Nur Bewährung! Ist das unser Ernst?

Diskutiere Nur Bewährung! Ist das unser Ernst? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ich bin auch der Meinung, die Rechtssprechung wäre viel gerechter, wenn wir das in Zukunft nicht mehr Richtern überlassen, sondern Gerichtsforen...
Klausmong

Klausmong

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ich bin auch der Meinung, die Rechtssprechung wäre viel gerechter, wenn wir das in Zukunft nicht mehr Richtern überlassen,
sondern Gerichtsforen einführen, wo dann die Leser über die Strafe entscheiden.

Man könnte ja hier in der Laberecke sowas einführen, würde da gut dazu passen.

Wäre auch viel schneller und billiger wie Gerichte, die man sich dann sparen kann.
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
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Ich frage mich nur welche Umstände so ein mildes Urteil rechtfertigen können, wenn es erwiesen ist, daß der Autofahrer den Motorradfahrer bewußt in Bedrängnis gebracht hat.
Das er es bewußt gemacht hat kann ich nicht lesen, zumindest nicht bei baden.fm, das mir aber deutlich objektiver scheint als der Beitrag von Motorrad.
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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Was keine Beförderung sondern nur ein Seitenwechsel ist. 😉
Staatsanwälte werden beamtenrechtlich auch zu Richtern ernannt und entsprechend besoldet.
Aber auf diesen "Seitenwechsel" musste er damals sehr lange warten.
Die Posten als Staatsanwalt am Verkehrsgericht in der Landeshauptstadt M sind ganz schön anstrengend.
Zu jeder Tages- und Nachtzeit raus.

Na ja. Lange her, mittlerweile a.D.
 
Pinky

Pinky

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Das er es bewußt gemacht hat kann ich nicht lesen
Ich beziehe mich auf die Aussage in dem Artikel aus Motorrad 2/2022. Warum sollte ich das anzweifeln?

"Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Mann (Autofahrer) im Juni 2020 einen Motorradfahrer auf der A5 bei Freiburg mit dem Auto bewußt bedrängt und zu Sturz gebracht hatte."
 
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gstommy68

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Der Verurteilte hatte bestimmt ne schwere Kindheit und ist sicher mal eus eigener Schusseligkeit vom Mopped gefallen....
 
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DXBGS

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Viele haben sich jetzt positiv bzw negativ zum Urteil ausgelassen.
Frage: Wie wäre Euer Strafmass als Richter ausgefallen?
🤔
(Klar ohne tieferes juristisches Wissen usw.)
 
MarinGS

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Viele haben sich jetzt positiv bzw negativ zum Urteil ausgelassen.
Frage: Wie wäre Euer Strafmass als Richter ausgefallen?
🤔
(Klar ohne tieferes juristisches Wissen usw.)
Einspruch!

In dubio pro reo


Zur weiteren Begutachtung wird vorgelegt:

Amtsgericht Emmendingen, Karl-Friedrich-Straße 25, Emmendingen, Sitzungssaal I, 1. OG, 6 Ds 500 Js 26691/20

Vor dem Strafrichter wird verhandelt gegen einen 70jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Angeklagte soll im Juni 2020 die Bundesautobahn A5 mit seinem Pkw in nördliche Richtung befahren haben. Zwischen der Anschlussstelle Freiburg-Nord und Teningen soll der Angeklagte bei zähfließendem Verkehr zunächst die linke Fahrspur befahren haben und auf eine Gruppe von drei Motorradfahrern aufgeschlossen haben. Sodann sei er, weil es auf der rechten Spur schneller vorangegangen sei, auf diese gewechselt. Bei einem erneuten Wechsel auf die linke Spur habe er einen Motorradfahrer leicht berührt, weshalb dieser habe ausweichen und leicht beschleunigen müssen. Der Angeklagte soll sodann wieder auf die rechte und gleich wieder auf die linke Spur gefahren sein. Dort sei er mit dem Motorradfahrer kollidiert, der gestürzt sei. Der Motorradfahrer sei aufgrund seiner schweren Verletzungen etwa zwei Monate später im Krankenhaus verstorben.

(Info: Staatsanwaltschaft Freiburg)

Quelle: regiotrends
 
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Gast 61523

Gast
Auf Telekilo (oder gramm?) wäre bestimmt gestanden "Autofahrer tötet Motorradfahrer und wird Frei gesprochen"
Wenn ich das ganze lese, kann ich nur mutmaßen, in einem Stau, zähfließender Verkehr, war ein für Heute normaler (Vollpfosten) der es wohl sehr Eilig hatte und mit permanenten Spurwechsel und Gedrängle schneller voranzukommen wollte, bis dann leider was passiert ist.
Also das es es geplant war den Mopedfahrer zu töten glaube ich nicht, leider hat sich da ein Verkehrsteilnehmer kommplett daneben benommen und das schlimmste es ist jemand an seinem sehr dämlichen Verhalten verstorben.

