Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7

Diskutiere Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wie pervers ist es, auf der einen Seite Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, die 300 km/h fahren, um ihnen dann 120 km/h aufs...
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Gelöschtes Mitglied 4179

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Wie pervers ist es, auf der einen Seite Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, die 300 km/h fahren, um ihnen dann 120 km/h aufs Auge zu drücken (... oder noch weniger).

........ und dann erwartet man, dass keiner diese Möglichkeiten, diese Leistungen ausnützt????

Das Problem sind doch diese übermotorisierten Fahrzeuge, die nicht mehr auf unsere Straßen passen :o.

.......... wieso bekommen eigentlich Fahrzeuge mit Raketenantrieben keine Zulassung?????

Auf der einen Seite verbieten wir das Tragen und Besitzen von Waffen, aber bei Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr gibt es quasi keine vernünftigen Grenzen.

Früher haben richtige Kerle 8.000-er bestiegen, und heute meinen diverse Personen, man müsste die techn. Möglichkeiten der Fahrzeuge auf den öffentlichen Straßen ausreizen.....

Ein paar findige Geschäftsleute haben den Alkohol mit Alkopops gezielt kaschiert, um deren eigenen wirtschaftlichen Erfolg zu fördern, mit dem Erfolg, von immer mehr betrunkenen Jugendlichen und einer dann folgenden Altersbeschränkung beim Kauf.

Ich frage mich schon, wieso die Leistungsbegrenzung bei Fahrzeugen, auch als ökologischer Schritt, nicht kommt? Unsere Fahrzeuge verbrauchen weiterhin zu viel Sprit, und der Reifenverschleiß ist auch gigantisch!

Aber unser Staat braucht eben die Einnahmen .... egal auf welchen fragwürdigen Wegen ......... und an den Alkopops hat der Staat zu wenig verdient, und die Kosten für das Rauchen - volkswirtschaftlich - waren auch auf einmal nicht mehr finanzierbar.......

Ich persönlich weiß nur, ich brauche keine PS-Boliden mehr .... fand ich aber mal geil ....... nur um immer mit angezogener Handbremse zu fahren, um dann auch noch zu schnell zu sein, ist mir inzwischen zu stressig :cool:.

Gruß Kardanfan
 
ADVent

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Danke. Dasselbe musste ich auch denken. Auch wenn ich mit einem Motorrad nie so schnell unterwegs war und auch nur im Auto mit 270 mal annähernd in diesem Geschwindigkeitsbereich gefahren bin.
Eine s1000rr braucht von 0-300 19 Sekunden... Wo bitte ist das Problem mit so einem Hocker 300 zu fahren? Bestimmt nicht in jeder Kurve klar, aber 200 ist doch ein Witz für so ein Ding und ja wenn, wenn da was auf der Bahn liegt....
Ich find sowas überhaupt nicht gut, aber Spinner gibt es nunmal überall und auch mit Verboten kann man da nix machen, es ist nämlich auch nicht erlaubt ohne Fahrerlaubnis zu fahren, hat ihn auch nicht daran gehindert.
 
Foo'bar

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ja stimmt Peter, aber gerade im Straßenverkehr kann ich so nicht argumentieren. Jede Teilnahme am Straßenverkehr impliziert ja, dass etwas passieren könnte.
Der Sinn der polizeilichen Gefahrenabwehr zielt hier auf andere Lebenssituationen ab. (Feuer machen im Hochsommer am Waldrand z.b)
Ich kann mir denken, dass weit mehr an dem betreffenden Sachverhalt dran ist, als der bescheuerte Zeitungsartikel vermuten lässt. Wer mit gemessenen 254 km/h in einer 120er-Zone an anderen VT vorbeifährt, und dabei womöglich noch rechts auf dem Standstreifen überholt (was der Artikel allerdings offen lässt), von dem geht eine ganz erhebliche Gefahr für andere aus, daran besteht für mich überhaupt kein Zweifel. Da macht nur einer der Protagonisten eine falsche Bewegung und schon gibt es Tote. Insofern ist die Gefahrenabwehr nicht nur für Förster im Wald ein Thema ;) insbesondere für die Beamten der Autobahnpolizeien ist die Abwehr von Gefahren, die von Schnellfahrern ausgeht, eines der Hauptthemen.
 
