Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen

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FlowRider

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Das Problem ist halt, dass das abgestellte Auto nicht automatisch immun wird, nur weil es auf Privatgrund steht. Es ist ja nicht klar, ob es nicht doch bewegt wird. Da wäre abmelden die richtige Variante.

Aber bei einem Bußgeldbescheid vor einer Werkstatt hätte ich trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Irgendwie muss der Mangel ja behoben werden.
 
Biker-Gina

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Das Foto hab ich gerade entdeckt, ist mir wieder eingefallen dass da doch was war... :mrburns:

Wenn die Damen von der Zulassungsstelle den TÜV-Aufkleber sehr gut anbringen passt das auch!

Eine Polizistin hat mich letztes Jahr darauf angesprochen. Tja, sie hat dann gelacht.

Mittlerweile ist der neue Aufkleber daneben, der TÜV'ler wollte das einfach nicht abmontieren und überkleben...

IMG_20200528_1453256~2.jpg
 
Larsi

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Aber bei einem Bußgeldbescheid vor einer Werkstatt hätte ich trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Irgendwie muss der Mangel ja behoben werden.
"Was werfen Sie dem Beamten vor?"
"Er hat seinen Job gemacht, der Sauhund ... "


:rof3l: :rof3l: :rof3l:
 
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"Was werfen Sie dem Beamten vor?"
"Er hat seinen Job gemacht, der Sauhund ... "
Da hast du technisch gesehen sogar Recht, aber irgendwo erwartet der Bürger auch Augenmaß, das gebietet der Anstand. Der Dorfpolizist damals hätte sowas nicht gemacht, denn er musste langfristig mit den Menschen auskommen. Hier schert das keinen mehr.
 
wuppertal

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Vielen Dank, dass das Thema hier mal angesprochen wurde.
Ich war gerade mal in der Garage nachschauen :verwirrt_2:
Der gute '78ger Roller hätte wohl mal 2015 und der '96ger Ami im 05.2020 den freundliche TÜV-Prüfer besuchen sollen/müssen/dürfen...
Dennoch fahren Sie ob mit oder auch ohne aktueller Prüfplakette genauso gut und unauffällig.
Nagut, dasss kann man sich ja als Corona-Urlaubs-Alternative doch jetzt wirklich mal vornehmen.
 
ChiemgauQtreiber

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Den Bußgeldbescheid wird man aber damit entkräften können, daß das Motorrad eben zu diesem Zweck (HU) in die Werkstatt gebracht wurde. Ich nehme an der Polizist hat nicht mit der Werkstatt gesprochen, sondern diensteifrig das Nummernschild aufgeschrieben. Ansonsten wäre das schon saudämlich.
wurde wohl intensiv mit dem notierenden Beamten besprochen - aber der darf ja nichts annehmen, nicht mal Vernunft ;-)

der Sachverhalt wurde schon ausgibigst im Fratzenbuch behandelt - wenns interessiert - sucht nach "Zweirad Laux".
Ausserdem hatte der Halter das Motorrad - weil ohne gültigen TÜV - mit dem Anhänger zur WK transportiert und dort auf Werkstattgrund abgestellt - und trotzdem ist die Polizei lt. Recht in selbigen.

Wo sich mir Generell die Frage stellt:
sind die Gesetze für die Menschen da - oder andersrum
es ist ja Bodenlos, welche Gesetze es da gibt - hier ist es strafbar, auch wenn die Kontrollbehörde keinen Einsatz ohne gültigen TÜV im öffentlichen Verkehrsraum nachweisen kann.
Hingegen kann ich meines Wissens keine Kameraaufzeichnungen verwenden, die eine Verfehlung dokumentieren weil aus Datenschutzgründen nicht verwendbar sind :eekek:
 
