ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ?

Diskutiere ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Da gibt es kein Vertun! Da steht ganz genau drin, dass eine "Berichtigung" der Fahrzeugpapiere sofort oder bei nächster Beschäftigung der...
Hansemann

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Auch da gibt es Leute, die das anders sehen....Eintragung in die Papiere kostet 12€... :schulterzucken:
Da gibt es kein Vertun!

Da steht ganz genau drin, dass eine "Berichtigung" der Fahrzeugpapiere sofort oder bei nächster Beschäftigung der Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug erforderlich ist oder das Mitführen ausreichend ist.

Natürlich kann man das auch freiwillig eintragen lassen, man hat dann weniger Zeug was man mitnehmen muss oder vergessen kann.

Mit 12 Euro (was je nach Zulassungsstelle/Bundesland abweichen kann) ist es aber nicht getan. In der momentanen Zeit braucht man oft einen Termin, der auch schon mal mehr als 2 Wochen in der Zukunft liegen kann und mit 10 Minuten Wartezeit ist es dann auch nicht immer getan.
 
fralind

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Und noch eine Anekdote aus dem realen Leben.
Felgenrand Aufkleber.

Sind diese Refektierend (man möchte bei Nacht besser gesehen werden und Optisch gefällt einem das auch und denkt, dass verbinde ich miteinander), müssen sie eine (ABE) KBA Nr. haben. Es gibt aber keine mit ABE / KBA dafür.
Also vor Ort entfernen oder Weiterfahrt wird untersagt.
Lichttechnische Einheit.
 
SimonADV

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Hier taucht nun das eigentliche Problem, schön von Klaus und Pinky dargestellt, auf.

Es gibt eine ABE und der unbedarfte, bzw. Käufer der sich darunter vorstellt, er macht damit alles richtig (Zubehör Teil anbauen-die dafür vorgesehene ABE mitführen und auf verlangen vorzeigen -fertig), übersieht und verläßt sich aus Unkenntnis - Unwissenheit -auf- die entsprechende Formulierung im Gutachten zur ABE:

Anhang anzeigen 380672



Wenn der Prüfer nach Sichtung des Gutachtens sich der Meinung anschließt und es daher, oder damit, nicht für erforderlich hält, eine Abnahme des Anbaues durch eine Abnahmebestätigung nach § 19/3 zu bestätigen, bedeutet das aus Erfahrung nicht, dass das ein Polizeibeamter auch verbindlich so sehen muss.
Wenn er der Meinung vor Ort ist, dass er es aus Gründen der Sicherheit doch für erforderlich hält, hat man ein, bzw. das Problem, weil die Formulierung einfach zu ungenau ist und Spielraum für Deutungen lässt.
Denn so ist mir genau das schon in 2017 im Bayrischen Wald passiert. Weiterfahrt untersagt, Anzeige. Das das in einem späteren Verfahren zu meinen Gunsten geklärt werden konnte, ändert nichts daran, dass just in dem Moment vor Ort der Beamte für eine andere Sichtweise nicht zugänglich war und der Tag damit fehlte.
Naja wie kommt auch nur auf die Idee mit einem ortsfremden Taferl im Bayerischen Wald (bayrisch dürfen nur Bayern sagen) mit einem getunten einspurigen Gefährt zu fahren. Offenbar hast du die Einreisebedingungen nicht gelesen....
 
SimonADV

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@fralind Das waren bestimmt die Straubinger Alles Wisser.
 
TTTom

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Alles interessant zu lesen hier, ich finde es lehrreich und wichtig zu wissen, wie die Rechtlage ist.
Nur dann kann ich bewußt entscheiden, wie ich damit umgehe. Ob ich mich daran halte oder auch nicht.

Ich würde nie z.B. einen Gabel-, Bremsenumbau oder Rahmenverkürzung durchführen ohne das abnehmen und ggf. eintragen zu lassen.
Genauso würde ich aber auch nie prüfen lassen, ob die Fahreigenschaft beieinträchtigende Wechselwirkungen zwischen der Zubehörfussraste und dem Windschild (jeweils mit ABE) bestehen.

Ehrlich gesagt hab ich sogar die ABEs nie dabei (noch nicht einmal zu meinen letzten 2 HU-Terminen).

In den letzten 10 Jahren (Jahresfahrleistung 15000 km PKW, 20000 km Motorrad) bin ich 2 mal in eine Polizeikontrolle gekommen, einmal davon so eine Krad-Spezialtruppe. 25 Minuten Kontrolle (6 Motorradfahrer, 8 Polizisten).
Ergebnis war der Hinweis ich möge doch zukünftig die ABE für die Scheibe mitführen.

Bei der vorletzten HU hat der Prüfer nach der ABE gefragt und -da ich sie nicht dabei hatte- dann selbst gegoogelt. Plakette-fertig.

So ist mein Weg mit damit umzugehen.
(nach Abwägung von potenzieller Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit.)
 
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gerd_

gerd_

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Hi
....
Dann kann man den Beamten vor Ort sagen, für die Abdeckung brauche ich nach Auskunft der Tüvstelle Hohenplanken, Prüfer Herr Meier keine Eintragung.
....
Ganz ehrlich: Du weisst nach einem Jahr noch wie der Prüfer hiess? Und der erinnert sich im Zweifelsfall (!!) noch dass er das gesagt hat?
Nee, oder?
Oder hört sich das im Zweifel so an "Offen gestanden kann ich mich daran nicht mehr erinnern aber ich kann mir auch nicht vorstellen DAS gesagt zu haben."

