Bayrischer Landtag: Motorradfahren in Bayern während Corona- Petition unterschreiben

Diskutiere Bayrischer Landtag: Motorradfahren in Bayern während Corona- Petition unterschreiben im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bis sich jemand mit dieser Petition befasst, muß man in Geschichtsbüchern nachschlagen was Corona mal war.
juekl

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Bis sich jemand mit dieser Petition befasst, muß man in Geschichtsbüchern nachschlagen
was Corona mal war.
 
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Toef

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Betteln das wir unsere Grundrechte zurückbekommen!??? Oder wo Unrecht zu Recht wird 😎
 
micmuc71

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Ich muss jetzt, meines Gemüts Willen, ganz dringend Mopped fahren dürfen! :hot:
 
adventure-baerchen

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Wusste gar nicht, dass man eine Rechtschutz abschließen kann die bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten greift.
Na klar, die Leistungsarten „Ordnungswidrigkeiten-RS“ und „Straf-RS“ sind - abgesehen von ein paar Einschränkungen - auch Bestandteil einer jeden Verkehrs-RS-Versicherung?!
 
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Christian S

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Jetzt auch im Lokus 😉
Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen hat das Bayerische Verwaltungsgericht ein sehr interessantes Urteil gefällt.
Zusammengefasst ist eigentlich alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist. Also auch Motorrad fahren.
Gerichtsurteil legt nahe: Es gibt in Bayern praktisch keine Ausgangsbeschränkung mehr
Vorsicht, das ist falsch!

Motorradfahren (und auch Autofahren) zum Spaß ist nach wie vor verboten,

auch die Fahrt zu deinem Vater (sofern nicht krank (was auch immer damit gemeint ist), alt (was auch immer damit gemeint ist) oder "mit Einschränkungen" (was auch immer damit gemeint ist),

ebenso die Fahrt zu deinen volljährigen Kindern, sofern sie einen eigenen Hausstand haben.

Genau genommen sind das so die einzigen 2 Sachen, die bzgl. Aktivitäten draußen noch verboten sind.

Bei facebook habe ich dazu geschrieben:

"Es mag sein, dass man immer etwas sagen kann (was gelogen ist), und es einem nicht widerlegt werden kann.

Aber es gibt im Vergleich zu Baden-Württemberg 2 ganz erhebliche Unterschiede:

1. Jeder, der das Haus verlässt, steht grundsätzlich unter Generalverdacht, etwas unerlaubtes zu tun und kann bestraft werden, wenn er "nicht die passende Antwort gibt"
Verschiedene Dinge sind immer noch verboten wie zB Fahrten mit Fahrzeugen (egal ob Auto oder Motorrad) zum Spaß, insbesondere aber auch, um jemanden privat zu besuchen.

2. Das ist der größte Unterschied:
In Bayern darf zB ein 50-jähriger Vater seine 25-jährige Tochter nicht in deren Hausstand besuchen (und umgekehrt), nicht einmal im Garten. Somit ist auch die Fahrt dorthin bereits verboten.
In Baden Württemberg dürfen in jedem Haushalt 5 Personen zusammen kommen. Es können sich also 4 Personen aus 4 Hausständen bei einer 5 Person ohne verwandschaftliche Beziehung treffen.
Das ist sehr wohl eine ganz erhebliche Beschränkung, und zwar bzgl. Ausgangsberechtigung im Allgemeinen und Besuchsmöglichkeiten im Besonderen.
Übrigens, 4 Personen aus Baden-Württemberg dürfen auch jemanden in Bayern besuchen.
Aber wichtig ist, dass wir uns daran halten und alles Herrn Söder glauben. Schließlich geht es um die Gesundheit, und da darf man kein Risiko eingehen.
Insbesondere bei schlechtem Wetter lässt Bayern seine 13 Millionen somit im wahrsten Sinn des Wortes im Regen stehen (auch nicht gut für das Immunsystem...)"

Du verstehst die Logik nicht? Ich auch nicht, frag die, die solche Verordnungen formulieren.

Disclaimer: Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Bitte werden Sie jetzt nicht leichtsinnig. Zu besonders schweren Schäden kann Nachdenken führen.
oder
Ich kann es Ihnen erklären, aber ich kann es nicht für sie verstehen :confused:
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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Nein, das stimmt nicht ganz.

Ich darf (und jeder andere darf das auch) seine Eltern besuchen, wenn diese allein zu Hause wohnen und zur Risikogruppe gehören.

Mein Vater ist über 80 und wohnt allein. Und ich muss nach ihm sehen oder für ihn Einkäufe tätigen.

