Bei der gemeinsamen Lösungsfindung, Radfahrer winkt Dich vorbei, wäre ich vorsichtig. Sieht das ein Ordnungshüter mit zu geringem Abstand vorbeifahren, aber nicht die 50 Meter vorher gesunkene Hand, wird’s problematisch. Der Radfahrer als Zeuge ist weg, ohne Kennzeichnungspflicht von Radfahrern habe ich keine Chance, den zu finden Unzahl die Strafe.
Ähnliche Situation, mein Sohn in der Fahrprüfung. Auto steht gegenüber und winkt ihm zu, dass er losfahren kann. Prüfer hat s nicht gesehen und die Prüfung abgebrochen, 600 € später hat mein Sohn dann den FS gehabt.