@TTom
Du sagst ganz richtig was Du nie ohne "Segen" machen würdest. Und die "Spezialkradler" erkennen auch ganz gut ob jemand ein "Grenzwertumbauer" ist oder nur einen Zettel vergessen hat den er dabeihaben sollte.
gerd
 
Pinky

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Nein, daran würde ich mich wohl nicht erinnern, deshalb sollte man sich das ja auch notieren.
Am Besten mit Tel. und Datum. Kann man dann reinen Gewissens angeben.
Name vom Tüv-Prüfer/Standort aufschreiben und bei der Kontrolle angeben, fertig!
Aber mal ehrlich:
Wenn ich solche Bedenken hätte, würde ich die Finger von den Anbauteilen lassen. :wink:
 
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MarinGS

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Aus einem anderen Thread:

Es geht um eine fehlende KBA bei einer Fallert Frontmaske von 2003

Wenn Fallert diese Maske als Änderung am Fahrzeug hätte abnehmen lassen müssen, dann wäre beim KBA vermutlich, letztendlich etwas hinterlegt..... Hier hätte eine staatlich anerkannte Prüforganisation mit ihren staatlich anerkannten Prüfpersonal Zugriff, um die Daten der Anbau- und Zubehörteile abzugleichen....

Ist das so ?

Was wenn früher nicht verlangt wurde - was heute Pflicht ist.
 
fralind

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Aus einem anderen Thread:

Es geht um eine fehlende KBA bei einer Fallert Frontmaske von 2003

Wenn Fallert diese Maske als Änderung am Fahrzeug hätte abnehmen lassen müssen, dann wäre beim KBA vermutlich, letztendlich etwas hinterlegt..... Hier hätte eine staatlich anerkannte Prüforganisation mit ihren staatlich anerkannten Prüfpersonal Zugriff, um die Daten der Anbau- und Zubehörteile abzugleichen....

Ist das so ?

Was wenn früher nicht verlangt wurde - was heute Pflicht ist.
Zum diesem und auch früheren, aber auch jetzigem Zeitpunkt (Nicht alles von Ilmberger hat auch eine ABE / KBA, oder sagen wir, auch PVM Räder von früher und früher) gab und gibt es Gutachten über die Dauerfestigkeit des Produkts / Materials und wurde, bzw. wird über die Einzelbegutachtung und nachfolgender Abnahme nach §21 in Verbindung mit § 19/2 gemacht.
Also, Tagesgeschäft.
Man muss nur halt auch diese Gutachten haben und vorweisen bei der Begutachtung.

Hier mal ein Beispiel. Denn das sind nur Räder, diese muss man nun durch Dreh/Fräßteile für das jeweilige Motorrad anpassen, passend machen, in das man es einbauen möchte.
 

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MarinGS

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Sohn kauft ein Set von Fast Pro für eine F800GS bei A....n

Vater schreibt dazu am 05.05.2020 : Diese China-Hebel sind nicht erlaubt , da sie keine ABE oder KBA besitzen ! Mein Sohn wurde mit 120,-Euro , einem Punkt in Flensburg und einer Führerschein-Nachschulung bestraft !
 
fralind

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Was ich sage, es macht keinen Sinn etwas für 25 € ohne Zulassung zu kaufen was direkt in Form (und Farbe) auffällt.

Hebel : 25€
Bussgeld : 120 €
Bearbeitungsgebühr: 28,50 €

Hinzu:
Führerscheinnachschulung: 350 ? €

Legale 89,99 €


Nie dem Schutzmann (Freund und Helfer gibt es nicht mehr, nur noch Gehirngewaschene meist Junge Beamte, denen man von der ersten Stunde an eingetrichtert hat, dass jeder Bürger ein Potentieller Verbrecher ist) eine Angriffsfläche bieten und immer schön an den alten Spruch vom Großvater denken:

Billig ist immer am teuersten.
 
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Habe Brems- und Kupplungshebel von Rizoma mit ABE. Kommt die mit der ABE einer Lenkererhöung in Konflikt und muss beides eintragen lassen? So richtig unabhängig voneinander sind die ja nicht, oder?
 
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Eintragen lassen wirst Du sie sowieso müssen. In den meisten ABE steht "Gilt nur für Motorräder im Original Zustand".
Ob der TÜV Ing. da einen Konflikt sieht, weiß ich nicht. Ich wüsste nicht warum, aber die Burschen vom TÜV sind vom anderen Stern.
 
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Danke, habe nur gedacht weil beides irgendwie am Lenker…
 
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Eintragen lassen wirst Du sie sowieso müssen. In den meisten ABE steht "Gilt nur für Motorräder im Original Zustand".
Ob der TÜV Ing. da einen Konflikt sieht, weiß ich nicht. Ich wüsste nicht warum, aber die Burschen vom TÜV sind vom anderen Stern.
Also meine haben eine KBA-Nummer. Soweit mit bekannt ist, muss man das ja dann nicht eintragen? Und die von BMW gelieferten sind ja auch nicht eingetragen.
 
Andi#87

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Eintragung auch bei ABE
Kurzfassung. In den meisten ABE steht, das sie nur gültig sind wenn sich die Maschine im Originalzustand befindet.
Hast Du nur ein Zubehörteil....kein Problem. Aber bei zwei oder mehr erlischt die ABE wenn die Teile nicht eingetragen sind.
 
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