Früher gab es mal eine StVZO mit ca 70 Paragrafen. Da stand alles drin. Welche Teile ein Fahrzeug haben musste und was bauartgeprüft wurde und die Beschaffenheit und dann gab es ein paar Ausnahmeverordnungen, auch so um die 60.
Heute gibt es mehrere EU-Verordnungen über die Zulassung von 2 und 3 rädrigen Fahrzeugen, teilweise wieder aufgehoben, auf sich gegenseitig verweisend und mit mehreren hundert Ausnahmeregelungen.
Leider oft entgegen dem eigentlichen Regelungszweck widersprechend. Das bedeutet, eine Regelung will eine bestimmt Sache verhindern, dann gibt es eine Ausnahme in einem anderen Rechtssatz, der genau das in einem ziemlich unwahrscheinlichen Fall wieder zulässt.
Ich setz Euch hier mal ein paar Links:
EUR-Lex - 31997L0024 - DE
EUR-Lex - 42011X0330(02) - EN - EUR-Lex
L_2013060DE.01005201.xml
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02014R0003-20161016
Wer das alles ständig parat hat, der darf gerne über Prüfer von Überwachungsbehörden und -diensten lästern.
Ich bin mir sicher, dass alle die sich hier beschweren in ihren Berufen auch nicht permanent jedes Detail welches vom großen Ganzen abweicht parat haben.
Allerdings gebe ich zu, dass Gebühren und Zeitverlust bei Fehlentscheidungen vergütet werden müssten.
Übrigens, ich krieg grad ne Mail von meinem Internet-Provider:
Jemand hat das Zurücksetzen des Passworts für folgendes Konto angefordert:
Name der Website: Motorrad-Blog
Benutzername: Hansemann
Falls das nicht beabsichtigt war, ignoriere diese E-Mail einfach. Es wird dann nichts passieren.
Diese Anforderung zum Zurücksetzen des Passworts stammt von der IP-Adresse 116.21.31.214.
War das jemand von Euch?