War vorhersehbar:
https://www.focus.de/auto/elektroau...ektroautos-rationiert-werden_id_11388030.html
Zuerst wird in der Niederspannungsanschlussverordnung § 19 (2) Satz 2 festgelegt:
"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen."
=> Bei der Meldepflicht gibt es keine Begrenzung auf eine Mindestladeleistung von beispielsweise 3,6 kW.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat bereits im März 2019 mit der Technischen Anwendungsregel Niederspannung (VDE-AR-N 4100) neue Anforderungen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge festgelegt. So müssen etwa Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem wird ein netzdienliches Verhalten der Ladeeinrichtung gefordert, zum Beispiel eine Blindleistungsregelstrategie. Die TAR Niederspannung ist ein neues, einheitliches Basisregelwerk für Niederspannungsnetze und ersetzt neun bisherige Regelwerke.
Wie das Branchenmagazin energate messanger berichtet, kündigte Heike Kerber, Geschäftsführerin des Regelsetzers VDE|FNN, in diesem Zusammenhang an, derzeit ein Konzept für ein bundesweites, zentrales Melderegister für private Ladeinfrastruktur vorzubereiten. Zudem solle die TAR Niederspannung langfristig mit den Anwendungsregeln "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" in einem Regelwerk vereinigt werden.
Da wird planvoll die Abzocke der E-Mobilisten vorbereitet. Mit Sicherheit wird man sich aus der "Rationierung" mit einem teuren Premiumservice freikaufen können.
Ich weiß schon warum ich meine EV-Ladegeräte nicht melde. Was ich an meine Steckdose in der Garage hänge geht niemand was an.