Und das habe ich bei der Polizei angefragt und die haben mir das so bestätigt.

Ob ich mit dem Motorrad oder mit dem Auto fahre ist dabei unerheblich.

Aber wir werden ja sehen wie lange wir noch eingesperrt werden (können).
 
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Toef

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Ein bisschen Kreativität kann natürlich nicht schaden. Aber wenn ich ab Montag bspw. sage das ich das NS-Dokumentationszentrum Obersalzberg in Berchtesgaden besuche oder das Bauernmuseum in Murnau ist das legitim und nicht angreifbar 😉
Und das Gericht sagt ja auch das ein triftiger Grund subjektiv ist. D.h. ein Polizist kann nicht darüber entscheiden was MIR wichtig ist!

Aber ihr habt natürlich weiterhin auch das Recht dahoam zu hocka 😎🤣
 
Pinky

Pinky

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Und das Gericht sagt ja auch das ein triftiger Grund subjektiv ist. D.h. ein Polizist kann nicht darüber entscheiden was MIR wichtig ist!
Das ist etwas zu einfach gedacht. Ein Polizist kann und wird vor Ort entscheiden ob das, was du angibst, ein trifftiger Grund zum Motorradfahren ist. Du kannst aber Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid reingeflattert kommt.
 
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Tapsy

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Natürlich hast du auch das Recht, bei der nächsten Wahl, dein Kreuzchen wo anders zu machen
 
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Toef

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Das ist etwas zu einfach gedacht. Ein Polizist kann und wird vor Ort entscheiden ob das, was du angibst, ein trifftiger Grund zum Motorradfahren ist. Du kannst aber Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid reingeflattert kommt.
Einfach denkst du, denn der Polizist kann Verordnungen/Gesetze IMMER UND ÜBERALL falsch auslegen. Und ich kann dagegen IMMER UND ÜBERALL Widerspruch einlegen.
Vor allem hast du das Urteil nicht verstanden, also bleib besser zuhause 😉
 
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Gast 5187

Gast
Einfach denkst du, denn der Polizist kann Verordnungen/Gesetze IMMER UND ÜBERALL falsch auslegen. Und ich kann dagegen IMMER UND ÜBERALL Widerspruch einlegen.
Nein, kannst Du nicht.
Zumindest nicht vor Ort wenn der Polizist entscheidet, dass er Deiner Version nicht folgt.

Dann trifft er eine Entscheidung und gegen diese Entscheidung kannst du im Nachgang Widerspruch (bei Bußgeldern Einspruch).
Solange es nur um Geld geht ist das unproblematisch und heilbar.
 
Pinky

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Nein, kannst Du nicht.
Zumindest nicht vor Ort wenn der Polizist entscheidet, dass er Deiner Version nicht folgt.

Dann trifft er eine Entscheidung und gegen diese Entscheidung kannst du im Nachgang Widerspruch (bei Bußgeldern Einspruch).
Genauso sieht es aus.
 
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Toef

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Nein, kannst Du nicht.
Zumindest nicht vor Ort wenn der Polizist entscheidet, dass er Deiner Version nicht folgt.

Dann trifft er eine Entscheidung und gegen diese Entscheidung kannst du im Nachgang Widerspruch (bei Bußgeldern Einspruch).
Solange es nur um Geld geht ist das unproblematisch und heilbar.
Kann ich nicht, im Nachgang aber doch 🤔
Also kann ich. Und was willst du mir jetzt erzählen??
 
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Gast 5187

Gast
Hätte das Wort "einlegen" noch nachschieben müssen.
Ich hoffe, es ist auch so verständlich.
 
G

Gast 5187

Gast
Kann ich nicht, im Nachgang aber doch 🤔
Also kann ich. Und was willst du mir jetzt erzählen??
Dass du vor Ort nichts machen kannst.
Und wie ich schrieb ist das bei Geld heilbar. Bei anderen Maßnahmen von Polizisten (Stilllegung des Fahrzeuges, Untersagung der Weiterfahrt und so weiter) guckst du erstmal blöd. Selbst wenn du im Nachgang irgendwo Recht bekommen solltest.
 
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Toef

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Dass du vor Ort nichts machen kannst.
Und wie ich schrieb ist das bei Geld heilbar. Bei anderen Maßnahmen von Polizisten (Stilllegung des Fahrzeuges, Untersagung der Weiterfahrt und so weiter) guckst du erstmal blöd. Selbst wenn du im Nachgang irgendwo Recht bekommen solltest.
Also, du kannst dein Leben gerne im Konjunktiv leben. Ich schaue lieber was ist/geht und nicht was sein könnte.
 
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