Foo'bar

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Eine s1000rr braucht von 0-300 19 Sekunden... Wo bitte ist das Problem mit so einem Hocker 300 zu fahren? Bestimmt nicht in jeder Kurve klar, aber 200 ist doch ein Witz für so ein Ding und ja wenn, wenn da was auf der Bahn liegt....
Ich find sowas überhaupt nicht gut, aber Spinner gibt es nunmal überall und auch mit Verboten kann man da nix machen, es ist nämlich auch nicht erlaubt ohne Fahrerlaubnis zu fahren, hat ihn auch nicht daran gehindert.
Es ging darum, dass ein Motorrad umso stabiler läuft, je höher seine Geschwindigkeit ist. Man muss dann keine "Balance halten". Der Apparat stabilisiert sich selbst. Nur darauf bezogen sich Kamener und ich.
 
domiduro

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Eine s1000rr braucht von 0-300 19 Sekunden... Wo bitte ist das Problem mit so einem Hocker 300 zu fahren? Bestimmt nicht in jeder Kurve klar, aber 200 ist doch ein Witz für so ein Ding und ja wenn, wenn da was auf der Bahn liegt....
Ich find sowas überhaupt nicht gut, aber Spinner gibt es nunmal überall und auch mit Verboten kann man da nix machen, es ist nämlich auch nicht erlaubt ohne Fahrerlaubnis zu fahren, hat ihn auch nicht daran gehindert.
richtig...und das zu erwartende Strafmaß hat ihn auch nicht beeindruckt...darum fahren Schweizer so gerne in D schnell...
 
AmperTiger

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ja aber auch hier muß man wieder differenzieren. Den Verkehrssünder aufhalten = Strafverfolgung weil Anzeige und ab diesem Zeitpunkt ist auch davon auszugehen, dass sich der Sünder (zumindest für die weitere Fahrt) an die Vorschriften hält. Somit ist die Gefahrenabwehr erfolgt (konkrete Gefahr, dass ein Unfall passiert)
Ein sofortiger "Entzug" der Fahrerlaubnis ist hier rechtlich garnicht möglich, ebenso ist eine Versagung der Weiterfahrt unzulässig. Solche Konstrukte der Beamten vor Ort scheitern regelmäßig vor Gerichten.
Deren (durchaus überzeugendes) Argument ist, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht, das sich der soeben angehaltene und angezeigte Verkehrssünder sofort auf sein Fzg setzt und gleichartige Übertretungen nochmal begeht.
Das ist realitätsfern und deshalb sind dahingehende Maßnahmen unverhältnismäßig/unzulässig (siehe die ganzen Sudelfeld-Urteile).
 
domiduro

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falsch, Prävention ist etwas ganz anderes als Gefahrenabwehr. zumindest in dem Zusammenhang
WIKI:"Prävention (lateinisch praevenire „zuvorkommen“) bezeichnet Maßnahmen zur Abwendung von unerwünschten Ereignissen oder Zuständen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreffen könnten, falls keine Maßnahmen ergriffen werden."

Aber ich bin kein Fachmann...akzeptiert!:)
 
Foo'bar

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Auf der einen Seite verbieten wir das Tragen und Besitzen von Waffen, aber bei Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr gibt es quasi keine vernünftigen Grenzen.
Die "Begründungen" dafür sollten doch alle hinlänglich bekannt sein: Technologiestandort, Arbeitsplätze, Autoindustrie, freie Fahrt für freie Bürger, bla blubb...

Gekauft von den Lobbyverbänden, durchgewunken von unseren Politikerdarstellern und schöngeschrieben von den Gleichstrommedien. Mit Vernunft hat das rein gar nix zu tun. ;)
 
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Mmh also ich denke der Führerschein darf immer eingezogen werden, zum Schutz oder warum auch immer, ich weiss es von einem Bekannten, da hat die nette Polizei den Führerschein zur Sicherheit vorläufig entzogen, auch der Anwalt konnte nicht sofort helfen, erst der Staatsanwalt hat dann anders entschieden und so lange wie das gedauert hat ist er gelaufen, da gabs überhaupt nichts dran zu rütteln! Deshalb habe ich meinen Führerschein nie dabei, denn wenn nicht dabei dann kann auch nix einbehalten werden... Denn ist der Bull.e schlecht drauf dann macht er sowas und wir alle wissen wie schwer es ist einen Polizeibeamten etwas zu beweisen, bei uns hier hieß es damals auf einen Bulle.n müssen 3 Zeugen kommen...
 
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ja aber auch hier muß man wieder differenzieren. Den Verkehrssünder aufhalten = Strafverfolgung weil Anzeige und ab diesem Zeitpunkt ist auch davon auszugehen, dass sich der Sünder (zumindest für die weitere Fahrt) an die Vorschriften hält. Somit ist die Gefahrenabwehr erfolgt (konkrete Gefahr, dass ein Unfall passiert)
Ein sofortiger "Entzug" der Fahrerlaubnis ist hier rechtlich garnicht möglich, ebenso ist eine Versagung der Weiterfahrt unzulässig. Solche Konstrukte der Beamten vor Ort scheitern regelmäßig vor Gerichten.
Deren (durchaus überzeugendes) Argument ist, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht, das sich der soeben angehaltene und angezeigte Verkehrssünder sofort auf sein Fzg setzt und gleichartige Übertretungen nochmal begeht.
Das ist realitätsfern und deshalb sind dahingehende Maßnahmen unverhältnismäßig/unzulässig (siehe die ganzen Sudelfeld-Urteile).
Okay. Ich bin in dieser Diskussion auf Deiner Seite.

