Anbauten - ABE - Abnahme

Diskutiere Anbauten - ABE - Abnahme im R 1300 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo in die Runde, ich habe an meine R1300 sowohl die Fahrer- als auch Beifahrerfussrasten durch Zubehör-Produkte ersetzt, für beides habe ich...
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Hallo in die Runde,

ich habe an meine R1300 sowohl die Fahrer- als auch Beifahrerfussrasten durch Zubehör-Produkte
ersetzt, für beides habe ich eine ABE, die eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO obsolet macht.

Zudem habe ich eine MRA-Scheibe verbaut, für die ebenfalls eine ABE ohne Abnahmeerfordernis
vorliegt.

Nun habe ich in den unendlichen Weiten des www gelesen, dass eine ABE nur dann ausreichend ist,
wenn KEINE weiteren Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

Führen also die drei genannten Änderungen dazu, dass das Mitführen der ABE´s nicht mehr ausreicht
und stattdessen eine Abnahme durch den TÜV mit anschließender Änderung der Fahrzeugpapiere
erforderlich wird?
 
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Franz Gans

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Führen also die drei genannten Änderungen dazu, dass das Mitführen der ABE´s nicht mehr ausreicht
und stattdessen eine Abnahme durch den TÜV mit anschließender Änderung der Fahrzeugpapiere
erforderlich wird?
Ja, das könnte zutreffen. In den ABE-Papieren kannst Du diese Einschränkungen eventuell sogar schriftlich niedergelegt finden (meist am Ende).

Damit versuchen sich die ABE-Ersteller gegen für sie nicht beherrschbare Risiken abzusichern, wobei ich "gehört" habe, daß zwischen den ABE / Umbauten ein technisch relevanter Zusammenhang bestehen muß, damit diese Einschränkungen tatsächlich Gültigkeit erlangen. Ruf eine (oder besser mehrere) der Prüforganisationen an um Klarheit für die spezielle Fragestellung zu erhalten.
 
JUG

JUG

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Da es ja nun wirklich kein R1300GS-spezifiches Thema ist, kann man auch kurz hier reinschauen, es lohnt sich:
ABE mitführen
 
John_Stiles

John_Stiles

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Wieder mal ein Beitrag des Oberschwurbelbers, der von vollkommener Ahnungslosigkeit zeugt.:facepalm:

Es geht hier in der ABE um den Satz: "Die ABE gilt nur für ein Fahrzeug in Serienmäßigem Zustand"
Kommt nun eine zweite ABE mit demselben Zusatz hinzu, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis, weil das Fahrzeug nicht mehr im Originalen Zustand ist.

Wird seit Jahren hier im Forum thematisiert (natürlich nur von den Verstehenden) und ist mehrfach nachzulesen....
Ich kenne mich tatsächlich mit dem Kleingedruckten nicht aus und habe mir auch noch nie nen Kopp drüber gemacht. Dieser Zusatz von wegen serienmäßiger Zustand wird ja vermutlich in nahezu jeder ABE stehen. Ist dann tatsächlich alles ausgehebelt, wenn ich bspw. mit Zubehörfußrasten und gleichzeitig Zubehörhebeleien (Handhebel) rumfahre in deren jeweiligen ABEs dieser Passus drinsteht? Also Zubehörteile verbaut sind, die überhaupt keinen Bezug zueinander haben. Ist dann die Fahrzeug-ABE erloschen und man fährt im worst case ohne Versicherungsschutz rum?
 
HP9000

HP9000

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SO ist es.
Es gibt parallel dazu noch einen Auschluss. (Man könnte eine ABE ja auch eintragen lassen).
Anhang anzeigen 680285

Ungeachtet dessen. Wenn Du Langeweile hast, hier ist der Lesestoff
ABE mitführen
ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ?
Ist die Tabelle "amtlich"? Ich vermute mal nicht.
Um jeder unnötigen Diskussion aus dem Weg zu gehen, würde ich spätestens beim nächsten TÜV Termin die Angelegenheit mit dem Prüf-Ing. mal durchsprechen.
Im Zweifelsfall, so hab ich das mit meiner nineT mit ca. 7 Änderungen bzw. Anbauten gemacht, den ganzen Schmodder, sowohl Teile mit ABE als auch mit TÜV-Gutachten, einmal beim TÜV zur Eintragung vorführen. Der prüft die Dinge, auch auf gegenseitige Beeinflussung, macht die Unterlagen für die Zulassungsstelle fertig und die erstellen neue Fahrzeugpapiere mit den Eintragungen. Thema erledigt.
Ich muss keine diversen Zettel und Fotokopien mehr mitführen, alles steht im Schein drin und gut ist's.
 
