ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ?

Diskutiere ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ja, stimmt. Die Kradkontrollgruppenführer sind mittlerweile gut ausgebildet um auf den ersten Blick, siehe meine Liste, eine Einschätzung vor zu...
fralind

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Hi

Nur um es klarzustellen. Nicht alle Mitglider der diversen "Trachtengruppen" sind "Kasper". Aber diejenigen die sich "TV-gerecht" künstlich aufblasen fallen in diese Gruppe. Da sind sich auch alle "Trachtler" im Bekanntenkreis einig.
Da war z.B. einer zu sehen der in einem Handwerkerfahrzeug eine herumliegende kleine Handbohrmaschine zum lebensgefährlichen Geschoss machte, das bei einer Vollbremsung die blecherne Trennwand zum Fahrerhaus mit Leichtigkeit durchschlägt.
Ungesicherte Propangasflaschen finde ich dagegen auch nicht lustig.
gerd
Ja, stimmt. Die Kradkontrollgruppenführer sind mittlerweile gut ausgebildet um auf den ersten Blick, siehe meine Liste, eine Einschätzung vor zu nehmen. Stimmt ein Anbauteil nicht, kann man davon ausgehen, dass weitere Verstöße am Motorrad zu finden sind.

Ich bin mit meiner R100 von so einer Kontrollgruppe angehalten worden, sofort wurde ich von mehreren jungen Polizisten freundlich darauf hingewiesen, Klasse Optik, aaaaber das wird heute wohl nichts mehr mit der Weiterfahrt.
Ein erfahrener älterer Kollege schaute sich dann den FZschein an, überflog die drei Seiten und meinte: Gute Weiterfahrt, Sie sind nicht unsere Zielgruppe.
 
Klausmong

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Was der TÜV sagt, das zählt. Wenn der Prüfer sagt, das Teil muß nicht eingetragen werden, dann hat das für mich Gültigkeit. Und die Beamten vor Ort werden dann auch kein Faß aufmachen.
Ganz so ist es auch nicht.

Wenn die Trachtengruppe vor Ort der Meinung ist, das es nicht korrekt ist, und Du ab jetzt zu Fuß weitergehst, dann hilft das wenig.

Im Transalp Forum hat sich wer aus China über Amazon einen LED Scheinwerfer bestellt und eingebaut.

Und der Prüfer hat angeblich gesagt, das hat ein E Zeichen, muß man nicht eintragen.

LES Scheinwerfer

Nur hilft das nichts, denn die notwendigen Zahlen fehlen, ein E Prüfzeichen alleine sagt nämlich gar nichts aus.

Der bastler wird bei einer trachtengruppe bösen rger haben, weil er ein nicht genehmigtes bauteil verwendet, das als Scheinwerfer als Sicherheitsrelevant gilt.

Und damit hat er sicher Ärger, auch wenn der TÜV Prüfer das als OK gefunden hat.
 
Pinky

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Name vom Tüv-Prüfer/Standort aufschreiben und bei der Kontrolle angeben, fertig!
Aber mal ehrlich:
Wenn ich solche Bedenken hätte, würde ich die Finger von den Anbauteilen lassen. :wink:

Ganz so ist es auch nicht.
Doch Klaus, eigentlich ist es ganz genau so.
Wer allerdings mit einem Schenwerfer ohne Zulassung herumfährt, der muß sich nicht wundern, wenn es bei der Verkehrskontrolle Ärger gibt. Das der Tüv sowas abnimmt, ist mehr als unwahrscheinlich. Jedenfalls ist das nicht normal.

Ich denke in einem Punkt sind wir uns einig:
Im Internet findet man immer irgendwelche Geschichten, wo es angeblich anders war.
Und der Prüfer hat angeblich gesagt, das hat ein E Zeichen, muß man nicht eintragen.
 
Klausmong

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Doch Klaus, eigentlich ist es ganz genau so.
Wer allerdings mit einem Schenwerfer ohne Zulassung herumfährt, der muß sich nicht wundern, wenn es bei der Verkehrskontrolle Ärger gibt. Das der Tüv sowas abnimmt, ist mehr als unwahrscheinlich. Jedenfalls ist das nicht normal.
Geht nicht nur um Scheinwerfer.

Wenn ein TÜV Prüfer sagt " Das ist OK, da braucht man nichts", aber der Polizist vor Ort das nicht so sieht, dann hat man erstmal ein Problem.
Und wenn der sicher ist das er Recht hat, dann gibt es Konsequenzen.
Wie schwer die dann ausfallen, und ob man weiter fährt, das stellt sich dann raus.

Die Meldung "Aber der TÜV Prüfer hat gesagt das passt so" dürfte diePolizisten eher zum Lachen bringen
 
K82

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Geht nicht nur um Scheinwerfer.

