Rennen gegen sich selbst

Diskutiere Rennen gegen sich selbst im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Na ja, mit Benennungen wie Kür, Drehbuch und speziellen Übungen kann ich jetzt nicht so wirklich viel anfangen. Für mich ist ein sicheres Gefühl...
Juescho

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Na ja, mit Benennungen wie Kür, Drehbuch und speziellen Übungen kann ich jetzt nicht so wirklich viel anfangen. Für mich ist ein sicheres Gefühl, wacher Instinkt und der 8. Sinn extrem wichtig. Gerade nach der Winterpause, wie lang auch immer, fahre ich meine ersten Km und Touren mit Bedacht, Ruhe und bewusst passiv. Damit erarbeite ich mir das wieder "reinkommen" und gebe auch den anderen Verkehrsteilnehmern die Gelegenheit sich wieder an Motorräder zu gewöhnen.
Zu oft habe ich über Jahrzehnte erlebt das Euphorie und Übermut am Anfang der Saison teuer bezahlt wurden ... von daher ... macht erstmal etwas gemütlich bis alle Reaktionen wieder erwacht und aktiv sind.
 
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sigmali

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Na ja, mit Benennungen wie Kür, Drehbuch und speziellen Übungen kann ich jetzt nicht so wirklich viel anfangen. Für mich ist ein sicheres Gefühl, wacher Instinkt und der 8. Sinn extrem wichtig. Gerade nach der Winterpause, wie lang auch immer, fahre ich meine ersten Km und Touren mit Bedacht, Ruhe und bewusst passiv. Damit erarbeite ich mir das wieder "reinkommen" und gebe auch den anderen Verkehrsteilnehmern die Gelegenheit sich wieder an Motorräder zu gewöhnen.
Zu oft habe über Jahrzehnte erlebt das Euphorie und Übermut am Anfang der Saison teuer bezahlt wurden ... von daher ... macht erstmal etwas gemütlich bis alle Reaktionen wieder erwacht und aktiv sind.
Das ist auch meine Empfehlung und meine eigene Vorgehensweise. Diese Woche Mittwoch habe ich sie zugelassen. Nachmittags die erste 3h-Tour (Donautal, Schwäbische Alb) kleine, wenig befahrene Straßen unterschiedlicher Qualität, Tempo eher gemütlich, nach und nach auch mal zügig. Mehrere Starkbremsungen aus unterschiedlichen Geschwindigkeiten, auch auf einem Schotterweg. Engstmögliche Wendemanöver ohne zu "füßeln".
Trial-Stop (kurzzeitiges Anhalten (Stillstand beider Räder und des Motorrads, ohne Radblockade) und anschließendem Wiederlosfahren, bevor die Maschine kippt und das ohne jegliches Fußabsetzen.

Und nach dem "Nachhause-Kommen" Zufriedenheit und Glücksgefühle genossen. Mein Motorrad und ich verstanden uns auf Anhieb wieder - die Saison darf beginnen - der Sommer darf kommen.

Ich wünsche jedenfalls allen hier, dass sie eine sturz-/unfallfreie schöne Saison erleben dürfen. Wir haben (vermutlich?! :wink: ) nur dieses eine Leben. Macht das beste daraus. :bye:
 
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netzwerg

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Erstmal ist es ja schon wirklich dämlich, solche Fahrten selbst zu filmen, mit Tacho im Bild. Da lacht sich die Polizei doch kaputt.
Ansonsten finde ich aber die Strafe für die belegten Verstöße recht milde, ob man es nun Rennen nennt oder nicht.
"Verlängerung der Fahrerlaubnissperre um drei Monate und einer Geldstrafe von 200 Euro zugunsten der Berta-Hummel-Schule."

