Grafschafter
Ja wenn man die Kardanwelle ausbaut dann kann man die Nadellager prüfen.
Es gibt ja schon Schwierigkeiten bei...bin gespannt wie das ausgeht, wenn ich das Gutachten so lese - am Ende war keiner schuld, weil sich alle den schwarzen Peter hin- und herschieben
Aber nur "zwischen den Fingern", mit Gefühl. Wobei recht neue Lager ziemlich stramm gehen können und so, da sie im Betrieb nur einige Winkelgrade bewegt werden, beim Überschreiten der Betriebsauslenkung strammer gehen und für defekt gehalten werden, obwohl sie es nicht sind.Ja wenn man die Kardanwelle ausbaut dann kann man die Nadellager prüfen.
Eben!Ein paar km nachdem daran gearbeitet worden ist knallt es so, dass ist ein Witz
Doch, den Kardan kann überprüft werden und schadhafte Teile können auch identifiziert werden!Hallo zusammen,
auf jeden Fall ziehe ich aus dem Gutachten den Schluss, dass ich den Kardan nicht überprüfen kann.
Wenn Wasser eingedrungen ist und die Welle rostig ist müsste ich die Lager an der Kardanwelle austauschen.
Wenn kein Rost zu sehen ist, kann das Lager auch kaputt sein.
So was mache ich nun?
Nichts, da ich nichts nachhaltig verbessern kann, außer ich würde das Lager vorsorglich gegen ein rostfreies tauschen.
Eventuell gibt es ja demnächst eine Rückrufaktion zum Lagertausch wie bei den Gabelholmen.
Glückauf, Jürgen
...da wäre ich leicht pessimistischer - aus eigener Erfahrung...In jedem Fall-und nur das ist hinsichtlich der Schadensregulierung für den Geschädigten wichtig- liegt KEIN eigenes Verschulden vor, sondern ein Mangel am Bike führte zum Sturz.
Somit dürfte sich BMW keinesfalls aus der Verantwortung stehlen können und hat das Ding am Bein.
Das Ding fliegt der Werkstatt um die Ohren, jede Wette....da wäre ich leicht pessimistischer - aus eigener Erfahrung...
Was ich damit meine:
1. falsche Montage
oder
2. nicht richtig inspiriert, Schaden übersehen und wieder zusammengebaut
In beiden Fällen haftet die Werkstatt
Das ist klar, ich meinte ein neues nicht rostiges. Ich weis dann aber nicht wann und wie wieder Wasser eingedrungen ist und das Lager beschädigt.Nur mal nebenbei, Niro kannst Du Knicken!
1.
@Ridealone , wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben? Die Werkstatt, BMW, du oder deine Versicherung?
2.
Wie alt ist das Moped zum Zeitpunkt des U fall genau gewesen, wenn es max. 2 Jahre alt war zählt die Sachmangelhaftung und das hat nichts mit Garantie zu tun.
3.
Wenn du Rechtschutz hast kläre das mit deinem Anwalt und lass ein Gegengutachten machen.
Ein paar km nachdem daran gearbeitet worden ist knallt es so, dass ist ein Witz