Sumsebrumse
- Dabei seit
- 20.08.2019
- Beiträge
- 437
- Modell
- R1300GS, Beta Alp 200
Sei Dir da mal nicht so sicher.So dumm kann man doch echt nicht sein....
Sei Dir da mal nicht so sicher.So dumm kann man doch echt nicht sein....
Das ist Jedem hier klar.Die Top-Drei im derzeitigen Bullshitbingo sind für mich die Begriffe Moral, Solidarität und gesunder Menschenverstand...
Das gilt für mich und dich und den Rest der Bayern. Hier diskutiert aber ganz DACH und sogar einer aus Neuseeland, und bei all denen, wie auch dem größten Teil der Rest-BRD, ist das etwas anders geregelt als im gelobten "Söderland" ;-)Hier in Bayern, in dem Fall die Regierung von Oberbayern. Ob jetzt in anderen Bundeländern kein Moppedfahrverbot gilt, ist doch irrelevant.
Aber Du weißt, was richtig ist? Darf ich Dich "Gott" nennen?Ob da ein Zusammenhang besteht oder nicht, ist doch in diesem Fall egal. Es ist verboten.
Das Interview mit dem Prof. Streeck kannste in die Tonne treten. Frage 10 Fachleute, und Du bekommst 11 verschiedene Antworten.
Hab ich das behauptet?Aber Du weißt, was richtig ist? Darf ich Dich "Gott" nennen?
Gruß,
maxquer
Ja, schon klar Mach dich erstmal schlau, wer Prof Streeck ist und dann komm nochmal zur Tür rein.Das Interview mit dem Prof. Streeck kannste in die Tonne treten. Frage 10 Fachleute, und Du bekommst 11 verschiedene Antworten.
Du verstehst den Begriff Ausgangsbeschränkung aber auch nicht wirklich oder?Das gilt für mich und dich und den Rest der Bayern. Hier diskutiert aber ganz DACH und sogar einer aus Neuseeland, und bei all denen, wie auch dem größten Teil der Rest-BRD, ist das etwas anders geregelt als im gelobten "Söderland" ;-)
Gruß Thomas
Sollte ich?Ja, schon klar Mach dich erstmal schlau, wer Prof Streeck ist und dann komm nochmal zur Tür rein.
Nein, die Ausgangsbeschränkung gibt es in vier BL - Bayern, Saarland, Sachsen und Berlin.Fakt ist, in Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung!!! Anders als im "Rest" von Deutschland.
Was ist da rechtlich grenzwertig? Kläre mich bitte auf?Fakt ist, in Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung!!! Anders als im "Rest" von Deutschland.
Das hat Kaiser Söder so entschieden. Ich persönlich finde das rein rechtlich grenzwertig!!!
D.h. man darf das Haus nur bei triftigen Gründen verlassen.
Dazu gehört leider nicht die Spritztour mit dem Auto oder Motorrad.
Das in Berlin die Uhren anders gehen sieht man hier z.b:Nein, die Ausgangsbeschränkung gibt es in vier BL - Bayern, Saarland, Sachsen und Berlin.
Und hier in Berlin mache ich mir da recht wenig Sorgen, denn die Polizeikräfte haben bei einigermaßen gutem Wetter ohnehin genug damit zu tun, Menschenansammlungen in Parks etc. zu zerstreuen.
Eins dürfte doch klar sein, und darüber besteht mit Sicherheit auch Einigkeit bei den Experten, Motorradfahren allein ist bestimmt keine Tätigkeit, welche ein erhöhtes Ansteckungsrisiko beinhaltet und erfüllt für sich alle Bedingungen des Kontaktverbotes, egal ob es verboten oder erlaubtOb da ein Zusammenhang besteht oder nicht, ist doch in diesem Fall egal. Es ist verboten.
Das Interview mit dem Prof. Streeck kannste in die Tonne treten. Frage 10 Fachleute, und Du bekommst 11 verschiedene Antworten.
...und was als nächstes orten?Gleiches Thema ist die Ortung mit dem Handy, wo sind infizierte und wo nicht. Da ist mir die DSGVO doch echt scheiccegal, solnge es hilft. Das sollte doch jetzt echt das oberste Ziel sein.
Dann wird es dich ja beruhigen, dass er aus formalen Gründen mit seinem Antrag gescheitert ist.Das in Berlin die Uhren anders gehen sieht man hier z.b:
Zitat:
"Ein Berliner hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht, insbesondere ging es ihm um die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen des Senats."
Doch, aber du willst hier nicht begreifen, dass es offensichtlich anderswo anders geregelt ist.Du verstehst den Begriff Ausgangsbeschränkung aber auch nicht wirklich oder?
Da ist mir doch auch klar. Aber es ist halt verboten. Klar kann ich fahren, wenn mir der Spass hier in Bayern derzeit 150 Euro und eine Anzeige wert ist.Eins dürfte doch klar sein, und darüber besteht mit Sicherheit auch Einigkeit bei den Experten, Motorradfahren allein ist bestimmt keine Tätigkeit, welche ein erhöhtes Ansteckungsrisiko beinhaltet und erfüllt für sich alle Bedingungen des Kontaktverbotes, egal ob es verboten oder erlaubt
Gruß Thomas
Ne, ist mir ansich egal.Dann wird es dich ja beruhigen, dass er aus formalen Gründen mit seinem Antrag gescheitert ist.