Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7

Diskutiere Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; genau so ist es Peter
AmperTiger

AmperTiger

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genau so ist es Peter
 
H

horex

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Ich bin selbst lange genug mit einer 300++Maschine unterwegs gewesen und habe das auch ausgereizt. Bei solchen oben genannten Aussagen handelt es sich immer um Leute, die höchstens mal an der 200er Marke geknabbert haben.

Gruß
Chris
Mit Deiner ETZ 250? :tongue:
 
Foo'bar

Foo'bar

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aber ja. die Polizei vor Ort fertigt von mir aus eine Anzeige nach §315cStGB. Die Anzeige an und für sich ist kein Grund vor Ort den Führerschein einzubehalten (sicherzustellen oder gar zu beschlagnahmen)
ob die Anzeige zum Entzug der Fahrerlaubnis führt (in dem Fall wohl eher Fahrverbot) entscheidet allein der Richter und der legt dann auch den Zeitpunkt fest (ok, beim Fahrverbot kann man schieben) (...)
Da muss ich widersprechen. Sofern die Polizei die Sache als Straftat verfolgt, konkret eine der sieben Todsünden des § 315c StGB, dann hätten sie ganz bestimmt den Führerschein vor Ort beschlagnahmt - falls der Motorradfahrer einen dabei gehabt hätte. Das ergibt sich aus § 111a der Strafprozessordnung, u.H.a. §69 StGB. Aber genau das ist ja in der Zeitung schwammig formuliert, der Schreiberling scheint keinen Unterschied zwischen Fahrelaubnis und Führerschein zu machen. Ich verweise in dem Zusammenhang auf meine vorhergehenden Beiträge.

Die Polizei hat in diesem Fall nur dann keine Handhabe zum Einbehalten des Führerscheins, wenn es sich um eine folgenlose Geschwindigkeitsübertretung, ganz gleich wie hoch, gehandelt hätte. Die Sache bleibe dann im Bereich einer Ordnungswidrigkeit - wovon aber unter Würdigung der Gesamtumstände kaum auszugehen ist.
 
Zörnie

Zörnie

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Da muss ich widersprechen. Sofern die Polizei die Sache als Straftat verfolgt, konkret eine der sieben Todsünden des § 315c StGB, dann hätten sie ganz bestimmt den Führerschein vor Ort beschlagnahmt - falls der Motorradfahrer einen dabei gehabt hätte. Das ergibt sich aus § 111a der Strafprozessordnung, u.H.a. §69 StGB.
Aus den von dir angeführten Rechtsvorschriften erkenne ich keine Befugnis der Polizei, an Ort und Stelle den Führerschein einzuziehen. Sowohl StGB als auch StPO setzen richterliche Beschlüsse voraus, die ich hier nicht erkennen kann.
 
domiduro

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Da muss ich widersprechen. Sofern die Polizei die Sache als Straftat verfolgt, konkret eine der sieben Todsünden des § 315c StGB, dann hätten sie ganz bestimmt den Führerschein vor Ort beschlagnahmt - falls der Motorradfahrer einen dabei gehabt hätte. Das ergibt sich aus § 111a der Strafprozessordnung, u.H.a. §69 StGB. Aber genau das ist ja in der Zeitung schwammig formuliert, der Schreiberling scheint keinen Unterschied zwischen Fahrelaubnis und Führerschein zu machen. Ich verweise in dem Zusammenhang auf meine vorhergehenden Beiträge.

Die Polizei hat in diesem Fall nur dann keine Handhabe zum Einbehalten des Führerscheins, wenn es sich um eine folgenlose Geschwindigkeitsübertretung, ganz gleich wie hoch, gehandelt hätte. Die Sache bleibe dann im Bereich einer Ordnungswidrigkeit - wovon aber unter Würdigung der Gesamtumstände kaum auszugehen ist.
Korrekt! Bei Gefahr wird der Lappen vor Ort eingezogen, unabhängig davon ob man ihn dabei hat.

Hier eine "schöne" 300 km/h Fahrt...an zweiter Stelle...
Mit über 200 km/h durchs Dorf: Raser-Video überführt Motorradfahrer - Video - Video - FOCUS Online

Man sollte sich den Begriff "Verkehrs-teilnehmer" auf der Zunge zergehen lassen...jeder ist die Gefahr für den Anderen!

Mir wurde im Rahmen einer Bus-Schulung bei 20 km/h ein bekleideter Dummy verdeckt vors Fahrzeug geschmissen...mir stellen sich heute noch die Nackenhaare auf...

Aber immer frei nach dem Motto: denn sie wissen nicht was sie tun...allzeit gute Fahrt:GN8:
 
G

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... bin ich froh, dass ihr keine Polizisten seid :cool:.

Im Zweifelsfall ist Gefahr in Verzug - Wiederholungstäter, unbelehrbar - und dann ist der Schein eben mal schnell eingezogen. Und wenn der Fahrer ein Problem damit hat, kann er ihn ja am nächsten Tag, zusammen mit seinem Anwalt, wieder abholen.

