Zweimalige Nachbesserung muss gescheitert sein, bevor gewandelt werden kann. D.h. das Relais kann zweimal getauscht werden, dass muss der Kunde akzeptieren. Funktioniert das Relais dann immer noch nicht mangelfrei, kann gewandelt werden, d.h. der Kunde kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich des Wertverlustes zurückverlangen. Natürlich muss er das anmahnen und alle vorherigen erfolglosen Reparaturversuche belegen können. Das ist geltendes Recht und das wissen auch die Justiziare von BMW. Von daher ist es natürlich verständlich, dass BMW gerne das Relais unauffällig bei der Inspektion tauscht, was der Kunde nicht mitbekommt, wird er auch nicht reklamieren, bzw. als Nachbesserung wahrnehmen.