Habe ich auch gedacht. ;) Mach das mal in der Schweiz, da liegst bei mindestens 60 Tagessätzen + hohe Gerichtskosten, wahrscheinlich Führerausweis komplett weg, darfst also später nochmal in die Fahrschule wenn du nicht Tram oder Velo fahren willst + 5 Jahre Bewährung,... Mit dem ganzen Self-Snitching mit Kamera wahrscheinlich noch höhere Strafe, ggf. Zwangsversteigerung des Mopeds, 1 Monat Knast, je nach Richter, da Vorsatz.
 
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moubeli

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Man kann auch gegen die Rennleitung ein illegales Rennen fahren - mit 70... 🤡

"Ein 17-Jähriger hat sich im Kreis Limburg-Weilburg mit einem Roller eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert.

Der Jugendliche sei mit einem Beifahrer am Freitag auf einer Landstraße zwischen Hadamar und Elz unterwegs gewesen, als die Polizei ihn einer Verkehrskontrolle habe unterziehen wollen, teilten die Beamten am Samstag mit. Mit mehr als 70 Kilometern pro Stunde sei er vor der Polizei geflüchtet.
Der Streifenwagen überholte den Roller letztlich und setzte sich vor ihn, um ihn anzuhalten. Dabei versagten laut Polizei die Bremsen des Rollers und der Jugendliche fuhr auf den Streifenwagen auf. Der Rollerfahrer und sein Beifahrer wurden den Angaben nach nicht verletzt.
An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden. Gegen den Fahrer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines illegalen Straßenrennens ermittelt."


Klick.
 
WorldEater

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Ist ja auch spannend, dass die Flucht vor der Polizei als "illegales Straßenrennen" deklariert wird und nicht irgendwie sowas wie "Widersetzung gegen die Staatsgewalt".
 
sigmali

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Ist ja auch spannend, dass die Flucht vor der Polizei als "illegales Straßenrennen" deklariert wird und nicht irgendwie sowas wie "Widersetzung gegen die Staatsgewalt".
Widerstand passt für dieses Handlungsmuster nicht. Hier recht verständlich in Wikipedia erklärt. Da kann ich mir eigene Erklärungen sparen. :wink:

Widerstand Varianten

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

In meiner aktiven Zeit mit Schwerpunkt Verkehrsüberwachung hatten wir heute nicht mehr zählbar oft solche Verfolgungsfahrten. Damals gab es die Variante "illegales Straßenrennen", rechtlicher Begriff

§ 315 d StGB

und die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten nicht.

Solange damals niemand gefährdet (mussten wir gerichtsfest nachweisen können) oder geschädigt wurde, blieb es bei einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Haltezeichen missachtet, ggf. während der Verfolgung sfahrt zusätzlich noch ein paar StVO-Verstöße wie z.B. Geschwindigkeit, Überholen, Rotlichtverstoß, Vorfahrt usw., die aber alle ebenfalls einzeln gerichtsfest einzeln belegbar sein mussten).

Heute ist das eine Straftat. Die reine Flucht genügt wohl bereits als Beweis. Ich muss nicht mehr jede einzelne Geschwindigkeitsüberschreitung oder sonstige Verstöße auf der Flucht berechnen/beweisen/fotografieren). Und ich habe ganz anderen rechtliche Folgemaßnahme-Möglichkeiten.

Dinge wie Führerscheinbeschlagnahme, Fahrzeugeinziehung usw: davon konnte man nur träumen. Das eine oder andere Fahrtenbuch, falls er entkam - das war`s. Ich hatte damals einie vergebliche Versuche unternommen, auf dem Dienstweg über den Dienststellenleiter weiter zum Innenministerium die Schaffung einer schärferen Vorschrift zu schaffen. Da es aber Bundesrecht ist, versandeten Vorschläge ohne Rückmeldung irgendwo auf dem langen Weg nach Berlin.
 
