qtreiber
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Lucky Luke zieht schneller als sein Schatten.
Bewährtes System in 90%+ Staaten der Welt.Schön, alter Schlag heißt Leute abknallen?
Und ausdiskutieren weil man stark ist mit einer Waffe in der Hand ?
Toller Hecht !
Wiederholen sich ja...Uiiiii,
da hab ich aber die letzten 10 Jahre Glück gehabt
Wenigstens die Farbe vom Aufkleber passt.
Gruss Thomas
"Was werfen Sie dem Beamten vor?"...
Aber bei einem Bußgeldbescheid vor einer Werkstatt hätte ich trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Irgendwie muss der Mangel ja behoben werden.
....das muss nicht sein. Bei richtiger Deutung käme auch Notwehr in Frage.Hätte Dein alter Herr abgedrückt, könntest Ihn jeden Sonntag für eine Stunde besuchen, bei guter Führung.
Da hast du technisch gesehen sogar Recht, aber irgendwo erwartet der Bürger auch Augenmaß, das gebietet der Anstand. Der Dorfpolizist damals hätte sowas nicht gemacht, denn er musste langfristig mit den Menschen auskommen. Hier schert das keinen mehr."Was werfen Sie dem Beamten vor?"
"Er hat seinen Job gemacht, der Sauhund ... "
So hab ich mir das erklären lassen. Scheint wohl so zu sein.Also ging´s um die 3 Monate, d.h. wäre der TÜV nur um 1 oder 2 Monate überzogen gewesen, wäre nichts passiert?
wurde wohl intensiv mit dem notierenden Beamten besprochen - aber der darf ja nichts annehmen, nicht mal Vernunft ;-)Den Bußgeldbescheid wird man aber damit entkräften können, daß das Motorrad eben zu diesem Zweck (HU) in die Werkstatt gebracht wurde. Ich nehme an der Polizist hat nicht mit der Werkstatt gesprochen, sondern diensteifrig das Nummernschild aufgeschrieben. Ansonsten wäre das schon saudämlich.
wenn das jetzt jemanden - z.B. älteren Leuten passiert, weil nicht mehr viel gefahren wird (was oft auch besser ist) - weil vielleicht Krankenhaus und Kur dazwischenkam - dann ist der Halter immer Strafbar?Vielen Dank, dass das Thema hier mal angesprochen wurde.
Ich war gerade mal in der Garage nachschauen
Der gute '78ger Roller hätte wohl mal 2015 und der '96ger Ami im 05.2020 den freundliche TÜV-Prüfer besuchen sollen/müssen/dürfen...
Dennoch fahren Sie ob mit oder auch ohne aktueller Prüfplakette genauso gut und unauffällig.
Nagut, dasss kann man sich ja als Corona-Urlaubs-Alternative doch jetzt wirklich mal vornehmen.
Recht ist das was im Gesetzbuch steht - nicht das was du, ich oder der Mob im BildZeitungsforum als Gerecht empfindet....
Wo sich mir Generell die Frage stellt:
sind die Gesetze für die Menschen da - oder andersrum
es ist ja Bodenlos, welche Gesetze es da gibt - hier ist es strafbar, auch wenn die Kontrollbehörde keinen Einsatz ohne gültigen TÜV im öffentlichen Verkehrsraum nachweisen kann.
...
Sicherlich,wenn das jetzt jemanden - z.B. älteren Leuten passiert, weil nicht mehr viel gefahren wird (was oft auch besser ist) - weil vielleicht Krankenhaus und Kur dazwischenkam - dann ist der Halter immer Strafbar?
egal ob das Fahrzeug auf eigenem Grund oder in der Garage oder so steht?
und wie soll das dann legal behebbar sein, wenn nicht mal auf dem Privatgrund / Transportanhänger / Händlerhof sicher?
und Abmelden geht auch nicht - immerhin hat zwischenzeitlich der Staat Steuer und die Versicherung selbige eingestrichen
irgendwie kann ich das nicht mehr nachvollziehen.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde.So hab ich mir das erklären lassen. Scheint wohl so zu sein.
das wäre ja noch das höchste, wenn man das nachweisen müsste - wenn dann muß das Kontrollorgan beweisen, daß es auf öffentlichem Grund benutzt wurdeSicherlich,
aber versuch das mal zu diskutieren. Andrerseits ist es auch schwierig zu beweisen, das daß Fahrzeug nicht bewegt wurde.
Bis zu 8 Monaten alles noch harmlos 25 Euro plus evt. Mehrkosten bei der HU. Beim Freundlichen wurde großzügig drüber weggeguckt.Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde.
Quelle: ADAC
Innerhalb der 2 Monate kommt man straffrei davon.
Kommen Extra-Kosten dazu?
Bei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine "erweiterte HU", auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.“