PStranger
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Richtgeschwindigkeit (Quelle: Wikipedia)
Als jemand, der gerne auch mal 200+ fährt wenn es Verkehr und Witterung zulassen, kann ich solche Hampelmänner überhaupt nicht ausstehen, die auf der Autobahn den Oberlehrer spielen und stur links mit der Richtgeschwindigkeit oder knapp darüber fahren, obwohl rechts frei ist.[/SUP][/FONT][FONT="]Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann jedoch eine höhere Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden, das heißt, dass die eigene Autoversicherung einen höheren Betrag zahlen muss. (Bei Unfällen im fließenden Verkehr wird jedoch in der Regel immer beiden Fahrern eine Mitschuld zugewiesen, weil alleine durch das Anlassen des Motors die allgemeine Betriebsgefahr erzeugt wird.)[/FONT]
[FONT="]In Deutschland gilt seit 1978 auf Autobahnen und außerorts auf ähnlichen Straßen (bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung).[/FONT]
[FONT="]Die gefahrenen Geschwindigkeiten auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbeschränkung liegen jedoch häufig deutlich höher. Ein Beispiel von der A9 im Bereich Niemegk zeigt: „Im Schnitt fahren deutlich über 60 % der Verkehrsteilnehmer schneller als 130 km/h. Mehr als 30 % der Verkehrsteilnehmer fahren im Schnitt schneller als 150 km/h.“[SUP][1]