Foo'bar
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Nee. Tut es leider nicht (jedenfalls nicht ohne Weiteres).Moin,
einfach mal den StGB 315c durchlesen. Das was der gute Mann angestellt hat fällt unter diesen Paragraphen.
Nee. Tut es leider nicht (jedenfalls nicht ohne Weiteres).Moin,
einfach mal den StGB 315c durchlesen. Das was der gute Mann angestellt hat fällt unter diesen Paragraphen.
nö, nur dass Tempo 300 bei uns stellenweise erlaubt ist und das ist eine deutsche Gepflogenheit, von der du weißt. wenn du damit nicht einverstanden bist, mußt du konsequent sein.Unbeherrschte Fahrweise bei 300 ist für Euch eine Gepflogenheit? hmmm...hier gäbe es dafür Knast...wenn auf einer deutschen AB Tempo 130 gilt und du mit 200 da durch bretterst, sollte das spürbare Konsequenzen haben...für Dich...nicht erst für den Unfallgegner...habe ich irgendetwas anders geschrieben?
ganz sicher nicht, ich war schon oft genug vor Verkehrsgerichten und ich weiß nicht, woher das Gerücht stammt, die wäre grundsätzlich zu milde (mit den andern natürlich)Naja wer rechts überholt und durch seine Fahrweise Leib oder Leben andere gefährdet .......
aber bei unseren Gerichten geht das unter Verwarnung durch.
"... raste auch mit bis zu 254 Kilometern pro Stunde durch mehrere 120er-Zonen..." Wenn 300 erlaubt sind, regt sich auch niemand auf...in CH fahr ich bei erlaubten 120 auch 120...alles ok...wo liegt das Problem?nö, nur dass Tempo 300 bei uns stellenweise erlaubt ist und das ist eine deutsche Gepflogenheit, von der du weißt. wenn du damit nicht einverstanden bist, mußt du konsequent sein.
natürlich hat 200 bei 130 in einer Baustelle spürbare Konseqeunzen, ob es nun nach schweizer Vorbild sein muß, wage ich zu bezweifeln.
Die entscheidende Frage beim Schnellfahren auf unbeschränkten Autobahnen in Deutschland ist, ob jemand anderes dadurch zumindest beeinträchtigt wird. Die Übertretung von Geschwindigkeitsbeschränkungen hat ja auch spürbare Konsequenzen, jedoch - und darauf kommt es hier bei der Betrachtung der spärlichen Informationen des Zeitungsartikels an - bleiben sie im Bereich des Ordungswidrigkeitenrechts. Dieses erlaubt keine Beschlagnahme des Führerscheins, jedenfalls nicht im vorliegenden Fall.Unbeherrschte Fahrweise bei 300 ist für Euch eine Gepflogenheit? hmmm...hier gäbe es dafür Knast...wenn auf einer deutschen AB Tempo 130 gilt und du mit 200 da durch bretterst, sollte das spürbare Konsequenzen haben...für Dich...nicht erst für den Unfallgegner...habe ich irgendetwas anders geschrieben?
sicher nicht, Wahnwestenfahrer tun sowas nicht.................und haben auch kein Motorrad dass auch nur 250 km/h gehtMmh ob er denn wenigstens eine Warnweste getragen hat ?
Wenn ich mir vorstelle, wie viele Verkehrsteilnehmer mit Fahrerlaubnis bei einem Viertel der oben genannten Geschwindigkeit täglich ihr "Nichtfahrkönnen" beweisen....Ohne die Sache schönreden zu wollen. Ich gehe davon aus, dass der Zeitungsartikel einfach Müll ist. Die Beamten im Messfahrzeug haben dem Motorradfahrer unter Garantie einen 315c ans Bein gebunden. Wer fast 300 Sachen fährt und sich dabei nicht komplett alleine auf der Fahrbahn befindet, dem kann immer leicht eine Gefährdung anderer unterstellt werden - zumal auch vom Rechtsüberholen und einer Geschwindigkeit von 254 km/h bei erlaubten 120 die Rede ist. Und ich halte auch die Aussage mit der nicht vorhandenen Fahrerlaubnis für Mist, vielmehr wird er wohl seinen Führerschein einfach nicht dabei gehabt haben. Aber das alles ist meine persönliche Meinung.