Aber sollten die Beamten eine Strafanzeige gefertigt haben (was ich mir denken kann, was aber aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht), dann würden sie auch den Führerschein beschlagnahmt haben. Das wäre die logische Konsequenz. Allerdings hatte der Beschuldigte entweder a) gar keine Fahrerlaubnis (dann sowieso Straftat) oder b) keinen Führerschein dabei (ergo: keine Beschlagnahme vor Ort - warum man besser gar keinen dabei hat, geht aus dem Link von Advent hervor ;) ).

Wir können uns weitere Spekulationen eigentlich schenken, gerne aber den Sachverhalt erweitern und durchspielen. Der Zeitungsartikel wirft für mich jedoch mehr Fragen auf als er beantwortet.
 
AmperTiger

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Mmh also ich denke der Führerschein darf immer eingezogen werden, zum Schutz oder warum auch immer, ich weiss es von einem Bekannten, da hat die nette Polizei den Führerschein zur Sicherheit vorläufig entzogen, auch der Anwalt konnte nicht sofort helfen, erst der Staatsanwalt hat dann anders entschieden und so lange wie das gedauert hat ist er gelaufen, da gabs überhaupt nichts dran zu rütteln! Deshalb habe ich meinen Führerschein nie dabei, denn wenn nicht dabei dann kann auch nix einbehalten werden... Denn ist der Bull.e schlecht drauf dann macht er sowas und wir alle wissen wie schwer es ist einen Polizeibeamten etwas zu beweisen, bei uns hier hieß es damals auf einen Bulle.n müssen 3 Zeugen kommen...
das weiß selbst der Stammtisch in Hauzenberg schon besser. :whistle:
Der Führerschein darf natürlich nicht eingezogen werden, schon gar nicht immer. die Voraussetzungen für eine Sicherstellung oder Beschlagnahme sind klar geregelt.

Dein Freund wird selbst sicher ganz genau wissen, warum sein Schein weg war ;)
 
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Ein sofortiger "Entzug" der Fahrerlaubnis ist hier rechtlich garnicht möglich, ebenso ist eine Versagung der Weiterfahrt unzulässig. Solche Konstrukte der Beamten vor Ort scheitern regelmäßig vor Gerichten.
Deren (durchaus überzeugendes) Argument ist, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht, das sich der soeben angehaltene und angezeigte Verkehrssünder sofort auf sein Fzg setzt und gleichartige Übertretungen nochmal begeht.
Das ist realitätsfern und deshalb sind dahingehende Maßnahmen unverhältnismäßig/unzulässig (siehe die ganzen Sudelfeld-Urteile).
254 in der 120 Zone und man behält den Lappen? Echt?
 
AmperTiger

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254 in der 120 Zone und man behält den Lappen? Echt?
aber ja. die Polizei vor Ort fertigt von mir aus eine Anzeige nach §315cStGB. Die Anzeige an und für sich ist kein Grund vor Ort den Führerschein einzubehalten (sicherzustellen oder gar zu beschlagnahmen)
ob die Anzeige zum Entzug der Fahrerlaubnis führt (in dem Fall wohl eher Fahrverbot) entscheidet allein der Richter und der legt dann auch den Zeitpunkt fest (ok, beim Fahrverbot kann man schieben)

Okay. Ich bin in dieser Diskussion auf Deiner Seite.
Aber sollten die Beamten eine Strafanzeige gefertigt haben (was ich mir denken kann, was aber aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht), dann würden sie auch den Führerschein beschlagnahmt haben. Das wäre die logische Konsequenz. .
nein, weil die Polizei die Tat anzeigt, aber nicht über die Schuld urteilt. D.h. der Fahrer in dem (gedachten) Fall hätte seinen Führerschein so lange behalten, bis der Staatsanwalt im Bußgeldbescheid (oder der Richter im Urteil) etwas anderes sagt.

In dem genannten Fall führt das Fehlverhalten nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis (die ist nämlich endgültig) sondern zu einem Fahrverbot (zeitlich befristete Anordnung kein fahrerlaubnispflichtiges Fzg mehr führen zu dürfen)
 
Foo'bar

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254 in der 120 Zone und man behält den Lappen? Echt?
Nein, man behält ihn nicht. Aber der Lappen wird (wenn man nur die Raserei alleine betrachtet) eben auch nicht sofort beschlagnahmt. Du bekommst das Fahrverbot im Rahmen des Bußgeldbescheides, und kannst i.d.R. sogar noch Einfluss auf den Termin nehmen.

In dieser Diskussion werden leider (Verkehrs-)Strafrecht, Odnungswidrigkeitenrecht und Gefahrenabwehr durcheinandergewürfelt. Das führt zu nix.
 
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