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virility

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Am Freitag ist hier in der Gegend mal wieder ein Rennradfahrer auf dem Elbdeich ungebremst in ein parkendes Auto gefahren.
Ursache ist sehr oft, dass die wegen der Windschnittigkeit nicht nach vorne, sondern nach unten schauen


In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob diese ganzen Rennradfahrer nicht auch unter §315d (1) 3. fallen sollten.

sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

Kraftfahrzeugführer sollte dann aber durch Verkehrsteilnehmer ersetzt werden
 
trailsurfer

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Ist ja auch spannend, dass die Flucht vor der Polizei als "illegales Straßenrennen" deklariert wird und nicht irgendwie sowas wie "Widersetzung gegen die Staatsgewalt".
Ist doch klar, es waren zwei Fahrzeuge, somit auch zwei Fahrer beteiligt :cool: Voraussetzungen für ein Rennen waren erfüllt.

Denke, dass eine Widersetzung gegen die Staatsgewalt erst tragfähig wird, wenn diese dem Flüchtenden eindeutig übermittelt werden konnte. Es ist also entscheidend wie die Aktion abgelaufen ist.
Hinterherfahren, Überholen und Ausbremsen reicht da möglicherweise noch nicht.
 
sampleman

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In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob diese ganzen Rennradfahrer nicht auch unter §315d (1) 3. fallen sollten.
Nein, das geht nicht, denn Radfahrer sind in Deutschland grundsätzlich die Guten.

Sie sind ja auch die einzigen, die ihr Training auf öffentlichen Straßen absolvieren dürfen. Wer dagegen mit einem Tauchgerät in einem Badesee tauchen gehen will, benötigt dazu erst einmal eine Genehmigung.
 
trailsurfer

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Am Freitag ist hier in der Gegend mal wieder ein Rennradfahrer auf dem Elbdeich ungebremst in ein parkendes Auto gefahren.
Ursache ist sehr oft, dass die wegen der Windschnittigkeit nicht nach vorne, sondern nach unten schauen

In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob diese ganzen Rennradfahrer nicht auch unter §315d (1) 3. fallen sollten........
OT:
Prima, da sind sie wieder. Die Unholde des Verkehrsgeschehens sind die Radler.
Gibt es eine Statistik, die den "Blick nach unten" als häufige Unfall-Ursache aufzeigt ?
Oder bist Du häufiger selbst Zeuge gewesen, so dass Deine Behauptung belegt werden könnte ?
Ende OT.
 
sigmali

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Wenn ich’s richtig verstanden habe, dann brauchtest dafür schon gar keinen zweiten Fahrer.
Richtig. Das ist diese Passage im oben verlinkten 315 d StGB

oder wer sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig mit unangepasster Geschwindigkeit fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen

Dabei gilt es für Polizei/Saatsanwaltschaft/Gericht neben dem Tatbestandsmerkmal "unangepasste Geschwindigkeit" zusätzlich noch zwei weitere Tatbestandsmerkmale nachzuweisen, analog zum Vorgehen bei der Prüfung des § 315 c StGB (Straßenverkehrsgefährdung). Diese müssen beide erfüllt sein und stehen im Zusammenhang zueinender. Sie spielen z.T. in den Bereich "objektives Tatbestandsmerkmal" (also das was augenscheinlich ist), teilweise auch in den Bereich "subjektives TBM" (hier geht es darum, was hat er sich gedacht, warum hat er es gemacht) :

a) rücksichtslos

Hier eine Definitionshilfe:

Haufe "rücksichtslos"

b) grob verkehrswidrig

Hier eine Definitionshilfe:

Haufe grob verkehrswidrig

Ich bin deshalb gespannt, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Paragraf entwickelt.
 
sigmali

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In Ergänzung zu # 66

Wie bereits oben geschrieben. Wir waren eine Truppe, die regelmäßig in Gruppenstärke (z.T. bis zu 9 Mann) außerorts Überwachung von Technik/Bauartveränderungen, Geschwindigkeit, Überholen, Abstand usw. i.V.m. Kontrollstellen durchführte.

Unsere Prämisse war: möglichst nie Anzeigen/Anhörungsbogen nachschicken, sondern direkt nach dem Verstoß sofort anhalten, identifizieren, belehren, kontrollieren. Das bedeutete, täglich zig zig Anhaltesignale und Kontrollen.

