sigmali
Vor 2 Monaten musste mein Vater (in zwei Wochen wird er 91) zum Röntgenarzt in das von seiner Gemeinde ca. 30 km entfernt Albstadt-Ebingen. Er hatte Sorge, dass die zahlenmäßig begrenzten und sehr engen Parkplätze vor der Praxis belegt sind. Einen weiter entfernten Parkplatz suchen wollte er wg. seiner Rückenproblematik vermeiden. Also begleitete ich ihn als Beifahrer, er stieg am tatsächlich belegten Parkplatz aus und ging in die Praxis, ich parkte in der Nähe und holte ihn auf Anruf ab. Er fuhr wieder die gesamte Strecke zurück.
Ich konnte ihn beobachten und beruhigt für mich feststellen: routiniert (auch gesprächig während der Fahrt), korrekt, geschwindigkeitsmäßig defensiv aber nicht unsicher, zig Kreisverkehre und Vorfahrt-Achten-Situationen problemlos und eine sich anbahnende abstrakte Gefahr im Gegenverkehr (entgegenkommende Linksabbiegespur auf freier Strecke von einem Pkw angesteuert, der auf einen Wanderparkplatz abbiegen wollte) durch vorausschauende Gaswegnahme und konzentriertes Beobachten bis zum eigenen Passieren absolviert.
Ich bin mir sicher, er würde eine Überprüfung erfolgreich absolvieren. Mit Hörgerät hört er gut, seine Sehstärke beträgt lt. Augenärztin 100 / 90 Prozent. Als freier Handelsvertreter ist er seit seinem 19 Lebensjahr mit Jahreskilometerleistungen von rund 50 000 km unterwegs gewesen. Viel in Städten, wo er seine Kleidungsstücke auf sog. Rollständern von Parkplätzen in die Bekleidungshäuser und zum Auto zurück transportierte.
Ich wünsche ihm, dass seine Fähigkeiten lange erhalten bleiben. Wenn ich in Vertretung meine demente Mutter betreue, damit er alleine zu einem Musikkameraden, oder zur Kirche (wo er den Schlüssel für die Orgel ausgeliehen bekommt) oder zu einer Verwandten fahren kann und sehe, wie lebensfroh und glücklich er wieder nach Hause kommt.
Deshalb: ja - diese Freiheit sollte erhalten bleiben. Aber nur denen, die dafür geeignet sind. Aber nicht denen, die eine Gefahr für Dritte darstellten. Die Frage bleibt: wollen wir diese Entscheidung jedem selber überlassen - oder sollen wir neutrale Beurteilungen einfordern.
Ich konnte ihn beobachten und beruhigt für mich feststellen: routiniert (auch gesprächig während der Fahrt), korrekt, geschwindigkeitsmäßig defensiv aber nicht unsicher, zig Kreisverkehre und Vorfahrt-Achten-Situationen problemlos und eine sich anbahnende abstrakte Gefahr im Gegenverkehr (entgegenkommende Linksabbiegespur auf freier Strecke von einem Pkw angesteuert, der auf einen Wanderparkplatz abbiegen wollte) durch vorausschauende Gaswegnahme und konzentriertes Beobachten bis zum eigenen Passieren absolviert.
Ich bin mir sicher, er würde eine Überprüfung erfolgreich absolvieren. Mit Hörgerät hört er gut, seine Sehstärke beträgt lt. Augenärztin 100 / 90 Prozent. Als freier Handelsvertreter ist er seit seinem 19 Lebensjahr mit Jahreskilometerleistungen von rund 50 000 km unterwegs gewesen. Viel in Städten, wo er seine Kleidungsstücke auf sog. Rollständern von Parkplätzen in die Bekleidungshäuser und zum Auto zurück transportierte.
Ich wünsche ihm, dass seine Fähigkeiten lange erhalten bleiben. Wenn ich in Vertretung meine demente Mutter betreue, damit er alleine zu einem Musikkameraden, oder zur Kirche (wo er den Schlüssel für die Orgel ausgeliehen bekommt) oder zu einer Verwandten fahren kann und sehe, wie lebensfroh und glücklich er wieder nach Hause kommt.
Deshalb: ja - diese Freiheit sollte erhalten bleiben. Aber nur denen, die dafür geeignet sind. Aber nicht denen, die eine Gefahr für Dritte darstellten. Die Frage bleibt: wollen wir diese Entscheidung jedem selber überlassen - oder sollen wir neutrale Beurteilungen einfordern.