Nur Bewährung! Ist das unser Ernst?

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DirtySanchez

DirtySanchez

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R1150R - and my other bike sucks too :)
Bei allem Mitgefühl für die Hinterbliebenen, aber hier werden Dinge unterstellt, die aus den dürftigen Quellen nicht herauszulesen sind, und sich dann aufgeregt. Willkommen bei den Wutbürgern.

Was wäre denn richtig gewesen, den Opa gleich an die Wand zu stellen? :vogel:

Hoffentlich wird hier dichtgemacht!
 
Rex Krämer

Rex Krämer

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Nur mal kurz ein kleiner Hinweis am Rande.
Meine Frau hört hin wieder einen Podcast von einem Juraprofessor, der regelmäßig bekannte und weniger bekannte Gerichtsurteile haarklein erklärt und auch ganz genau beschreibt warum es zu eben diesem Urteil gekommen ist. Hin und wieder spielt sie mir dann besondere Vorträge vor und fragt mich zu Anfang des Podcasts nach meiner Meinung und Einschätzung bzw. nach meinem Urteil und Strafmaß ( gemein 😂 ).
Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich mit meinem sog. "gesunden Menschenverstand und normalen Rechtsempfinden" in mehr als 50% der Urteile daneben lag.
Wenn ich aber im Nachhinein über die Erklärungen des Professors nachdachte, war ich schon einsichtig und auch froh darüber die Urteile von verschiedenen Seiten beleuchtet zu bekommen.
Ich vertrete auch, seit ich diesen Podcast kenne, die Meinung das Recht sprechen verdammt schwer ist
und manchem Richter sicherlich auch oftmals schlaflose Nächte bereitet.
Gruß
HG
 
G

gstommy68

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Hallo
es gab doch mal in den 80 ern ( 90ern ?) so genau weiß ich es nicht mehr die Sendung „Wie würden sie enzscheiden?“
Fälle wurden vom Laien bewertet jnd dann wurde gezeigt wie das Vergehen vor Gericht gewürdigt wurde.
so eine Sendung dürfte heute auch noch ne prima Quote haben



gruß
gstommy68
 
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DreasDakar

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Gab es vor kurzem (Schirach) in der ARD. Hat sehr schön gezeigt, warum Rechtssprechung etwas komplexer ist.
 
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Siona

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Wir hatten in der Gegend mal zwei Fälle von Fallenstellern auf Mountainbike-Trails. Einmal war es ein ausgelegtes Nagelbrett und einmal ein auf Halshöhe gespannes Drahtseil. Beide Fallen wurden entschärft, bevor jemand zu Schaden kam.
Im ersteren Fall wurde wegen versuchter Körperverletzung ermittelt. Im zweiten Fall wegen versuchten Mordes, weil man davon ausgehen konnte, dass der Fallensteller den Tod seiner Opfer billigend in Kauf genommen hat (Draht auf Halshöhe ist offensichtlich tödlich). Das Nagelbrett könnte zwar auch tödlich enden (Sturz mit Kopf gegen Baum/Stein o.ä.), aber möglicherweise wollte der Fallensteller nur eine Reifenpanne verursachen. In dem Fall wäre es wohl nur eine fahrlässige Tötung gewesen, wenn jemand durch das Nagelbrett ums Leben gekommen wäre.

Sprich man müsste dem Autofahrer hier zwei Dinge nachweisen:

  1. Er hat den Motorradfahrer absichtlich gerammt. Offenbar gibt es verschiedene Schilderungen von "absichtlich bedrängt" über "immer wieder nahegekommen" bis "rechts vorbei, zu knapp eingeschert, dann wild rechts und wieder links".
  2. Er hätte wissen können, dass eine Kollision bzw. ein Sturz des Motorradfahrers wahrscheinlich tödlich endet. Auch schwer zu sagen, da "zähfließender Verkehr" nicht danach klingt, als habe er den Motorradfahrer bei hohen Geschwindigkeiten abgeschossen.

Dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorhanden ist, sollte zwar offensichtlich sein.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Gab es vor kurzem (Schirach) in der ARD. Hat sehr schön gezeigt, warum Rechtssprechung etwas komplexer ist.
Und es gibt gute Gründe (in einer Demokratie) warum Legislative, Judikative und Exekutive getrennt sind und weder Standrecht noch Lynchjustiz oder andere phantasievolle „Rechtssprechungen“ etabliert sind.
 
Klausmong

Klausmong

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Der gleiche Witz, illegale Fahrten wurden vom Gericht quasi gerechtfertugt, weil die wirtschaftlichen Interessen überwiegen, scheinbar sogar Menschenleben:

Anhang anzeigen 461979

Josef

Das Urteil ist nicht rechtsgültig.