Viel schlimmer wäre doch, wenn in der Überschrift stehen würde: Motorradfahrer mit einer XT 1200 Z mit 300 km/h auf A7 ......:mstickle:

Gruß Kardanfan
 
Foo'bar

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Aus den von dir angeführten Rechtsvorschriften erkenne ich keine Befugnis der Polizei, an Ort und Stelle den Führerschein einzuziehen. Sowohl StGB als auch StPO setzen richterliche Beschlüsse voraus, die ich hier nicht erkennen kann.
Das stimmt, Steffen. Grundsätzlich gibt es da den Richtervorbehalt. Aber hier muss ein Ausflug in die Gefahrenabwehr unternommen werden. Das Zauberwort heißt "Gefahr im Verzug". Eigentlich bedeutet das, grob gesagt, dass erst ein Richter gefragt werden muss, ob von der Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamten (sprich: Polizei) etwas beschlagnahmt (o.ä.) werden darf - und nur dann, wenn dieser nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann, wird die Maßnahme durchgeführt. Aber im vorliegenden Fall (und bei gleichgelagerten Verkehrsstraftaten im Allgemeinen) wird GiZ auch dann angenommen, wenn zu befürchten ist, dass der Verkehrsteilnehmer ohne die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis weitere Verkehrsstraftaten begehen (sprich: weiter rasen) würde. Immerhin ist hier nicht mehr von Fahrlässigkeit auszugehen sondern zumindest vom indirekten Vorsatz. Ob er absichtlich andere VT gefährden wollte, glaube ich jetzt mal eher nicht.
 
Zörnie

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@ Foo'bar

Zum Thema Gefahrenabwehr und die dazu ergangene Rechtsprechung hat der Tiger hier schon einiges geschrieben. Wenn es also bei der Kontrolle keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Fahrer auch weiterhin den Straßenverkehr gefährdet, sehe ich keine Möglichkeit, die Weiterfahrt zu untersagen.
 
S

Schlonz

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mir begegnen tagtäglich min. 10 Personen, deren Lappen lieber früher als später eingezogen gehört, daher ist für mich diese ganze Diskussion wegen einem Sünder total obsolet. Mein Mopped fährt ja nur 200 km/h, deswegen kann ich so etwas nicht machen.

Klar gehört so etwas in angemessener Form sanktioniert, man fährt in Baustellen nicht zu schnell, weil man damit ganz klar die Arbeiter dort gefährdet und es oft auch eng ist. Rechts überholen ist eben auch strafbar, weil nicht erlaubt, deswegen eben gefährlich, weil der Überholte damit nicht rechnen muss. Bei der Masse von Vollpfosten, die mittlere und linke Spuren trödelnd blockieren, sollte man aber mal lieber über eine Erlaubnis des Rechtsüberholens nachdenken.

Ich verstehe aber die ganze Aufregung darüber nicht und auch nicht die mahnenden Fingerzeige derer, die auch schon eine ganz klar zu messende Toleranzschwelle ausgemacht haben, nämlich 60 km/h zu viel
 
Zörnie

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und rechts überholen ist eben auch strafbar, weil nicht erlaubt, deswegen eben gefährlich.
Nur weil es nicht erlaubt ist, ist es ja noch nicht gefährlich, außer für die Brieftasche, das Punktekonto und den Führerschein.
 
Foo'bar

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@Steffen: Probier's aus und berichte hier, was die Polizei gesagt hat. ;)

Wenn Dich die Polizei anhält und dir den Vorwurf einer Verkehrsstraftat nach § 315c StGB macht, dann ist Dein Lappen vor Ort we-eh-zeh-ha!

Wir spekulieren hier aber sowieso schon die ganze Zeit, was den konkreten Sachverhalt betrifft. Außerdem steht dort, dass ihm die Weiterfahrt aufgrund einer fehlenden Fahrerlaubnis untersagt wurde. Und das ist sowieso eine ganz andere Nummer.
 
Zörnie

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@Steffen: Probier's aus und berichte hier, was die Polizei gesagt hat. ;)

Wenn dch die Polizei anhält und Dir den Vorwurf einer Verkehrsstraftat nach § 315c StGB vorwirft, dann ist Dein Lappen vor Ort we-eh-zeh-ha!
Was die Polizei darf und was sie mitunter macht, sind zwei Paar Schuhe. Sollten Sie es versuchen, hätten sie flux meinen RA am Telefon, der ihnen nach Nennung von Name, Dienstbezeichnung und Dienstnummer gerne mal die Rechtslage nebst den möglichen Folgen ihres rechtswidrigen Handelns erläutert. Aber ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Beamten ihr Handwerk beherrschen.
 
