Hi
Am Samstag war ich mit einem Fahrzeug beim HU-Prüfer meines geringsten Misstrauens und habe ihn gefragt.
Klare Antwort:
"Neue Regel. Eine ABE ist nur gültig wenn das Fahrzeug ansonsten serienmässig ist.
Ist bereits ein Teil mit ABE verbaut so ist es nicht mehr serienmässig und bei der Verwendung weiterer Teile mit ABE ist die gegenseitige Beeinflussung zu prüfen.
Das ist teilweise albern aber durch Edelbastler bedingt.
Aber: Durch die ABE wird schon mal ausgesagt, dass das Teil an-und-für-sich geprüft und OK ist. Z.B. dass ein Bremshebel ausreichende Festigkeit, Freigängigkeit, Hebelweg, etc. hat. Baust Du dann ein anderes Rücklicht mit ABE an prüfen wir ob es den Bremshebel beeinflusst. Diese Prüfung dauert in diesem Fall 0 Sekunden weil sie eigentlich Unsinn ist. Der Aufwand liegt an der Schreibarbeit.
Andererseits hatten wir einen Kunden der an seinem Golf ein tiefergelegtes Sportfahrwerk, grössere, breitere Räder und Distanzscheiben verbaut hatte.
Alle Teile mit ABE, sah cool aus, war aber unfahrbar. Die nicht erfüllte Bedingung "Kotflügelverbreiterung nötig" hätten wir eventuell überlesen aber mit 4 Personen besetzt lagen die Reifen an den hinteren Kotflügeln an, die vorderen ermöglichten einen Lenkeinschlag für einen 40 m Wendekreis. Als Anschlag fungierte der Kotflügel.
> Stilllegung, Transport nicht auf eigener Achse, Polizei benachrichtigt (müssen wir)."
gerd