Gott sei Dank kriegen wir hier noch die Kurve und besprechen die wirklich wichtigen Themen.Mmh ob er denn wenigstens eine Warnweste getragen hat ?
Du verstehst das jetzt falsch...ich bin nicht für Tempo 120 auf allen deutschen ABs...dann müsste ich meine Yam ja verschrotten...es geht hier um deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung (+60) und mit einhergehend um mangelhafte Fahrzeugbeherrschung...du mußt schon zwischen generellen Gepflogenheiten und dem Fehlverhalten eines Einzelnen unterscheiden. Der einzelne Verkehrssünder wird ja nicht auf dich warten, um dann mit 300 an dir vorbei zu bügeln.
Auch in der Schweiz kann dich einer mit 200 abschießen, auch nicht erlaubt.
... Und selbst wenn im mittleren Absatz nicht unterschwellig davon die Rede wäre, dass der Fahrzeugführer nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen ...
den teil fand ich sehr bezeichnend....es geht hier um deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung (+60) und mit einhergehend um mangelhafte Fahrzeugbeherrschung...
Ich sehe den Zusammenhang nicht zwischen einer deutlichen und damit vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung und mangelnder Fahrzeugbeherrschung...es geht hier um deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung (+60) und mit einhergehend um mangelhafte Fahrzeugbeherrschung...
nönönö, das laß ich mir nicht unterschieben. mit Gepflogenheit ist nicht das Rasen, sondern die gesetzliche Lage gemeint. Mangelnde Fzg Beherrschung sehe ich hier nicht aus dem Sachverhalt hervorgehen. dafür ist der zu dünn.Du verstehst das jetzt falsch...ich bin nicht für Tempo 120 auf allen deutschen ABs...dann müsste ich meine Yam ja verschrotten...es geht hier um deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung (+60) und mit einhergehend um mangelhafte Fahrzeugbeherrschung...
Jeder kommt mal 10,20,30 drüber...auch ich...und dafür muss ich Busse zahlen, egal in welchem Land...aber ab einem Punkt sollte es einfach wichtiger sein, das der Vater seine Frau und Kinder behält...und dafür gehörts den Rasern (Geschwindigkeitsüberschreitung (+60)) auf die Fresse...bin übrigens erst 2 Jahre in CH wohnhaft...daher weiß ich nur zu Gut das Rasen leider als "Gepflogenheit" angesehen wird...
ja diese Sichtweise hört man öfter, vor Gericht zählt aber nicht, was man sich als maximal grausame Folge eines (garnicht passierten) Unfalls vorstellen kann, sondern die tatsächliche Verfehlung. Zu schnell, rechts überholen usw. und zum Glück wird er nur danach bestraft und vor Gericht bekommt auch niemand "auf die Fresse" (zumindest in D nicht) sondern seine angemessene Strafe.......aber ab einem Punkt sollte es einfach wichtiger sein, das der Vater seine Frau und Kinder behält...und dafür gehörts den Rasern (Geschwindigkeitsüberschreitung (+60)) auf die Fresse......
Ich schon.Du verstehst das jetzt falsch...ich bin nicht für Tempo 120 auf allen deutschen ABs...
Du verwechselst Glück mit Können!seine reine fahrzeugbeherrschung allerdings, scheint mir eher überdurchschnittlich gut zu sein, wenn er es schafft über wohl etliche kilometer mit mehr als 100km/h überschuss unfallfrei im zickzack durch die anderen fahrzeuge zu fahren und dabei in kurven schwarze striche zu malen.
Oder duDu verwechselst Glück mit Können!
lies den Pressetext nochmal: "In Kurven hinterließ das Hinterrad sichtbare Gummispuren. Der Fahrer musste mehrmals sein Motorrad korrigieren, um noch die Balance halten zu können."Ich sehe den Zusammenhang nicht zwischen einer deutlichen und damit vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung und mangelnder Fahrzeugbeherrschung
oKom: "In Kurven hinterließ das Hinterrad sichtbare Gummispuren. Der Fahrer musste mehrmals sein Motorrad korrigieren, um noch die Balance halten zu können."Oder du