SimonADV
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Die deutsche ABE stirbt doch eh aus oder? Bei EG-BEs gibts keine solche Probleme.
SW-Motech SchalthebelIn der Auflistung findet sich kein Schalthebel. Wieder bei den eintragungspflichtigen, noch bei den -freien Teilen. Mein SW Motech Hebel hat auch nur eine Anbauanleitung dabei.
Es ist ja so ... und nicht unmöglich - eine ABE kann unter Umständen die andere aushebeln. Bei 25 ABE´´s haben die sich bei dir alle untereinander ausgehebelt.Aldalä, ich darf gar nicht dran denken, wie viele Zubehörteile mit ABE ich seinerzeits an meiner V-Strom 1000 montiert hatte und immer problemlos durch den TÜV kam, sogar ohne die ABE s dabei zu haben.
HerrlichNie die HU Organisationen mit dem Trachtenclub verwechseln oder gleichstellen.
In Deutschland, respektive in diesem Forum findet diesbezüglich lediglich eine "Revolution an der Tastatur" statt!Herrlich
... dazu fällt mir sofort die Geschichte mit dem deutschen TÜV in der Türkei ein.
War so 2007
Unsere Jungs wurden hingeschickt, um da mal aufzuräumen.
Hauptuntersuchungen nach deutschem Vorbild und Ausbildung der Kollegen vor Ort.
„Würden wir eins zu eins den deutschen Standard anwenden, müssten wir in der Türkei über 50 Prozent der Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen“, sagte Aubel. „Das würde jedoch in der Bevölkerung eine Revolution auslösen“, fügte der TÜV-Experte hinzu
Bisschen mehr Input - woher diese Aussage ?Die deutsche ABE stirbt doch eh aus oder? Bei EG-BEs gibts keine solche Probleme.
Ich Spinne jetzt mal den Gedanken weiter: weiß die Grünmütze das bei einer Kontrolle auch?Wenn du unsicher bist, einfach beim Vertrieb anrufen.
Ich habe mal wegen der Puig Scheibenverstärkung nachgefragt, nicht erforderlich.
Hi
Wobei die TÜVies in der TR nur in gemässigten Gegenden waren ......
Weiter im Osten waren sie aber gar nicht weil sie keinen Intensivmediziner dabei hatten (Herzinfarkt, Schreikrampf;. . .)
gerd
Mir gefällt diese einfache schlichte Erklärung:Vorsicht Halbwissen:
Ein Teil mit e-Prüfzeichen wird behandelt wie ein Originalteil, somit dürfen mehrere Teile ohne weitere Abnahmen verbaut werden.
Ein Teil mit ABE ist ein Zubehörteil, was am originalen Fahrzeug zulässig ist. Jedes weitere ABE-Teil könnte abnahmepflichtig sein.
So hab ich das in Erinnerung.
Ein Teil mit EG-BE ... keine Ahnung, ist das gleichzusetzen mit dem e-Prüfzeichen?
Klare Antwort - auf der Straße, du - mit deiner ABE und all den Prüfzeichen - vor ORTIch Spinne jetzt mal den Gedanken weiter: weiß die Grünmütze das bei einer Kontrolle auch?
Wer muss wie beweisen, ob es eintragungspflichtig ist oder nicht?
Ok ... dann kopier ich mal rein was ich hab
Eintragungspflichtig
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe
Eintragungsfrei
Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Quelle ist Motorradonline
Bei Motea kam eine telefonische Aussage "wohl nicht erforderlich". Hat mich nicht wirklich überzeugt.Ich bezog mich erstmal auf #58 von pinkys Scheibenverstärkung. Es klingt für mich so, dass er dafür keine ABE oder kein E Zeichen dran hat. Nur die telefonische Aussage vom Vertrieb "nicht erforderlich" .
Ich denke in Ernstfall der, der es angebaut hat. Die Beamten vor Ort werden dich im Zweifelsfall bitten, das beim Tüv zu klären.Ich Spinne jetzt mal den Gedanken weiter: weiß die Grünmütze das bei einer Kontrolle auch?
Wer muss wie beweisen, ob es eintragungspflichtig ist oder nicht?
Wenn sie in der Garage steht vielleicht - aber auf der Straße ganz sicher nicht. Nur Fahrzeugschein mit Eintragung.Ob die mail vom Händler reicht, kann ich nicht sagen.