MarinGS
Edit: gelöscht
Ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe.Wenn sie in der Garage steht vielleicht - aber auf der Straße ganz sicher nicht. Nur Fahrzeugschein mit Eintragung.
Ich zitiere nochmal und das ist unmissverständlich:
"Wenn wir beim Blick auf die Papiere nichts feststellen was den Fahrer entlastet wird die Weiterfahrt untersagt"
Nein - du musst dir vor Antritt der Fahrt Rechtssicherheit darüber verschaffen ob eine ABE oder Eintragung erforderlich ist oder nicht.Ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe.
Du meinst ich muß mir ein Teil eintragen lassen, daß keine ABE braucht?
Das mit dem Kantenschutz war mir bekannt, seitdem ich die ersten Tourenscheibe von BS-Motorparts verbaut habe. Kantenschutz wurde auch immer mitgeliefert. Ich kann darin auch einen Sinn erkennen, wenn ich meine Fantasie spielen lassen ... Andere Scheiben sind so geformt, daß sie keinen extra Schutz benötigen.Heute wäre ich fast vom Stuhl gefallen -
Liegt ein Kantenschutz bei, gehört dieser zum Prüfumfang der ABE und muss angebaut werden.
Im Zweifel ist natürlich die Exikutive in der Beweispflicht.Klare Antwort - auf der Straße, du - mit deiner ABE und all den Prüfzeichen - vor ORT
Du fährst damit rum - du hast es gekauft - du hast es angebaut
Du bewegst dich im Bereich des deutschen Straßenverkehrsrechts
Du bringst das Fachwissen mit, das E Prüfzeichen und ABE dich von der Pflicht entbinden oder nicht, wenn nicht hast du das vorher zu klären.
Die Grünmütze muss nix beweisen.
"Wenn wir beim Blick auf die Papiere nichts feststellen was den Fahrer entlastet wird die Weiterfahrt untersagt"
Da gibt es Grünmützen, die kennen jeden Winkel deiner Maschine.
Der schickt dich bei Unklarheiten einfach an die Kontrollstelle weiter - und wenn die meinen das deine Beweise nicht ausreichen ist die Kiste stillgelegt.
Und ab da zitiere ich Fralind - denn wie ich meine gilt das erst recht für eine angeordnete Nachprüfung/Kontrollprüfung:
"Nie die HU Organisationen mit dem Trachtenclub verwechseln oder gleichstellen. Völlig unterschiedliche Paar Schuhe"
Die allgemeine Verkehrskontrolle ist kein rechtsfreies Szenario, denn die Ausführung weiterer Tests und Durchsuchungen ist im Gesetz sehr klar geregelt. Der Motorradfahrer ist dem Verkehrspolizisten also nicht schutzlos ausgeliefert.Im Zweifel ist natürlich die Exikutive in der Beweispflicht.
Ich baue was dran und wie bei jedem Delikt muß der Ordnungsaparat beweisen in wie weit ich schuldig bin.
Zudem ist die verhältnissemäßigkeit einer Amtshandlung Vorort zu gewährleisten. Ob z. B. eine Mängelanzeige oder ein untersagen der Weiterfahrt angemessen ist.
Nur das nicht dabei haben eines Schriftstückes ist kein Grund die Weiterfahrt zu untersagen. Somit sollte sich der Polizist sehr wohl mit dem Sachverhalt auskennen. Eine nicht rechtmäßige Sicherstellung des Fahrzeuges geht zu Lasten der Staatskasse.
Mag sein - aber darauf berufen würde ich mich nicht, es gibt da keinen Freifahrtschein@MarinF650GS
Was aber immer wieder angesprochen wird:
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (nur noch in wenigen Fällen möglich, steht im § 19 StVZO) bedeutet nicht automatisch den Entfall der Versicherung. Das sind verschiedne Schuhe. Wann Versicherungen leistungsfrei werden, steht oftmals in den Versicherungsbedingungen die die Unternehmen selbst festlegen können. Da gibt es dann Begriffe wie "grobe Obliegensheitpflichtsverletzung" die aber das Pflichtversicherungsgesetz nicht aushebeln oder übertrumpfen. Alles Begriffe, die man genüsslich googeln kann.
Sicher wird das nicht eintreten - wegen UnverhältnismäßigkeitHi
Prinzipiell hast Du ja Recht. dennoch möchte ich die bayrische Versicherung sehen die bei einem Unfall nicht zahlt nur weil ich z.B. ein Rücklicht ohne ABE angebaut hatte.
Die Kasper die im TV gezeigt werden verkörpern nicht unbedingt die Wirklichkeit.
gerd
Sagen wir's mal so: zur Unterhaltung des Publikums (und zur Erzielung entsprechender TV-Einschaltquoten, mit denen sich Geld verdienen lässt) wird so manche Sendung dramaturgisch aufbereitet.Aber die Jungs und Mädels die die Straßenverkehrsordnung überwachen, zu deiner und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer beitragen als Kasper (eine Figur des Volkstheaters) zu bezeichnen ... also ich weiß nicht - nicht meine Liga
Ob sie die Wirklichkeit verkörpern oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich denke da liegt der Knackpunkt. Wenn das einwandfrei Nachweisbar ist, dann hat man ein echtes Problem. Aber es muss nachgewiesen werden.........Und wenn diese Anbauteile ursächlich im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, dann gute Nacht!
soweit ich weiß, gibt es nach wie vor kein Urteil, das einer Versicherung die Verweigerung der Deckung bestätigt hätte, denn zumindest bislang musste immer nachgewiesen werden, dass der Unfall im Zusammenhang mit den widerrechtlich montierten Teilen stand. Platzt ein nicht zugelassenener Bremsschlauch und durch zu geringe Bremswirkung kommt es zum Unfall, ist die Sache ja leicht zu beweisen, aber wie geschrieben, mir ist bislang nichts bekann, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.Bericht eines Motorradfahrers:
Ich habe heute also sowohl von meiner Versicherung als auch von einem Verkehrsanwalt - der Vertrauensanwalt des ADAC ist - eine Antwort erhalten.
1. Die Versicherung sagte lapidar sobald ein Tuningteil keine ABE hat erlischt der Versicherungsschutz
Der Anwalt geht sogar noch ein Stück weiter
2. Von Rechts wegen ist es nicht nur so, dass der Versicherungsschutz erlischt. Im schlimmsten Falle, beispielsweise bei Unfall mit Personenschaden, sitzt der Staatsanwalt mit am Tisch. Er sagt fahren ohne Betriebserlaubnis ist in jedem Fall ein Strafdelikt.