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Gast 41871
Gast
Das Erlassen und Zustellen eines Bussgeldbescheides liegt den Behörden, besonders wenn man so den persönlichen Kontakt mit dem Bürger vermeidet...Mit den Fristen und Sanktionen will man doch erreichen, daß Fahrzeuge eine HU bekommen. Genau das hat der Halter doch von sich aus gemacht. Das ihm dann (quasi im Nachtritt) ein Bußgeld aufgedrückt wird, ist absurd und offensichtliche Paragraphenreiterei.
Die persönliche Belehrung nach einer Verfehlung und anschließende Buße oder nur mündliche Verwarnung/Ermahnung gerät in Vergessenheit...