Wenn ein TÜV Prüfer sagt " Das ist OK, da braucht man nichts", aber der Polizist vor Ort das nicht so sieht, dann hat man erstmal ein Problem.
Und wenn der sicher ist das er Recht hat, dann gibt es Konsequenzen.
Wie schwer die dann ausfallen, und ob man weiter fährt, das stellt sich dann raus.

Die Meldung "Aber der TÜV Prüfer hat gesagt das passt so" dürfte diePolizisten eher zum Lachen bringen
In diesem Fall ist es eine Pattsituation. Wenn keine ABE benötigt wird, siehe meine Hinterradabdeckung, und der Kollege von der Kradgruppe meint, dass es nicht so ist, dann muss er mir das erstmal belegen. Anders sieht es bei Teilen aus bei denen eine ABE oder Eintragung zwingend notwendig wird. Dann bist Du erstmal in der Beweisnot.
 
bswoolf

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Der belegt Dir gar nichts, sondern legt erst einmal still. Klären kann man später.
 
fralind

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Hier taucht nun das eigentliche Problem, schön von Klaus und Pinky dargestellt, auf.

Es gibt eine ABE und der unbedarfte, bzw. Käufer der sich darunter vorstellt, er macht damit alles richtig (Zubehör Teil anbauen-die dafür vorgesehene ABE mitführen und auf verlangen vorzeigen -fertig), übersieht und verläßt sich aus Unkenntnis - Unwissenheit -auf- die entsprechende Formulierung im Gutachten zur ABE:

Screenshot_2020-12-10 certification-ABE pdf_LI.jpg




Wenn der Prüfer nach Sichtung des Gutachtens sich der Meinung anschließt und es daher, oder damit, nicht für erforderlich hält, eine Abnahme des Anbaues durch eine Abnahmebestätigung nach § 19/3 zu bestätigen, bedeutet das aus Erfahrung nicht, dass das ein Polizeibeamter auch verbindlich so sehen muss.
Wenn er der Meinung vor Ort ist, dass er es aus Gründen der Sicherheit doch für erforderlich hält, hat man ein, bzw. das Problem, weil die Formulierung einfach zu ungenau ist und Spielraum für Deutungen lässt.
Denn so ist mir genau das schon in 2017 im Bayrischen Wald passiert. Weiterfahrt untersagt, Anzeige. Das das in einem späteren Verfahren zu meinen Gunsten geklärt werden konnte, ändert nichts daran, dass just in dem Moment vor Ort der Beamte für eine andere Sichtweise nicht zugänglich war und der Tag damit fehlte.
 
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Andi#87

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Und genau deswegen läst man es vom TÜV begutachten und dann die Teile beim Amt in den Schein eintragen. Damit ist ein für alle male Ruhe... :zwinkern:
 
Pinky

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Der belegt Dir gar nichts, sondern legt erst einmal still. Klären kann man später.
Stilllegen wegen eine Hinterradabdeckung? So schnell schießen die Preußen nicht.
In dem Fall ist es eben gut, wenn vorher beim TÜV war. Dann kann man den Beamten vor Ort sagen, für die Abdeckung brauche ich nach Auskunft der Tüvstelle Hohenplanken, Prüfer Herr Meier keine Eintragung.

So eine Auskunft vom Tüv bekommt man natürlich nicht, wenn man ein scharfkantiges Teil oder einen ESD ohne Zulassung vorführt. Wir sollten hier also nicht alles in einen Topf schmeißen und dann über Fahrverbote sinnieren.
 
Klausmong

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Stilllegen wegen eine Hinterradabdeckung? So schnell schießen die Preußen nicht.
In dem Fall ist es eben gut, wenn vorher beim TÜV war. Dann kann man den Beamten vor Ort sagen, für die Abdeckung brauche ich nach Auskunft der Tüvstelle Hohenplanken, Prüfer Herr Meier keine Eintragung.
Mich würde interessieren, wie oft am Tag die Beamten hören, das man sowas laut TÜV nicht eintragen muß.

Am Ende benötigt man die Bestätigung vom TÜV, die belegt das man es nicht eintragen muß.
Der Beamte muß nämlich nicht glauben, das der TÜV das gesagt hat.

