Auch wenn's etwas OT ist, ich glaube, die Lösung der dreifachen Bremslichter zu kennen.
Sprich, warum die (meiner Ansicht nach extrem besch..eidene) Blinker/Bremslicht/Rücklicht Kombi-Lösung durchaus statthaft ist.
Ich muss vorwegschicken, ich bin in den Bestimmungen auch nicht sattelfest, habe aber das eine oder andere dazu gelesen und gefunden.
So war früher bei der Zulassung eines Kfz nach StvZO (bis ca. 1998) beim Motorrad nur eine Bremsleuchte erlaubt. Eine, nicht zwei, nicht drei. Daher auch der Quatsch, dass Topcases in Deutschland keine zusätzliche Bremsleuchte haben durften.
Mit der EU Zulassung gab es dann die Änderung, dass eine ODER zwei Bremsleuchten gestattet sind.
Und eben auch die Kombilösungen aus Blinker und Bremslicht. Die sah ich, so meine ich mich zu erinnern, zuerst als Umbaulösung an Harleys.
Zusätzlich zum eigentlichen Bremslicht oder anstelle davon.
Nochmal: bei EU-Zulassung sind eine ODER zwei Bremsleuchten zulässig.
Warum nun zählen die nicht als drei Bremsleuchten, wenn das originale Bremslicht erhalten bleibt?
Hier kommt der Knackpunkt: Die beiden Blinker/Bremsleuchten zählen als eine einzige Leuchte, nicht als zwei!
Das Dumme daran: ich habe das einmal gelesen und finde den zugehörigen Gesetzestext nicht mehr. Auf den EU-Webseiten und PDFs saufe ich bei jeder neuen Suche ab.
Ob nun bei diesen physisch zwei, logisch einer Bremsleuchte ein Mindest- oder Maximalabstand einzuhalten ist: keine Ahnung. Wenn ich den zugehörigen EU Paragraphen finden würde, könnte ich das sagen.
Eins könnt ihr aber glauben: bei den Zulassungsvorschriften weltweit kennt sich ein Hersteller wie BMW aus. Da wird nix einfach irgendwie hingebastelt, nach dem Motto "wird schon gut gehen". Die haben Anwälte, die sowas hauptberuflich lesen und diskutieren.
Der TÜVi und seine KollegInnen der anderen Organisationen müssen sich da eben schlau machen.
OT Ende.