Den Führerschein darf der Verursacher auf keinen Fall mehr erhalten, da der Typ absolut nicht mehr im Stande ist ein Fahrzeug zu führen und ein Mensch ums Leben gekommen ist. Gefängniss ? Was will man da mit einem 70 Jährigen.
Bewährung ist auch irgendwie sinnlos wenn die Fahrerlaubniss für den Rest des Lebens entzogen würde, was bringt es dann wenn er irgend einen anderen Scheiß baut und dafür in den Knast soll.

Das schlimmste ist halt, das jemand wegen einer sinnlosen Aktion ums Leben gekommen ist. Leider gibt es von solchen Vollpfosten noch mehr da draussen.

P.s. zum Glück gibt es bei uns keine Todesstrafe mehr, auch wenn man es sich für manche Zeitgenosssen wünschen würde, aber lieber wird ein Drecksack nicht zum Tode verurteilt als wenn ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird, denn ein Staat hat absolut kein Recht Leute zum Tode verurteilen (Ok, ausser einen in den Krieg zu schicken)
 
MarinGS

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Ich glaube das der Hinweis "bewusst bedrängt" im Motorrad Magazin hinzugedichtet wurde und am Ende wohl auch nicht der Wahrheit entsprach.

Siehe Gerichtsurteil

Wenn ich das ganze lese, kann ich nur mutmaßen, in einem Stau, zähfließender Verkehr, war ein für Heute normaler (Vollpfosten) der es wohl sehr Eilig hatte und mit permanenten Spurwechsel und Gedrängle schneller voranzukommen wollte, bis dann leider was passiert ist.
Die Zeitschrift Motorrad hätte gut daran getan selbst zu recherchieren und nicht die Pressemitteilung extrem gekürzt abzudrucken.
Den Führerschein darf der Verursacher auf keinen Fall mehr erhalten, da der Typ absolut nicht mehr im Stande ist ein Fahrzeug zu führen .....
Ja, als Richter würde ich das allein aufgrund dieser Tatsache anordnen ... ohne Frage
 
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Klausmong

Klausmong

X-Moderator
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Ich beziehe mich auf die Aussage in dem Artikel aus Motorrad 2/2022. Warum sollte ich das anzweifeln?

"Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Mann (Autofahrer) im Juni 2020 einen Motorradfahrer auf der A5 bei Freiburg mit dem Auto bewußt bedrängt und zu Sturz gebracht hatte."

Ich glaube das der Hinweis "bewusst bedrängt" im Motorrad Magazin hinzugedichtet wurde und am Ende wohl auch nicht der Wahrheit entsprach.

Siehe Gerichtsurteil
so hätte ich das auch verstanden.

Aber wenn es in der Motorrad steht muss es ja stimmen.
 
MarinGS

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Der kleine Motorrad Artikel ist insofern eine publizistische Katastrophe, weil er die Worte fahrlässig und bewußt miteinander verbindet.

Wenn schon, dann muss hier von einem Vorsatz ausgegangen werden.

Welches Niveau das Ganze hat erkennt man daran, daß die Kollegin / der Kollege das sonst gebräuchliche Aktenzeichen schuldig geblieben ist.
 
MarinGS

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.... somit ist der eigentliche Inhalt für eine Beurteilung wertlos.
 
