In der Schweiz 1 km zu schnell 35,40 €

Diskutiere In der Schweiz 1 km zu schnell 35,40 € im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Moin, in Luxemburg hätte das 49Euro gekostet.
Thomas MZG

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Moin,

in Luxemburg hätte das 49Euro gekostet.
 
Werner-R80

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Also ganz besonders in der Schweiz ganz relaxt sich an die Regeln halten und gut ist


Natürlich in den anderen Ländern
auch
 
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Natürlich in den anderen Ländern
auch
Genau, es erstaunt mich schon das sich noch niemand über Länder wir Norwegen und Co echauffiert hat.
Es geht dort VIEL länger von einem zum anderen Ort, und es hat VIEL weniger Verkehr, man könnte also...
Aber sogar die LKW / Taxifahrer halten sich an die Geschwindigkeit, da bist du Ausserorts mit 85 Km/h bei der Elite !

Josef
 
Therion

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Post aus Frankreich 1Km/h 45 Euro
 
manfred180161

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Na sauber.
Nächstes Jahr ist Seealpen geplant... :-o

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
 
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vilkas

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Ich weise gerne wieder einmal darauf hin, dass an den Fahrzeugen zwar ein Schweizer Kontrollschild hängt, jedoch keinesfalls eine Leuchtschrift, anhand welcher man die Nationalität des Fahrers erkennen könnte.
Etwas deutlicher ausgedrückt: Es gibt allerhand Bewohner der Schweiz, die mit ihren dort zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland und der Schweiz rasen, die aber in nicht seltenen Fällen gar keine Schweizer sind.

Und ein zweiter Hinweis: Wenn die Deutschen nicht wollen, dass Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, innerhalb der geltenden Gesetze fahren, sollen sie doch bitte auf der A5 oder A81 Tafeln aufstellen mit bspw. einer 100 oder 120 in einem roten Kreis.
genau - nur weil jemand in der Schweiz wohnt, seine Steuern zahlt, Fondue und Müsli isst und seine Kinder Schweizer Schulen besuchen macht ihm das noch lange nicht zum Schweizer.
Schweizer wird man schliesslich auch nicht so einfach. Zum Schweizer ist man geboren. Und wer nicht einen Schweizer Wohnsitz bis in die Zeiten Wilhelm Tells nachweisen kann, dessen Enkel werden es niemals zum richtigen Schweizer bringen.

Richtige Schweizer erkennt man schliesslich durch das Schild "Eidgenosse" im Heckfenster des Autos. Eine einmalige Auszeichnung die nur wenigen Auswählten zugestanden wird. Um das Schild zu führen ist ein makelloser "Schweizer-Nachweis" notwendig. Aber Obacht - eine unbequeme Aussage oder eine falsche Tat zum Entzug des Eidgenossen-Status führen! Lebenslänglich! Bis in die dritte Generation!

Widerspruch ist nicht statthaft!


v.
 
camasoGS

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Ach herjeeee... Man muss nicht alles verstehen, um viele Worte zu gebrauchen – und damit nicht mal knapp am Thema vorbeizudonnern.
 
D

der_brauni

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Du übertreibst vilkas.
zum Schweizer kann man auch gemacht werden;)

Gruß Thomas
 
Bergler

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genau - nur weil jemand in der Schweiz wohnt, seine Steuern zahlt, Fondue und Müsli isst und seine Kinder Schweizer Schulen besuchen macht ihm das noch lange nicht zum Schweizer.
Schweizer wird man schliesslich auch nicht so einfach. Zum Schweizer ist man geboren. Und wer nicht einen Schweizer Wohnsitz bis in die Zeiten Wilhelm Tells nachweisen kann, dessen Enkel werden es niemals zum richtigen Schweizer bringen.

Richtige Schweizer erkennt man schliesslich durch das Schild "Eidgenosse" im Heckfenster des Autos. Eine einmalige Auszeichnung die nur wenigen Auswählten zugestanden wird. Um das Schild zu führen ist ein makelloser "Schweizer-Nachweis" notwendig. Aber Obacht - eine unbequeme Aussage oder eine falsche Tat zum Entzug des Eidgenossen-Status führen! Lebenslänglich! Bis in die dritte Generation!

Widerspruch ist nicht statthaft!


v.
Grausam, ein paar Tage schaue ich hier nicht rein, und schon ätzt einer wieder neidisch rum ;).
 
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camasoGS

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Ja gut, also das ist dann doch recht deutlich viel billiger, als vermutlich überall sonst auf der Welt, wo Gesetze existieren.


Mit 280 statt erlaubten 120 km/h ist am Sonntag ein Automobilist aus der Schweiz auf der deutschen Autobahn A5 bei Neuenburg erwischt worden. Der 18-Jährige durfte den Tatort rund dreissig Kilometer nördlich von Basel nach Hinterlegen eines Bussendepots von 800 Franken verlassen.

