Truckie
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Ich weiß auch nicht warum ich immer temporäres Tourette bekomme wenn ich irgendwo was von Radfahrern im Öffentlichen Strassenverkehr lese....
Grüße Volker
Grüße Volker
Wenn der Radweg vernünftig ausgebaut ist und in einem guten Zustand ist sollte man diesen tatsächlich benutzen. Sehr oft sind diese Voraussetzungen aber nicht erfüllt.
Viele Autofahrer scheinen nicht zu wissen, dass der Radweg nur benutzt werden muss wenn es entsprechend signalisiert ist.
Vielleicht deswegen?Ich weiß auch nicht warum ich immer temporäres Tourette bekomme
Hi,In jedem Fall ist dieser auch zu nutzen
Als Radler soll man sich an einer Ampel immer vorne einordnen! Teilweise werden dort inzwischen Flächen reserviert. Für das Durchschlängeln am stehenden Verkehr gilt die Abstandsregel selbstverständlich nicht.Ich überhole innerorts den Radfahrer mit 1,5m Abstand. An der nächsten Ampel habe ich rot und muss warten. Jetzt schlängelt sich der Radfahrer rechts an mir vorbei und ich muss hinter ihm herschleichen bis ich wieder überholen darf. Darf er das oder muss er auch die 1,5m einhalten?
Oder muss ich jedes mal die Beifahrertür aufmachen damit er nicht vorbei kommt?
Nicht seltsam, logisch.schön wäre, wenn sich der Radfahrer den dafür ausgewiesenen Radweg , sofern vorhanden nutzen würde.
Ist schon seltsam wenn sich Radfahrer freiwillig einer Gefahr aussetzen...auch wenn es Möglichkeiten der Eigensicherung (Radwegenutzung) gibt,
gleichzeitig aber auf Abstand bestehen!!
Das heißt, solange nicht alle Motorradfahrer mit legal leisen Endschalldämpfern unterwegs sind, brauche ich nicht über das Verhalten von Motorradfahren zu diskutieren?Sobald jeder Radfahrer im Dunkeln wenigstens sein Licht anschaltet, bin ich bereit auf Basis deines Beitrages mit Dir zu diskutieren.
oderwenigstens sein Licht anschaltet
Warum fährst du eigentlich Motorrad? Willst du frei sein? Du bist so ein typischer deutscher Erbsenzähler, der sich jetzt auch überall eine Maske ummacht, um ein möglichst guter, gesetzesperfekter Bürger dieses Staats zu sein. Gängel, gängel... Mit dem Zollstock Motorrad fahren. Oh Gott, hoffentlich waren das jetzt nicht nur 1,95 Meter. Sonst muss ich in den Thread "Polizeikontrolle" wechseln.Hallo,
Was ist aber nun wenn die Straße genau so schmal ist und der LKW kommt entgegen? Dann kann der Abstand con wenigstens 2m nicht eingehalten werden.
Ich weiß nicht was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, wenn er gedacht hat...
Er darf das ausdrücklich! Die Beifahrertür absichtlich auf machen ist ja wohl nicht ernst gemeint?Ich überhole innerorts den Radfahrer mit 1,5m Abstand. An der nächsten Ampel habe ich rot und muss warten. Jetzt schlängelt sich der Radfahrer rechts an mir vorbei und ich muss hinter ihm herschleichen bis ich wieder überholen darf. Darf er das oder muss er auch die 1,5m einhalten?
Oder muss ich jedes mal die Beifahrertür aufmachen damit er nicht vorbei kommt?