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Gast 11529

Gast
Ich fürchte das der Verursacher den Motorradfahrer aus einer bewusst boshaften Handlung heraus aus Rache oder Vergeltung abgedrängt hat, oder aus Neid ? , ließe sich vor Gericht nicht zweifelsfrei belegen......vermutlich hat er
bei der Schilderung gelogen das sich die Balken bogen und sein Anwalt hat aufgrund nicht vorhandener gegen-
teiliger Aussagen das untermauert. Wenn was nicht "beweisbar" ist dann kann man das auch nicht bestrafen. Mein
Gerechtigkeitsverständnis ist da völlig konträr zur Gesetzeslage . Ich hatte mal so einen Clown der sich ärgerte das
ich einen Weissrussischen LKW überholte und er dadurch auf der linken Spur nicht so schnell vorwärts kam wie er
musste, der hat dann als mein Überholvorgang zu Ende war und ich auf die rechte Spur zurück wechselte mich
überholt, ist 3 mtr. vor meiner Stoßstange vor mir eingeschert und hat ansatzlos eine Vollbremsung gemacht. Beim
Eintreffen der Polizei behauptete er ich hätte ihn, wie in Hollywood , bewusst von hinten in den vorrausfahrenden
LKW reinschieben wollen. Gerichtsverhandlung vorm Amtsgericht UND die Berufungsverhandlung vorm Landgericht
hat er mit wehenden Fahnen verloren und der Führerschein wurde auf Lebenszeit entzogen. Er hatte drei Akten-
einträge wegen Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Der Richter glaubte Ihm kein Wort.
Für mich als totaler Gesetzes-Laie und ohne Studium erscheint das ähnlich. Der eine Richter glaubt dem Angeklagten
das er garnicht mit Absicht in den Motorradfahrer fuhr.........und der andere Richter glaubt dem Angeklagten NICHT
das er unschuldiges Opfer ist............für mich und alle Außenstehenden nicht zu durchschauen. Aber mein Bauch
rumohrt und rumpelt........
 
G

Gast 61523

Gast
Ich denke Zeugen gab es da zur genüge und wie sich das ganze abgespielt hat, um Aussagen treffen zu können müsste man dabei gewesen sein.
Es juckt mich persönlich auch nicht ob ein Auto-, Motorrad-, oder Fahrradfahrer oder Fußgänger verunglückt ist, leider ist da eine Person verstorben, mit etwas angedudscht und umgefallen wird das nicht abgelaufen sein und was da genau abgelaufen ist, wissen nur die Beteiligten. Genauso kann auch sein das der Verursacher danach nervlich Zusammengebrochen ist und mit der Schuld leben muss einen anderen Menschen getötet zu haben ? Dazu kann ich aber nix sagen ich war nicht dabei und kenne die Leute nicht.

Achtung Ironie !!
Aber ich Glaube manche wünschen sich die Horrorgeschichte, Autokiller überfährt lieben Vater mit 120 Kindern, der nach Freiburg wollte und einen Baum pflanzen und 3 Katzenbabys retten wollte. Der Autofahrer ist dann noch 5x über den Verunglückten drübergefahren um ja auch sicher zu sein. Vor Gericht hat er laut lachend verkündet sobald er den Führerschein wieder hat, noch 2 Millarden Motorradfahrer zu töten.
Wäre nicht ein Mensch ums leben gekommen könnte man darüber lachen. Zum Glück gibt es auch Richter die das, hoffentlich immer unvoreingenommen ihr Urteil fällen, so manche Stammtisch Richter sind mir da sehr suspekt.
Einen Roland Freisler will ich keinen mehr !
 
D

der_brauni

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ich bin auch der Meinung, die Rechtssprechung wäre viel gerechter, wenn wir das in Zukunft nicht mehr Richtern überlassen,
sondern Gerichtsforen einführen, wo dann die Leser über die Strafe entscheiden
Die Idee ist garnicht so abwegig. Sowas ähnliches hatten schon die alten Germanen:
Thing – Wikipedia

Gruß Thomas
 
QVIENNA

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Genau das ist imho der Knackpunkt: Abi in der Tasche, ab ins Studium und keine Ahnung, wie das Leben funktioniert. Meiner Meinung nach sollte gerade diese Berufsgruppe ruhig einmal ein paar Jahre den berühmten Schraubenschlüssel in die Hand nehmen, bevor sie Recht sprechen. Praxis und Lebenserfahrung hat noch niemanden geschadet. :smoke:
Aber das ist und bleibt ein Luftschloss
GANZ DÜNNES EIS.
 
V

vilkas

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Basel
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Die Idee ist garnicht so abwegig. Sowas ähnliches hatten schon die alten Germanen:
Thing – Wikipedia

Gruß Thomas
die alten Germanen waren Stammesgesellschaften die vor langen untergegangen sind. Im Thing hat der Stamm unter anderem (Stammes-)Recht gesprochen.

Auf die heutige Zeit übertragen - du machst mit deinem Motorrad einen Kratzer in den Traktor des Bürgermeisters. Dann kommen die Einwohner des Ortes zusammen und sprechen Recht über dich ... Ohne das du weisst was eigentlich Recht ist - weil das Recht nicht niedergeschrieben ist, nur für den jeweiligen Ort gilt und sowieso schon vorher feststeht das der Fremde schuld hat...
Besser -> Rechtspositivismus - Wikipedia
 
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