*Topas*
. . . . .🙈 - Moderator . . . . . 🍲🍲🍲🍲🍲🍲
was sagt das GG zum Thema Enteignung?
"Eigentum verpflichtet.
- Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
- Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
- Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ –
Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland"
ob und wie das im genannten Fall - welcher war es genau? - zutrifft - regeln Juristen - nicht Politiker
"Eigentum verpflichtet.
- Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
- Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
- Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ –
Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland"
ob und wie das im genannten Fall - welcher war es genau? - zutrifft - regeln Juristen - nicht Politiker