Siehe mein Beispiel mit dem Scheinwerfer, wo der TÜV gemeint hat, muß man nicht eintragen.
Bei dem konkreten Teil steht man bei der Kradgruppe und fährt nicht weiter.
 
bswoolf

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In den Papieren steht halt nicht, was nicht Eintragungsbedürftig ist.
 
gerd_

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Hi
Wenn man wegen eines "falschen" Scheinwerfers nicht weiterfahren dürfte, hielte ich das für "mit Kanonen auf Spatzen geballert". Das Ding blendet vielleicht, ist aber nicht sicherheitstrelevant.
Den Trachtler der sich traut deshalb ein Mopped stillzulegen möchte ich kennenlernen. Mängelanzeige mit "Vorzeigekarte" wäre angemessen.
Kann man dann noch sagen "ich hab' extra darauf geachtet, dass das Ding eine E-Nummer hat" ist schon mal der Vorsatz weg.
Niemand kann verlangen, dass jeder weiss welche Nummern da noch draufzustehen haben und wenn, ob dann 4711 oder 4712 richtig ist.
Der TÜV (oder auch die Spezial-Trachtler) können sagen "da hat Dir einer Sch... angedreht, das muss weg" und früher musste man nicht einmal zu Nachkontrolle. Damals waren selbst die TÜVies so schlau und dagten "der baut es weg, führt vor und baut es wieder dran". Heute denken sie sich "egal, die Nachprüfgebühr wird bezahlt".

Ähnliches gilt bei der ABE: Wenn einer Räder (mit ABE) mit Distanzscheiben (mit ABE) kombiniert und dann die Kotflügelkante bei der leistesten Federbewegung auf dem Reifen aufsitzt, könnte mir der Fahrer seine ABEs vierstimmig im Kanon vorsingen während er auf den Abschlepper wartet.
gerd
 
taz2ride

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Wenn man wegen eines "falschen" Scheinwerfers nicht weiterfahren dürfte, hielte ich das für "mit Kanonen auf Spatzen geballert". Das Ding blendet vielleicht, ist aber nicht sicherheitstrelevant.
Ich weiß nicht, ob ich Blendung des Gegenverkehrs nicht doch zu den sicherheitsrelevanten Aspekten zählen würde. Nicht primär für den Biker selber, aber man weiß ja nie wo der geblendete Fahrer hinlenkt.
P.S. Das lenkt aber von dem eigentlichen Fred ab, sorry.
 
Pinky

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Am Ende benötigt man die Bestätigung vom TÜV, die belegt das man es nicht eintragen muß.
Der Beamte muß nämlich nicht glauben, das der TÜV das gesagt hat.
Wir reden hier ja über Teile, die tatsächlich keine Eintragung benötigen.
Wenn man in der Situation die Prüfstelle und den Prüfer mit Namen nennen kann ist das was anderes als "der Tüv hat gesagt". Sowas notieren sich die Beamten auch mal gerne und es wirkt glaubwürdiger.
Etwas schriftliches für alle Fälle wäre natürlich ideal, aber ich weiß nicht ob es sowas überhaupt für Teile gibt, die keine Zulassung bzw Eintragung benötigen.
 
fralind

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Scheinwerfer ohne Zulassung, Prüfzeichen ( also als Ablend / Fernscheinwerfer) = BE erloschen. Ganz einfach
 
Klausmong

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Hansemann

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Mich würde interessieren, wie oft am Tag die Beamten hören, das man sowas laut TÜV nicht eintragen muß.
Das und "hab ich so gekauft" sind Standard-Antworten, die nicht von der Pflicht zum ordnungsgemäßen Zustand befreien.

In den Papieren steht halt nicht, was nicht Eintragungsbedürftig ist.
Da steht es nicht, aber da: § 22a StVZO

Scheinwerfer ohne Zulassung, Prüfzeichen ( also als Ablend / Fernscheinwerfer) = BE erloschen. Ganz einfach
Tja, was soll ich sagen? Außer, :showoff: stimmt! :dance: Siehe im oben verlinkten § 22a StVZO Absatz 1 unter Ziffer 7

Zu den Hinterradabdeckungen: Grundsätzlich gilt § 36 a StVZO Der Begriff hinreichend wirkend ist "interpretationsfähig". Also dünnes Eis welches mal halten oder brechen kann, je nach Wissensstand. Aus einer früheren Fassung kommt auch die vielfach noch verbreitete Aussage von den 150 mm oberhalb der Radachse bei unbelastetem Motorrad. DA hilft das Lesen des aktuellen Gesetzestextes. Dann gab es mal ne EU-Richtlinie mit 30 nach vorne und 50° nach hinten über der Senkrechten durch die Radachse und noch ner Regelung, die ist aber mittlerweile aufgehoben.
 
B

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ich habe mir alles vom TÜV eintragen lassen und gut ist. Auf dem TÜV Dokument steht noch der Satz, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist. Habe ich also nicht gemacht, aber das TÜV Dokument immer dabei
 
Andi#87

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Auch da gibt es Leute, die das anders sehen....Eintragung in die Papiere kostet 12€... :schulterzucken:
 
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ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ?

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