Da werden auch 2 Dinge vermischt:
Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, das der LKW Illegal unterwegs war, und der Unfall nicht passiert wäre,. wenn sie sich an die Bestimmungen gehalten hätten.

Das Andere ist die Genehmigung für die Zukunft, das diese überschweren LKW dort fahren dürfen, weil die wirtschaftlichen Interessen da wichtig sind.
Und das ist noch nicht rechtskräftig.
 
MarinGS

MarinGS

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Fakt ist das Gericht in Emmendingen hat sich am Ende für Einen Weg entschieden

Demnach ist nur die Straßenverkehrsgefährdung als vorsätzlich angeklagt, der Unfall selbst mit Todesfolge „nur“ als fahrlässig. Da müsste man schon sehr genau den Hergang kennen, um den „gesunden Menschenverstand“ zielführend und sinnvoll anwenden zu können.
[/QUOTE
 
Vatta

Vatta

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Ich denke, dass es vielen (mich eingeschlossen) einfach schwer fällt die Verhältnismäßigkeiten nachzuvollziehen. Das liegt imho auch daran, dass man mit gesunder Empathie z.B. ein Gewaltverbrechen gegen eine 90 jährige viel abstoßender empfindet als einen Steuerbetrüger. Da kommen dann schnell Emotionen ins Spiel, die auch nachvollziehbar sind. Aber der Rechtsstaat ist nunmal nicht für unsere Vergeltungssehnsüchte zuständig.
 
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vilkas

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Nur mal kurz ein kleiner Hinweis am Rande.
Meine Frau hört hin wieder einen Podcast von einem Juraprofessor, der regelmäßig bekannte und weniger bekannte Gerichtsurteile haarklein erklärt und auch ganz genau beschreibt warum es zu eben diesem Urteil gekommen ist. Hin und wieder spielt sie mir dann besondere Vorträge vor und fragt mich zu Anfang des Podcasts nach meiner Meinung und Einschätzung bzw. nach meinem Urteil und Strafmaß ( gemein 😂 ).
Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich mit meinem sog. "gesunden Menschenverstand und normalen Rechtsempfinden" in mehr als 50% der Urteile daneben lag.
Wenn ich aber im Nachhinein über die Erklärungen des Professors nachdachte, war ich schon einsichtig und auch froh darüber die Urteile von verschiedenen Seiten beleuchtet zu bekommen.
Ich vertrete auch, seit ich diesen Podcast kenne, die Meinung das Recht sprechen verdammt schwer ist
und manchem Richter sicherlich auch oftmals schlaflose Nächte bereitet.
Gruß
HG
Kannst du bitte deine Frau nach dem Titel des Podcasts fragen? Würde ich gerne mal testhören und dann vielleicht in die Liste meiner "True Crime" Podcasts aufnehmen.

Eines muss aber unbedingt angemerkt werden: Diese Podcasts beschäftigen sich mit den besonders spektakulären und strittigen Urteilen. Das ist aber nicht repräsentativ. Ich schätze mal dass mehr als 95% aller Strafsachen eindeutig und unstrittig sind und nicht genug Stoff hergeben um eine Stunde darüber zu reden. Insofern geben die Podcasts ein verzerrtes Bild auf den Gerichtsalltag.
 
MarinGS

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Viele haben sich jetzt positiv bzw negativ zum Urteil ausgelassen.
Frage: Wie wäre Euer Strafmass als Richter ausgefallen?
🤔
(Klar ohne tieferes juristisches Wissen usw.)
Fairerweise sollten wir jetzt - um die Frage zu beantworten zu einem gerechten Urteil kommen.

Bitte erheben sie sich .. der Vorsitzende Richter hat nun das Wort
 
Rex Krämer

Rex Krämer

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Kannst du bitte deine Frau nach dem Titel des Podcasts fragen? Würde ich gerne mal testhören und dann vielleicht in die Liste meiner "True Crime" Podcasts aufnehmen.

Eines muss aber unbedingt angemerkt werden: Diese Podcasts beschäftigen sich mit den besonders spektakulären und strittigen Urteilen. Das ist aber nicht repräsentativ. Ich schätze mal dass mehr als 95% aller Strafsachen eindeutig und unstrittig sind und nicht genug Stoff hergeben um eine Stunde darüber zu reden. Insofern geben die Podcasts ein verzerrtes Bild auf den Gerichtsalltag.
Hi Vilkas,
hab gefragt....
Es heißt: Sprechen wir über Mord von und mit Thomas Fischer

Gruß
HG
 
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vilkas

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Sprechen wir über Mord?! - SWR2

Kenne ich und höre ich immer wieder gerne.

Hinweis: Thomas Fischer hat zwar einen Professor Titel, ist aber (auch) ehemaliger Richter am Bundesgericht und heute Rechtsanwalt.