Die deutsche Polizei erwischte den Extremraser im Zuge einer Kontrolle um 15.52 Uhr mit 280 km/h, wie sie am Montag mitteilte. Abzüglich der Toleranzen seien dies 271 km/h gewesen – also 151 km/h über dem dortigen Tempolimit. Gemäss einem Polizeisprecher hat der Raser den Wohnsitz im Kanton Baselland.
Während Extremrasern in der Schweiz seit 2013 der Einzug samt Verwertung des Tatfahrzeugs sowie Freiheitsstrafen drohen, sind in Deutschland Geschwindigkeitsübertretungen bis heute blosse Ordnungswidrigkeiten. Solche werden mit Bussen bestraft. So durfte auch jener Raser seine Ausfahrt im eigenen BMW fortsetzen.
Die Abstufung der Bussen endet gemäss deutschem Recht bei 71 km/h über dem jeweiligen Tempolimit. Für diese oberste Raserstufe gilt ein Ansatz von 600 Euro plus Gebühren. Fährt jemand schneller, kann die zuständige Bussgeldstelle allerdings die Busse je nach Fall dann noch deutlich erhöhen, insbesondere bei vorsätzlichen Verstössen.

Quelle




Man bemerke: Kein Schweizer, nur "...ein Automobilist aus der Schweiz..." :nerd:



 
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lederkombi

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Ja gut, also das ist dann doch recht deutlich viel billiger, als vermutlich überall sonst auf der Welt, wo Gesetze existieren.


Mit 280 statt erlaubten 120 km/h ist am Sonntag ein Automobilist aus der Schweiz auf der deutschen Autobahn A5 bei Neuenburg erwischt worden. Der 18-Jährige durfte den Tatort rund dreissig Kilometer nördlich von Basel nach Hinterlegen eines Bussendepots von 800 Franken verlassen.

Die deutsche Polizei erwischte den Extremraser im Zuge einer Kontrolle um 15.52 Uhr mit 280 km/h, wie sie am Montag mitteilte. Abzüglich der Toleranzen seien dies 271 km/h gewesen – also 151 km/h über dem dortigen Tempolimit. Gemäss einem Polizeisprecher hat der Raser den Wohnsitz im Kanton Baselland.
Während Extremrasern in der Schweiz seit 2013 der Einzug samt Verwertung des Tatfahrzeugs sowie Freiheitsstrafen drohen, sind in Deutschland Geschwindigkeitsübertretungen bis heute blosse Ordnungswidrigkeiten. Solche werden mit Bussen bestraft. So durfte auch jener Raser seine Ausfahrt im eigenen BMW fortsetzen.
Die Abstufung der Bussen endet gemäss deutschem Recht bei 71 km/h über dem jeweiligen Tempolimit. Für diese oberste Raserstufe gilt ein Ansatz von 600 Euro plus Gebühren. Fährt jemand schneller, kann die zuständige Bussgeldstelle allerdings die Busse je nach Fall dann noch deutlich erhöhen, insbesondere bei vorsätzlichen Verstössen.

Quelle




Man bemerke: Kein Schweizer, nur "...ein Automobilist aus der Schweiz..." :nerd:



Keine Bange, der bekommt auch noch Post aus der Schweiz bzw. das gibt ein admin. Verfahren....Fahrausweisentzug und bei 151km/h kommt der Raserartikel zur Anwendung, auch wenn er in DE zu schnell war. Das wird automatisch gemeldet. Wissen die wenigsten.
 
lederkombi

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Das passt so schön und ja, das ist unser geliebtes Bundeshaus :cool:
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Und Josef, ich gehe am Donnerstag nochmals...falls Du auch vor Ort bist?
 
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camasoGS

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Keine Bange, der bekommt auch noch Post aus der Schweiz bzw. das gibt ein admin. Verfahren....Fahrausweisentzug und bei 151km/h kommt der Raserartikel zur Anwendung, auch wenn er in DE zu schnell war. Das wird automatisch gemeldet. Wissen die wenigsten.
Echt? :eekek:

Quelle?
 
Therion

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Gemäss Art. 16cbis Abs. 1 SVG wird nach einer Widerhandlung im Ausland der Führerausweis in der Schweizentzogen, wenn im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die Widerhandlung als mittelschwer oder schwer zuqualifizieren ist. Bei der Festlegung der Entzugsdauer sind die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbots aufdie betroffene Person angemessen zu berücksichtigen, wobei die Mindestentzugsdauer unterschritten werdendarf. Die Entzugsdauer darf bei Personen, die im Administrativmassnahmenregister nicht verzeichnet sind, alsobei Ersttätern, die am Begehungsort im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten (Art. 16cbisAbs. 2 SVG)
 
camasoGS

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Krass. Da kann er nur hoffen, dass das nicht gemeldet wird (scheint nicht in jedem Fall stattzufinden, wie eine kurze Gugelei ergab).
 
Thema:

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