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thm
Hallo Dirk,Sowohl BMW(lässt seinen Evo 6 bei Schuberth fertigen) als auch Schuberth weisen darauf hin das die Helmaußenschale nicht beklebt werden soll da die Lösungsmittel der Klebepads die Helmschale anlösen & beschädigen können.... ich weis ich weis ..muss man alles nicht so ernst nehmen....
Aber juristisch gesehen verliert der Helm damit seine E-Kenzeichnung/Zulassung....was im Falle eines unverschuldetem Unfall mit Kopfverletzungen.zu verringerten Ansprüchen gegenüber der Haftpflicht Versicherung des Unfallverursacher führen kann (Mitverschulden)....
...ein prominentes Beispiel welcher bedauerlicherweise bei einem Skiunfall eine Helmkamera trug und nun deswegen mit seiner Unfallversicherung Diskussion hat kennen wir ja alle...
Klebepad am Mopedhelm Muss kein Problem sein oder werden...könnte aber...auch wenn so sicherlich die besten Aufnahmen gelingen..
Gruß
Dirk
bist Du dir da so sicher?
"... nicht beklebt werden sollen." Hier steht nichts von beklebt werden "dürfen".
Und dass durch einen Kleber die E-Zulassung verloren geht, bezweifle ich auch mal stark. Dazu müsste nachgewiesen werden,
dass der Kleber den Helm beschädigt HAT.
Dies ist aber alles meine persönliche Meinung und ich bin kein Jurist
Gruß
thm