Nur Bewährung! Ist das unser Ernst?

Diskutiere Nur Bewährung! Ist das unser Ernst? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Soweit zur Theorie. Ich erlebe in meiner Tätigkeit in der Exekutive leider viel zu oft, wie und unter welchen subjektiven Gesichtspunkten Recht...
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Gast 58172

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Genau so ist es aber richtig, da (Bundes-) Gesetze in unserem Namen über den Bundestag (Legislative) beschlossen und dann über Gerichte (Judikative) angewendet und von den Behörden (Exekutive) vollzogen werden.
Soweit zur Theorie. Ich erlebe in meiner Tätigkeit in der Exekutive leider viel zu oft, wie und unter welchen subjektiven Gesichtspunkten Recht gesprochen wird. Aber der sogenannte gesunde Menschenverstand ist hier völlig Fehl am Platze.
 
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Gast 5187

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Natürlich, das nennt sich Rechtsanwendung.
Und damit sie das tun dürfen, müssen Sie vorher etliche Jahre ein Jurastudium absolvieren, während dieser Aufwand Forumisten und Zeitungslesern glücklicherweise erspart bleibt. 😉
 
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Gast 58172

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Natürlich, das nennt sich Rechtsanwendung.
Und damit sie das tun dürfen, müssen Sie vorher etliche Jahre ein Jurastudium absolvieren, während dieser Aufwand Forumisten und Zeitungslesern glücklicherweise erspart bleibt. 😉
Genau das ist imho der Knackpunkt: Abi in der Tasche, ab ins Studium und keine Ahnung, wie das Leben funktioniert. Meiner Meinung nach sollte gerade diese Berufsgruppe ruhig einmal ein paar Jahre den berühmten Schraubenschlüssel in die Hand nehmen, bevor sie Recht sprechen. Praxis und Lebenserfahrung hat noch niemanden geschadet. :smoke:
Aber das ist und bleibt ein Luftschloss
 
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VolkerHN

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Da lese ich im Text der Motorrad nicht ganz das gleiche wie im Baden.fm.
Demnach ist nur die Straßenverkehrsgefährdung als vorsätzlich angeklagt, der Unfall selbst mit Todesfolge „nur“ als fahrlässig. Da müsste man schon sehr genau den Hergang kennen, um den „gesunden Menschenverstand“ zielführend und sinnvoll anwenden zu können. Gerichte neigen erfreulicherweise dazu, eher das Gesetz anzuwenden. Dem es am Ende um Rechtsfrieden geht, nicht um - von diesem so und jenem anders gefühlte - Gerechtigkeit.
 
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Gast 58172

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Wie bereist festgestellt wurde, der Artikel beschreibt sicherlich nicht das vollständige Geschehen auf der A5.
"Wir" erlauben uns jedoch den Richter zu verurteilen.
Finde den Fehler.
Mein Kommentar bezog sich nicht auf diesen Fall hier, sondern war eher allgemein gehalten.
Fehler gefunden?
 
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Gast 5187

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Genau das ist imho der Knackpunkt: Abi in der Tasche, ab ins Studium und keine Ahnung, wie das Leben funktioniert. Meiner Meinung nach sollte gerade diese Berufsgruppe ruhig einmal ein paar Jahre den berühmten Schraubenschlüssel in die Hand nehmen, bevor sie im Recht sprechen. Praxis und Lebenserfahrung hat noch niemanden geschadet. :smoke:
Aber das ist und bleibt ein Luftschloss

Okay, man kann natürlich auch jedes missliebige Urteil zum Anlass nehmen, eine Grundsatz Kritik an der akademischen Ausbildung in Deutschland zu üben.

Wenn ich deine Gedanken richtig verstehe dürften dann z.b. nur Fachhochschulabsolventen, die auch berufspraktische Studienzeiten mitmachen, in Deutschland Recht sprechen, richtig?

Oder Leute die vor ihrer rd. 10jährigen Ausbildung zum Juristen erst mal 5 Jahre irgendwo eine Lehre gemacht und dann mind. zwei Jahre praktisch gearbeitet haben.
 
ChiemgauQtreiber

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nochmal zur Info, hab grad das Gefühl, daß es nicht gelesen wurde.

Angeklagt war wohl fahrlässige Tötung - wobei das m.E. schon den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung erfüllen dürfte, wenn ich mit einem Auto ein Motorrad abdränge, dann nehme ich den Tod des Motorradfahrers doch billigend in Kauf!!

zumindest noch eine Geldstrafe, wobei 10.000 € für die Hinterbliebene Ehefrau ja auch nicht wirklich viel Geld ist.

hier nochmal das Urteil:
Der Unfallverursacher muss der Ehefrau des Getöteten 10.000 Euro zahlen. Weitere 5000 Euro sollen an eine gemeinnützige Einrichtung gehen.

Zudem habe das Gericht dem Deutschen die Fahrerlaubnis für sieben weitere Monate entzogen, nachdem ihm selbige schon im September 2020 vorläufig entzogen worden war. Die Verteidigung hatte den Angaben zufolge eine Verurteilung nur wegen fahrlässiger Tötung gewollt und dass der Führerschein des Mannes herausgegeben wird.
Quelle: www.Zeit.de
 
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Gast 58172

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Oder Leute die vor ihrer rd. 10jährigen Ausbildung zum Juristen erst mal 5 Jahre irgendwo eine Lehre gemacht und dann mind. zwei Jahre praktisch gearbeitet haben.
Schaden würde es nicht, auch mal einen Blick auf die andere Seite zu werfen. Zudem dauert eine Lehre keine 5 Jahre.
Das Thema ist und bleibt polarisierend...
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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und das Rechtsprechung auch manchmal Krank ist, ist wohl leider so.

es gab wohl mal ein Verfahren, wo sich der hinterbliebene Ehemann die "Ersparnisse" aufrechnen lassen musste oder zumindest sollte, da er seine verstorbene Ehefrau nicht mehr "unterhalten" musste - da zweifelt man dann schon an der dt. Rechtsprechung.

leider (oder Glücklicherweise) finde ich da grad niGS dazu, ich hoffe das dass dann doch nicht so war und ich das falsch in Erinnerung habe.

aber es Zeigt m.E. trotzdem, wie man konditioniert ist und was man der Rechtsprechung alles zutraut!(begründet eben durch die Erfahrungen, die man mit der Gerichtsbarkeit so über die Zeit macht)
 
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Gast 58172

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Unbenommen.
In den Urteilen finden sich Ergebnisse, nicht jedoch die internen Diskussionen und Abwägungsprozesse, die zu diesen Entscheidungen und Begründungen geführt haben.

Aber nun bin ich zu diesem Thema auch raus.
Dito - war aber trotzdem ganz interessant und nix für ungut :smile:
Mit einem Bier in der Hand am Lagerfeuer sitzend, ließe es sich auch viel entspannter über derartige Themen plaudern
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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Und zur abschließenden Klärung:

Zum Richter wird man ernannt, siehe Anhang zur Info.

Wir haben/hatten 2 Richter in unserer Verwandtschaft (mein Großonkel war oberster Jugendrichter in Hamburg, der Cousin meiner Mutter war Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt und ist danach zum Richter ernannt worden).
 

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Pinky

Pinky

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Ich frage mich nur welche Umstände so ein mildes Urteil rechtfertigen können, wenn es erwiesen ist, daß der Autofahrer den Motorradfahrer bewußt in Bedrängnis gebracht hat.
 
Thema:

Nur Bewährung! Ist das unser Ernst?

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