Da vieles sich vor dem Anhaltesignal im Fahrverbotsbereich abspielte, war die Versuchung groß, durchzustarten und der Identifizierung und Verantwortung zu entgehen. Dementsprechend gab es auch unzählige Verfolgungen, mal erfolgreich mit Stellen des Delinquenten, mal ohne.
Alle diese Fälle wären heute Straftaten, Führerschein weg, Auto/Motorrad weg. Bei uns damals nur viel zu geringe Bußgelder. Lachhaft und ungerecht auch gegenüber den überwiegend "Anständigen", die für ihre eher "normalen" Verstöße Verantwortung übernahmen.
 
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dawshill

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ab 3/25 R 1300 GSA, z.Zt. BMW R 1100 GS, EZ 04.1995, Originalzustand
OT:
Prima, da sind sie wieder. Die Unholde des Verkehrsgeschehens sind die Radler.
Gibt es eine Statistik, die den "Blick nach unten" als häufige Unfall-Ursache aufzeigt ?
Oder bist Du häufiger selbst Zeuge gewesen, so dass Deine Behauptung belegt werden könnte ?
Ende OT.
Es ist weit weg von Stigmatisierung oder gar Diskriminierung - aber bei den täglichen "Aha-Erlebnissen" im Verkehrsgewühl sind die Fahradfahrer (nicht nur gefühlt) sehr dominant.
 
virility

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Nein, das geht nicht, denn Radfahrer sind in Deutschland grundsätzlich die Guten.

Sie sind ja auch die einzigen, die ihr Training auf öffentlichen Straßen absolvieren dürfen. Wer dagegen mit einem Tauchgerät in einem Badesee tauchen gehen will, benötigt dazu erst einmal eine Genehmigung.
Ich weiß, bin selbst Sporttaucher. Hier in SH gibt es fast keine Seen, die betaucht werden dürfen. :-/

OT:
Prima, da sind sie wieder. Die Unholde des Verkehrsgeschehens sind die Radler.
Gibt es eine Statistik, die den "Blick nach unten" als häufige Unfall-Ursache aufzeigt ?
Oder bist Du häufiger selbst Zeuge gewesen, so dass Deine Behauptung belegt werden könnte ?
Ende OT.
Zitat:
"Ursache für die desaströsen Kollisionen ist in den meisten Fällen die „windschnittige“ Körperhaltung der auf Tempo bedachten Rennradfahrer, deren Blick sich eher nach unten richtet als nach vorne. Die Hamburger Polizei hat, um vor dem enormen Gefahrenpotenzial zu warnen, schon vor Jahren eine Präventionskampagne unter dem Motto „Kopf hoch“ ins Leben gerufen. "

Quelle: Hamburger Abendblatt - Rennradfahrer kracht in geparktes Auto – Lebensgefahr


Ich denke dass solche Kampagnen nicht ohne Grund gestartet werden.
Und ja, es sind auch meine Beobachtungen. Rennradfahrer halten sich kaum an Regeln.
 
trailsurfer

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R1250GS Rallye
War etwa 40 Jahre aktiv im Radsport unterwegs. MTB und Rennrad.
Dies meist in Gruppen. Freundeskreis der Radler etwa 50 Adressen. In den 40 Jahren gab es keinen einzigen Unfall bei dem einer dieser Freunde mit gesenktem Kopf gegen ein Hindernis gebrettert wäre. In den 40 Jahren gab es einen einzigen Unfall. Da wurde ein Kumpel von einem PKW von der Strasse gefegt. 100% Schuld beim PKW-Fahrer.
Insgesamt sind wir sicherlich etwa 5 Millionen Kilometer unterwegs gewesen.
2500km/Jahr x 40 Jahre x 50 Radler.
Warum die in HH mit dem verkehrten Blick ein Problem haben, ist nicht nachvollziehbar
 
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