Ich mag seinen trockenen (Juristen)Humor und seine (Selbst-)Ironie.

Ist immer wieder interessant zu hören wie Recht in Theorie und Praxis funktioniert (oder funktionieren sollte).
 
C

Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Hallo Allerseits,

gefunden habe ich:

ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit.de mit Werbung oder im PUR-Abo. Sie haben die Wahl.

Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 5 bei Freiburg hat das Amtsgericht Emmendingen einen 70-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann habe sich der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht, teilte der Vorsitzende Richter Stefan Lennig am Montag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Daraus kann man folgern, dass das Gericht festgestellt hat, dass der Autofahrer vorsätzlich eine der Varianten der § 315 I Nr. 2 StGB begangen hat und damit den Tod des Motorradfahrers fahrlässig verursachte:

§ 315c StGB - Einzelnorm

Nach § 315 c III Nr. 1 StGB gibt es dafür maximal eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, dazu natürlich
fahrlässige Tötung, § 222 StGB mit max. 5 Jahren.

§ 222 StGB - Einzelnorm

Sehr viele persönliche Umstände zugunsten des Autofahrers können nicht vorgelegen haben, da der Autofahrer keine Angaben gemacht hat.

An bloß einem Verhandlungstag vernahm das Gericht mehrere Zeugen. «Der Angeklagte hat nur im Schlusswort sein Bedauern zum Ausdruck gebracht und sonst zum Vorwurf geschwiegen», teilte Lennig mit.
Mehr erfährt man nicht. Ich persönlich finde die Strafe zu gering. 1 Jahr auf Bewährung und knapp 2 Jahre Fahrerlaubnissperre. Das ist das "übliche Strafmaß", wenn jemand als Beifahrer bei einem Betrunkenen mitfährt und dieser einen tödlichen Unfall verursacht, bei dem eben dieser Beifahrer stirbt.

Alkoholfahrten sind keine Kavaliersdelikte. Aber ein vorsätzliches ("Abgegrenzt wird sie auf Vorsatzebene gegenüber dem direkten Vorsatz (dolus directus 2. Grades) und dem Eventualvorsatz"; Absicht (Recht) – Wikipedia) Rammen, sei es auch nur mit dem sogenannten Eventualvorsatz erfolgt, oder dergleichen eines Motorradfahrers auf einer Autobahn erscheint mir da doch einen deutlich größeren "Unrechtsgehalt" zu haben. Zu hoffen bleibt, dass es dem Herren die Führerscheinstelle möglichst schwer macht mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (MPU, charakterliche Mängel usw.)
 
Zuletzt bearbeitet:
MarinGS

MarinGS

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Alkoholfahrten sind keine Kavaliersdelikte. Aber ein absichtliches Rammen oder dergleichen eines Motorradfahrers auf einer Autobahn erscheint mir da doch einen deutlich größeren "Unrechtsgehalt" zu haben. Zu hoffen bleibt, dass es dem Herren die Führerscheinstelle möglichst schwer macht mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (MPU, charakterliche Mängel usw.)
... wurde eben nicht festgestellt!

Bleiben wir beim Wahrheitsgehalt
 
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Christian S

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... wurde eben nicht festgestellt!
Bleiben wir beim Wahrheitsgehalt
In der Pressemeldung steht:

Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 5 bei Freiburg hat das Amtsgericht Emmendingen einen 70-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann habe sich der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht, teilte der Vorsitzende Richter Stefan Lennig am Montag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Meine Formulierung "ein absichtliches Rammen oder dergleichen eines Motorradfahrers auf einer Autobahn" ist eine Übersetzung des juristischen Begriffs vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs ins Deutsche, jedenfalls nach dem allgemeinen Sprachverständnis.

Da streng juristisch aber zwischen Absicht und Vorsatz unterschieden wird (Absicht (Recht) – Wikipedia) habe ich meinen Beitrag in diesem einem Wort geändert.
 
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vilkas

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IANAL

Das sind nur Spekulationen aufgrund von Medienberichten. Und es sind mMn auch Logikfehler in deiner Argumentation.

Lt. dem Mediengericht hat das Gericht zwei Taten („…in Tateinheit mit …“) festgestellt
Tat 1: fahrlässigen Tötung
Tat 2: vorsätzliche Gefährdung im Strassenverkehr

Das Gericht hat NICHT gesagt das die Tötung (das Rammen) vorsätzlich geschehen ist.

Wenn die juristische Bewertung wirklich interessiert, sollte man auf die schriftliche Urteilsbegründung warten und nicht versuchen Medienberichte und Pressemeldungen zu interpretieren. Und auch dann muss zuerst mal die Staatsanwaltschaft darüber nachdenken ...
 
Thema:

Nur Bewährung! Ist das unser Ernst?

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