MarinGS
Allgemeingültig per DefinitionWobei ich im offiziellen Schreiben nichts von den 14 Tagen lese....
Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung - in der Regel nach der zweiten Impfspritze - mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.
Das wurde aus medizinischer Sicht festgelegt und daran gibt es nichts zu rütteln.
... weder in Italien, Südtirol noch sonst wo
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