Gerlinde
- Dabei seit
- 07.02.2016
- Beiträge
- 1.774
Hier wird die ganze Zeit allgemeine Rechtsvorschrift und Risiko verwechselt.
Ehe man sich mit dem deutlich erhobenen Zeigefinger groß darüber aufregt, sollte man das trennen worüber man sich aufregt.
Es heißt generelle Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h innerorts und 100 km ausserorts.
Das sind Fakten, wenn man sich darüber hinwegsetzt handelt es sich erstmal um eine formale Übertretung, die gleichzusetzen ist mit einer roten Fußgängerampel.
Ob und inwieweit jemand zB an einer Fußgängerampel ohne Verkehr stehenbleibt, will ich hier nicht ausdiskutieren. Ich gehe zB, wenn in Sichtweite von Kindern bin, nicht bei Rot rüber. Ohne Kinder fehlt mir etwas das Unrechtsbewußtsein.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungswerte sollen eigentlich worst case Risikowerte sein, wobei sie eigentlich noch nichtmal solche sind, da es als Einzelfall auch innerorts Bereiche gibt, wo das deutlich zu schnell ist, bzw ein höheres Risiko besteht. Genauso gibt es im auch nicht nur im Einzelfall Bereiche, wo ohne große Risikoerhöhung deutlich höhere Werte möglich wären.
Das generelle Einhalten wird durch Polzei/Ordnungsamt kontrolliert und auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Entweder kontrolliert man an den Gefahrenstelle (Stichwort Schule Kindergarten). Hier werden aber nur im Ausnahmefall richtig hohe Werte gemessen und m. M. wären dort sogar geringere Geschwindigkeiten erforderlich. Es beruft sich, bei einer zB sinnvollen Geschwindigkeit von meinetwegen 30 km/h (die aber nicht immer durch Schilder gefordert sind) doch aber jeder, daß er nicht schneller als quasi innerorts erlaubte 50 km/h gefahren ist. Eigentlich sind die 50km/h aber eine maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Überwiegend wird dort kontrolliert, wo ohne großes Risiko schneller gefahren werden könnte. Im ersten Moment vermutet man, daß das eigentlich Wegelagerei wäre, wenn man an einer, von vielen anderen auch als risikoarm eingeschätzten Stelle geblitzt wird und sich ein situativ gesehen, eigentlich unangemessen hohes Bußgeld "erwirbt".
Als Doppelbeamtenkind, das immer noch versucht einen Sinn darin zu sehen, wird es m.M. wohl darum gehen, daß jemand der in einer solchen Stelle sich nicht daran hält, zu einem großen Teil in den o. g. Risikobereichen auch zu schnell fährt. Das Thema verträglich risikoarm wird zudem auch sehr unterschiedlich definiert.
Ob und wie sich jetzt jemand verhält, hängt dann von der Sozialisation ab.
Der eine ist halt absolut vorschriftengläubig und protestiert halt laut, wenn etwas so ist, wie es nicht sein soll.
Der andere fühlt sich bevormundet (was er ja auch genaugenommen ist) und sucht sich seinen Weg, damit umzugehen.
In meiner Jugendzeit gab es noch keine 100 km/h auf der Landstrasse und als die für die Landstrasse aufkam, wurde nur vereinzelt in ausgewiesenen 60/70/80er Beschränkungen kontrolliert. Bis ca 2000 konnte man doch noch auf unbeschränkter Landstrasse weiterhin mit über 200 km/h unterwegs sein, ohne Gefahr zu laufen, geblitzt zu werden und da lag es weitgehendst im eigenen Ermessen wie schnell man dort fahren wollte. Also ist das Unrechtsempfinden bei den Leuten , die das, als schneller als 100km/h erlaubt war, gemacht haben/noch machen, vielleicht verständlicherweise nicht ganz so extrem ausgeprägt.
Ehe man sich mit dem deutlich erhobenen Zeigefinger groß darüber aufregt, sollte man das trennen worüber man sich aufregt.
Es heißt generelle Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h innerorts und 100 km ausserorts.
Das sind Fakten, wenn man sich darüber hinwegsetzt handelt es sich erstmal um eine formale Übertretung, die gleichzusetzen ist mit einer roten Fußgängerampel.
Ob und inwieweit jemand zB an einer Fußgängerampel ohne Verkehr stehenbleibt, will ich hier nicht ausdiskutieren. Ich gehe zB, wenn in Sichtweite von Kindern bin, nicht bei Rot rüber. Ohne Kinder fehlt mir etwas das Unrechtsbewußtsein.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungswerte sollen eigentlich worst case Risikowerte sein, wobei sie eigentlich noch nichtmal solche sind, da es als Einzelfall auch innerorts Bereiche gibt, wo das deutlich zu schnell ist, bzw ein höheres Risiko besteht. Genauso gibt es im auch nicht nur im Einzelfall Bereiche, wo ohne große Risikoerhöhung deutlich höhere Werte möglich wären.
Das generelle Einhalten wird durch Polzei/Ordnungsamt kontrolliert und auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Entweder kontrolliert man an den Gefahrenstelle (Stichwort Schule Kindergarten). Hier werden aber nur im Ausnahmefall richtig hohe Werte gemessen und m. M. wären dort sogar geringere Geschwindigkeiten erforderlich. Es beruft sich, bei einer zB sinnvollen Geschwindigkeit von meinetwegen 30 km/h (die aber nicht immer durch Schilder gefordert sind) doch aber jeder, daß er nicht schneller als quasi innerorts erlaubte 50 km/h gefahren ist. Eigentlich sind die 50km/h aber eine maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Überwiegend wird dort kontrolliert, wo ohne großes Risiko schneller gefahren werden könnte. Im ersten Moment vermutet man, daß das eigentlich Wegelagerei wäre, wenn man an einer, von vielen anderen auch als risikoarm eingeschätzten Stelle geblitzt wird und sich ein situativ gesehen, eigentlich unangemessen hohes Bußgeld "erwirbt".
Als Doppelbeamtenkind, das immer noch versucht einen Sinn darin zu sehen, wird es m.M. wohl darum gehen, daß jemand der in einer solchen Stelle sich nicht daran hält, zu einem großen Teil in den o. g. Risikobereichen auch zu schnell fährt. Das Thema verträglich risikoarm wird zudem auch sehr unterschiedlich definiert.
Ob und wie sich jetzt jemand verhält, hängt dann von der Sozialisation ab.
Der eine ist halt absolut vorschriftengläubig und protestiert halt laut, wenn etwas so ist, wie es nicht sein soll.
Der andere fühlt sich bevormundet (was er ja auch genaugenommen ist) und sucht sich seinen Weg, damit umzugehen.
In meiner Jugendzeit gab es noch keine 100 km/h auf der Landstrasse und als die für die Landstrasse aufkam, wurde nur vereinzelt in ausgewiesenen 60/70/80er Beschränkungen kontrolliert. Bis ca 2000 konnte man doch noch auf unbeschränkter Landstrasse weiterhin mit über 200 km/h unterwegs sein, ohne Gefahr zu laufen, geblitzt zu werden und da lag es weitgehendst im eigenen Ermessen wie schnell man dort fahren wollte. Also ist das Unrechtsempfinden bei den Leuten , die das, als schneller als 100km/h erlaubt war, gemacht haben/noch machen, vielleicht verständlicherweise nicht ganz so extrem ausgeprägt.
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