Motoakku
Servus, letzten Freitag auf der Landstraße, 70 km erlaubt, altes Paar fährt 40-45km, überholen war schwierig weil unübersichtlich , doch habens einige gewagt da sie förmlich dazu genötigt wurden.
Niemand wird zum Überholen genötigt!Servus, letzten Freitag auf der Landstraße, 70 km erlaubt, altes Paar fährt 40-45km, überholen war schwierig weil unübersichtlich , doch habens einige gewagt da sie förmlich dazu genötigt wurden.
Meines Wissens gibt es in D, außer auf Autobahnen, keine Mindestgeschwindigkeitsvorschrift....also: in der Ruhe liegt die Kraft.Servus, letzten Freitag auf der Landstraße, 70 km erlaubt, altes Paar fährt 40-45km,.....
Auch so eine Unart....
Ich fühle manchmal auch den Drang, wenn ich mit dem Alpina unterwegs bin und so ein "Halbstarker" meint überholen zu müssen, ihn auf der Gegenfahrbahn "versauern" zu lassen....aber die Altersweisheit verbietet das ....
und wo ist jetzt da der Unterschied zwischen 15 Einzelfahrzeugen und einem Verband von 16+ Fahrzeugen?Stimmt nicht!
Es gibt keine Vorschrift die besagt, daß Radfahrer ab 16 Rädern zu zweit nebeneinander fahren müssen. Sie dürfen es, wie auch bereits ab zwei Radfahrern. Der Unterschied ist, daß sie ab 16 Teilnehmern als Verband zu betrachten sind und von anderen Verkehrsteilnehmern wie ein!Fahrzeug behandelt werden müssen, selbst wenn sie alle hintereinander fahren.
Uli
ich stelle immer mehr fest, daß - wenn ich gemütlich/sicher mit ACC fahre - immer wieder so ein Halbstarker meint, er muß auf der BAB bei 2 fast identisch schnellen Fahrspuren von hinten mal schnell an mir vorbei und sich in die - vom ACC festgelegte - Lücke reinpressenAuch so eine Unart.
Erst rumbummeln und sich gegen das Überholt werden mit viel Motorleistung wehren.
Wer von hinten aufläuft, ist schneller ... einfach vorbeilassen wäre toll.
Genau so stellt sich das dar. Sind es 16+, und der erste ist bei grün über die Ampel gefahren, dürfen nicht nur die anderen 15+ hinterher fahren, sie müssen es sogar (Verband = ein Fzg.!).und wo ist jetzt da der Unterschied zwischen 15 Einzelfahrzeugen und einem Verband von 16+ Fahrzeugen?
- muß ich beim Einbiegen erst alle vorbeilassen um beim 13.ten festzustellen, ich hätte beim 3 schon einbiegen dürfen?
- der Verband darf geschlossen über eine Ampel fahren, wenn der erste bei Grün fährt und der Rest darf auch bei Rot
- oder was?
Ich liebe so praxisgerechte Vorschriften!Genau so stellt sich das dar. Sind es 16+, und der erste ist bei grün über die Ampel gefahren, dürfen nicht nur die anderen 15+ hinterher fahren, sie müssen es sogar (Verband = ein Fzg.!).
Sind es nur 15, und 14 davon fahren bei Rot über die Ampel, kannst Du die 14 anzeigen .
Uli
Dann begeht der Querverkehr einen eklatanten Verkehrsverstoß, der sicher geahndet wird .Ich liebe so praxisgerechte Vorschriften!
was ist mit dem Querverkehr, der bei von rot auf grün umschaltender Ampel einfach quert
Genau, eigentlich müssten die ausgestorben sein, die fahren alle ohne Helm Fahrrad.Holland hat es bewiesen
Und die StVOMeines Wissens gibt es in D, außer auf Autobahnen, keine Mindestgeschwindigkeitsvorschrift....also: in der Ruhe liegt die Kraft.
Ich fühle manchmal auch den Drang, wenn ich mit dem Alpina unterwegs bin und so ein "Halbstarker" meint überholen zu müssen, ihn auf der Gegenfahrbahn "versauern" zu lassen....aber die Altersweisheit verbietet das ....
Turin reicht auchDarum mache ich das als braver Staatsbürger auch nicht.....aber 4 Jahre beruflicher Aufenthalt in Afrika können den Charakter im Straßenverkehr verderben....