komme endlich dazu, die letzte MOTORRAD durchzublättern und stoße auf diese Randnotiz unten.
Jetzt im Ernst? Ein Autofahrer bringt einen Moppedfahrer zu Fall, der stirbt später an den Folgen und das A****och bekommt nur Bewährung?
Wie seht ihr das?
Die Schuldfrage - bzw. die Unfallursache klären ja meist Gutachter, wenn sich eindeutige Aussagen oder Abläufe nicht herleiten lassen.

Die Schuldfrage ist das eine - die Frage, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit - eine weitere Komponente.
Das wird umso schwerer zu beurteilen sein, wenn alle Betroffenen schweigen.
Dem Verursacher ohne Weiteres Vorsatz zu unterstellen ist nicht möglich.
Es muss belegbar sein.

All dies - und noch mehr - wird ein Richter abwägen, je nach Aussage von Zeugen, Polizei und Sachverständigen.

Vorsatz konnte keiner belegt werden.

Was dann als Straffmass im Raum steht ist einer gewissen Bandbreite geschuldet.
Dazu muss ein Richter alle Seiten abwägen, er entscheidet nicht willkürlich aus dem Bauch heraus.
Seine Entscheidung wird sich innerhalb der gültigen Rechtslage bewegen

Ob sein Urteil dann auf die Zustimmung von den Beteiligten, Hinterbliebenen oder dem Volksempfinden zusagt - ist erstmal unwichtig.

Das es für uns als Motorradfahrer mit Beigeschmack daherkommt, ist emotional verständlich.
Wer viel fährt - kann aus eigener Erfahrung berichten, wie oft man der Schwächere ist und klugerweise nachgibt.

Das rettet die eigene Haut, besser - als wenn man im Recht, verstirbt.

Das Urteil, die Strafe - nichts macht das Opfer wieder lebendig.
Der Verurteilte wird mit seiner Schuld leben müssen.

Es gibt bei manchen Konstellationen keine wiederherstellbare Gerechtigkeit, sonst müsste man die Zeit zurückdrehen.
 
C

Christian S

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Das kann ich mir gut vorstellen, dass du diese Erfahrung schon gemacht hast. Hast du jeden zweiten Tag eine e-mail geschrieben und jede Woche in der Kanzlei angerufen um den Juristen die Paragraphen zu erklären - immerhin hast du brandheisse Infos bei google gefunden.
Hallo

ich schreibe die Mails nicht, ich bekomme sie.
 
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vilkas

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Nur noch eine Anmerkung zur Versicherungsthematik bei vorsätzlichen Unfällen (Beitrag 104 )


Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)§ 12

(1) Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs zustehen, diese Ersatzansprüche auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) geltend machen,
[...]
3. wenn für den Schaden, der durch den Gebrauch des ermittelten oder nicht ermittelten Fahrzeugs verursacht worden ist, eine Haftpflichtversicherung deswegen keine Deckung gewährt oder gewähren würde, weil der Ersatzpflichtige den Eintritt der Tatsache, für die er dem Ersatzberechtigten verantwortlich ist, vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat,
...
Wenn die Versicherung nicht zahlt, weil der Versicherungsnehmer einen Unfall vorsätzlich herbeiführt, dann zahlt der Entschädigungsfond. Du hast leider den Absatz zur Unfallopferhilfe nur halb zitiert und den Verweis auf die Verkehrsopferhilfe unterschlagen.

Wikipedia: Verkehrsopferhilfe

Auf der website der Verkehrsopferhilfe kann man formlos eine Unfallmeldung abgeben (mit der Begründung: "Der KH-Versicherer des verursachenden Kfz hat wegen Vorsatz abgelehnt ")

Auf ebendieer Website findert man auch eine Begründung für den Gatrantiefond (Entschädigungsfond):
Der Garantiefonds ist eingerichtet worden, um letzte Lücken im Pflichtversicherungsgesetz zu schließen und um die Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, gegen die sie sich am wenigsten schützen können. Er reguliert nach den §§ 12 ff Pflichtversicherungsgesetz u.a. Schäden, die durch den Gebrauch eines nicht zu ermittelnden bzw. pflichtwidrig nicht versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind oder mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und rechtwidrig herbeigefügt werden. Ferner ist er zuständig im Falle einer Insolvenz eines in Deutschland tätigen Autohaftpflichtversicherers. Die gesamten Schadenaufwendungen werden allein von den Autohaftpflichtversicherern getragen: Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht. Jeder kann sich an den Verein wenden; man muss kein Mitglied sein. Aus der Zweckbestimmung des Garantiefonds folgt, dass er nicht unterschiedslos alle Schäden ersetzen kann.
Er reguliert ... Schäden, die ... mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und rechtwidrig herbeigefügt werden!!!!

Man hört immer wieder, das Versicherungen lieber streiten als zahlen. Ich nehme an das, das auch für Verkehrsopferhilfe bzw den Entschädigungsfond gilt (bzw das von ihm benannte Mitgliedsunternehmen). Aber schlussendlich ist es für den Geschädigten irrelevant mit wem er sich streitet und wer ihm seinen Schaden ersetzt - die ursprünglicher Versicherung oder der Entschädigungsfond.

Soweit das Verständnis eines juristisch interessierten Laien
 
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