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Schlonz

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Nur weil es nicht erlaubt ist, ist es ja noch nicht gefährlich, außer für die Brieftasche, das Punktekonto und den Führerschein.
tja, ist es eben leider schon, nämlich weil der Überholte damit nicht rechnen muss und dann evtl. mal zack rechts rüber zieht, auch wenn er natürlich Schulterblick ausüben sollte. Wäre es erlaubt, würde man anders schauen und es wäre ungefährlich. Wäre aber auch gar nicht nötig, wenn die ganzen Vollpfosten und Trödeltrullas sich nicht auf den linken Spuren häuslich einrichten würden, dann würde ja das links überholen völlig ausreichen, auch für ungeduldige Menschen wie mich
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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oKom: "In Kurven hinterließ das Hinterrad sichtbare Gummispuren."
ich bin mir nicht sicher, ob man diese Spuren bei der Geschwindigkeit
a.) überhaupt sicher erkennen kann
b.) nach dem Ende der "Jagd" dem noch zuordnen kann

geschrieben ist das leicht, aber obs auch so war, oder obs nur gern jemand so wargenommen hat
(ich schreib das deshalb, weil mir mal ein "SuperSachVerständiger" Polizist - der ja tagtäglich mit sowas konfroniert ist und deshalb natürlich "Ein besonders geschultes Auge" für sowas hat, vor Gericht mir und dem - staunenden Richter - stolz ein Bild einer - mir angeblich zuzuordnenden - SChleuderspur präsentierte.... Leider war die von einem zwillingsbereiften LKW, und nicht von einem Opel Ascona :banghead:

Der Fahrer musste mehrmals sein Motorrad korrigieren, um noch die Balance halten zu können.
und wer kann hier entscheiden, ob es "normales" lenken war, oder ob es erforderlich war, um die Balance zu halten...
wobei sich das Motorrad bei den Geschwindigkeiten eh selbst stabilisiert, so daß es selbst ohne Fahrer - wenn nicht ein Hindernis auf
dem Weg ist - noch mehrere 100 m - wenn nicht gar km rollen dürfte,

Und woher die Angabe von "Über 300 km/h" kommt, würde mich auch interessieren?
m.W. verfügt die Polizei über kein geeignetes Videofahrzeug, daß hier - zumindest einigermassen - folgen kann um diese Geschwindigkeit zu ermitteln,
mit einer Polizei BMW (Motorrad) dürfte das auch nicht funktionieren, da ist wohl schon viel früher schluß,
und mit einem PKW (welchem) das funktioniert ?? und vor allem, wenn die Messung durch hinterherfahren geschah, wie ist dann die Polizei selbst gefahren?

Dies soll aber nicht die Fahrt rechtfertigen - beileibe nein,
sondern nur auch ein kritisches Auge auf den Berichterstattung werfen -
die Tat als solches ist natürlich - zu Recht - zu ahnden, absolut unverantwortlich
 
ADVent

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Ganz genau so ist es,was die Polizei darf und was sie macht sind zwei paar Schuh.... unsere Polizisten macht was sie will, einige jedenfalls, hab mich mal mit einem angelegt und ihn angezeigt, ende vom Lied, er hatte seinen Kollegen als Zeuge, der war aber gar nicht direkt dabei und ich musste 1250 Euro wegen falscher Verdächtigung usw bla bla bla bezahlen!
 
Q

q-ala

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Tja,
und ich habe da so ein Verfahren am Hals: Überholen auf dritter Spur bei zweispuriger Autobahn :confused:

(mene) Schilderung: aufgelaufen auf 5 Pkws die Überholspur benutzend mit mehr oder weniger 130km/h, rechts Lkws mit deutlichen Abständen, nicht Kolonne fahrend, der Letzte nimmt mich wahr, schert in eine Lkw-Lücke ein, ich fahr vor zum Vierten. Dieses Spiel wiederholt sich bis zum Ersten und das dauert ne Weile. Als er für mich erkennbar beginnt langsam sich zur durchgezogenenen Linie hin zu bewegen, dachte ich natürlich, endlich gibt der Träumer frei, schaltet flugs runter und zog vorbei.
Kaum vorbei nahm ich im Rückspiegel eine ausscherenden Pkw wahr mit Lichthupenkonzert, wofür ich mich artig bedankte (ne kein Stinkefinger, das dachte ich nicht mal, eher, na, endlich aufgewacht, denn anscheinend hatte er mich gar nicht bemerkt und nur etwas "unkonzentriert" die Spur verloren (Aussage, bzw. niedergeschrieben: ...erschrak ich plötzlich sehr, als mich ein Motorrad überholte).

Egal, ich habe ein Verfahren am Hals, wegen so ner Blindschleiche (denke mal der hat telefoniert, da er mich überhaupt nicht wahrgenommen hat, aber beweisen kann ich nigs...)
Übrigens, als er wach war, konnte er auch schneller als 130.

Werde berichten wie sie mich verknacken, oder auch nicht.

lg
Harald
 
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