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Vielen Dank, dass das Thema hier mal angesprochen wurde.
Ich war gerade mal in der Garage nachschauen :verwirrt_2:
Der gute '78ger Roller hätte wohl mal 2015 und der '96ger Ami im 05.2020 den freundliche TÜV-Prüfer besuchen sollen/müssen/dürfen...
Dennoch fahren Sie ob mit oder auch ohne aktueller Prüfplakette genauso gut und unauffällig.
Nagut, dasss kann man sich ja als Corona-Urlaubs-Alternative doch jetzt wirklich mal vornehmen.
wenn das jetzt jemanden - z.B. älteren Leuten passiert, weil nicht mehr viel gefahren wird (was oft auch besser ist) - weil vielleicht Krankenhaus und Kur dazwischenkam - dann ist der Halter immer Strafbar?
egal ob das Fahrzeug auf eigenem Grund oder in der Garage oder so steht?
und wie soll das dann legal behebbar sein, wenn nicht mal auf dem Privatgrund / Transportanhänger / Händlerhof sicher?
und Abmelden geht auch nicht - immerhin hat zwischenzeitlich der Staat Steuer und die Versicherung selbige eingestrichen :eekek:

irgendwie kann ich das nicht mehr nachvollziehen.
 
Klausmong

Klausmong

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Gesetz ist Gesetz.
Aber verständlich ist es nicht.
 
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Wo sich mir Generell die Frage stellt:
sind die Gesetze für die Menschen da - oder andersrum
es ist ja Bodenlos, welche Gesetze es da gibt - hier ist es strafbar, auch wenn die Kontrollbehörde keinen Einsatz ohne gültigen TÜV im öffentlichen Verkehrsraum nachweisen kann.
...
Recht ist das was im Gesetzbuch steht - nicht das was du, ich oder der Mob im BildZeitungsforum als Gerecht empfindet.
Rechtspositivismus
Aber es steht jedem frei eine Änderung der Gesetze anzustossen ...
 
Slipperman

Slipperman

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wenn das jetzt jemanden - z.B. älteren Leuten passiert, weil nicht mehr viel gefahren wird (was oft auch besser ist) - weil vielleicht Krankenhaus und Kur dazwischenkam - dann ist der Halter immer Strafbar?
egal ob das Fahrzeug auf eigenem Grund oder in der Garage oder so steht?
und wie soll das dann legal behebbar sein, wenn nicht mal auf dem Privatgrund / Transportanhänger / Händlerhof sicher?
und Abmelden geht auch nicht - immerhin hat zwischenzeitlich der Staat Steuer und die Versicherung selbige eingestrichen :eekek:

irgendwie kann ich das nicht mehr nachvollziehen.
Sicherlich,
aber versuch das mal zu diskutieren. Andrerseits ist es auch schwierig zu beweisen, das daß Fahrzeug nicht bewegt wurde.
 
MarinGS

MarinGS

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So hab ich mir das erklären lassen. Scheint wohl so zu sein.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde.

Quelle: ADAC

Innerhalb der 2 Monate kommt man straffrei davon.

Kommen Extra-Kosten dazu?
Bei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine "erweiterte HU", auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.“
 
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ChiemgauQtreiber

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Sicherlich,
aber versuch das mal zu diskutieren. Andrerseits ist es auch schwierig zu beweisen, das daß Fahrzeug nicht bewegt wurde.
das wäre ja noch das höchste, wenn man das nachweisen müsste - wenn dann muß das Kontrollorgan beweisen, daß es auf öffentlichem Grund benutzt wurde

Sonst gibt es ja auch geng Fälle, wo man was greifen kann aber nicht verfolgt werden kann - wie gesagt z.B. bei Dashcams o.ä.
 
Slipperman

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Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde.

Quelle: ADAC

Innerhalb der 2 Monate kommt man straffrei davon.

Kommen Extra-Kosten dazu?
Bei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine "erweiterte HU", auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.“
Bis zu 8 Monaten alles noch harmlos 25 Euro plus evt. Mehrkosten bei der HU. Beim Freundlichen wurde großzügig drüber weggeguckt.
 
Thema:

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