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John_Stiles

John_Stiles

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Ist die Tabelle "amtlich"? Ich vermute mal nicht.
Um jeder unnötigen Diskussion aus dem Weg zu gehen, würde ich beim nächsten spätestens beim TÜV Termin die Angelegenheit mit dem Prüf-Ing. mal durchsprechen.
Im Zweifelsfall, so hab ich das mit meiner nineT mit ca. 7 Änderungen bzw. Anbauten gemacht, den ganzen Schmodder, sowohl Teile mit ABE als auch mit TÜV-Gutachten, einmal beim TÜV zur Eintragung vorführen. Der prüft die Dinge, auch auf gegenseitige Beeinflussung, macht die Unterlagen für die Zulassungsstelle fertig und die erstellen neue Fahrzeugpapiere mit den Eintragungen. Thema erledigt.
Ich muss keine diversen Zettel und Fotokopien mehr mitführen, alles steht im Schein drin und gut ist's.
Die nineT Fahrer sind da ganz vorne mit dabei irgendwelche Teile eintragen zu lassen, für die sie eigentlich ne ABE haben. Ich halte das für Unfug. Möchte aber nicht ausschließen, dass ich komplett daneben liege. Wie gesagt, habe mir da bisher nie ne Platte gemacht und an meiner nineT auch nen Haufen Zeug verbaut, für das ich ABEs habe.

Diesen Monat muss ich mit der GS zum TÜV. Hab auch ein paar zarte Sachen dran, die Zubehör sind. Akrapovic (wobei der direkt im Werk drankam), Fußrasten, Brems- und Kupplungshebel und demnächst noch Lenkungsdämpfer. Werde jedenfalls den Prüfer mal fragen, wie er das sieht. Natürlich erst, wenn die neue Plakette drauf ist. Und klar ist natürlich auch, dass das, was der Prüfer sagt, im Zweifel Schall und Rauch ist.
 
HP9000

HP9000

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Mir war einfach die Zettelwirtschaft bei der 9T ein Graus. Zudem halt die Frage, gegenseitige Beeinflussung oder nicht. So hab ich klare Verhältnisse. Würde ich bei der GS genauso machen, wenn ich noch mehrere Bauteile austauschen sollte.
Vorteil bei der 9T war, dass der Prüfer selbst eine nineT Scrambler fährt bzw. zu dem Zeitpunkt fuhr.
 
langer-rudi

langer-rudi

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Aera R1250 GS "Exclusive"--> erledigt!
Ist die Tabelle "amtlich"? Ich vermute mal nicht.
Um jeder unnötigen Diskussion aus dem Weg zu gehen, würde ich beim nächsten spätestens beim TÜV Termin die Angelegenheit mit dem Prüf-Ing. mal durchsprechen.
Im Zweifelsfall, so hab ich das mit meiner nineT mit ca. 7 Änderungen bzw. Anbauten gemacht, den ganzen Schmodder, sowohl Teile mit ABE als auch mit TÜV-Gutachten, einmal beim TÜV zur Eintragung vorführen. Der prüft die Dinge, auch auf gegenseitige Beeinflussung, macht die Unterlagen für die Zulassungsstelle fertig und die erstellen neue Fahrzeugpapiere mit den Eintragungen. Thema erledigt.
Ich muss keine diversen Zettel und Fotokopien mehr mitführen, alles steht im Schein drin und gut ist's.
Sinnvollerweise lässt man die vorgenommene/n Eintragung/en mit dem Zusatz "wahlweise" versehen. Dadurch erspart man sich das mit ansonsten erneutem Aufwand und mit Kosten verbundene Austragen, sollte man ein Teil später mal wieder zurückrüsten wollen.

Manche Prüfer machen's, manche nicht, daher einfach bei Abnahme mal nett nachfragen.
 
Andi#87

Andi#87

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Noch etwas lesestoff...(Wurde alles im Forum schonmal durchgekaut :wink:)
Polizeikontrolle
Wer, wann und ob was eintragen lässt, entscheidet jeder selbst.
Am Ende kann es sein, dass eben der erste Urlaubstag auch der letzte ist
 
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John_Stiles

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Ich würde gerne wieder zum Thema bzw. zu dem Aspekt des gegenseitigen Ausschlusses von unterschiedlichen Zubehörteilen mit jeweiliger ABE zurückkommen.

So wie ich es verstanden habe, bezieht sich ne beliebige ABE üblicherweise immer auf ein ansonsten serienmäßiges Motorrad. Sind nun mehrere Teile mit einer entsprechenden ABE und diesem Zusatz verbaut, steht man also im kurzen Gras. Ist das stets und pauschal so oder gilt das nur für Teile, die in einer gewissen Beziehung zueinander stehen. Also bspw. Krümmer und Endschalldämpfer?

Jetzt haben ja auch Bremsbeläge aus dem Zubehör ne ABE. Bspw. die Brembo Sinterbeläge. Jetzt hat man bspw. ein Windschild aus dem Zubehör (bspw. von WRS, Puig etc.) mit ABE montiert und möchte nun neue Bremsbeläge (siehe oben) mit entsprechender ABE verbauen. Beides hat ja gar keine Wechselwirkung. Wäre die Betriebserlaubnis des Fahrzeug dann erloschen?

Und wie sieht es mit OEM Zubehör aus. Bspw. die beliebten HP/Option 719 Bremshebel und die HP/Gilles Fußrasten. Sind OEM Zubehörteile grds. quase "kreuzgetestet" oder ist der ganze OEM Zubehörkram pauschal in der Betriebserlaubnis des Fahrzeug herstellerseitig berücksichtigt?

Hat der Verkäufer und/oder die Werkstatt eines Zubehörteils mit ABE hier eine Mitverantwortung? Jetzt fährt Lisschen Müller mit ihrer GS und dem WRS Windschild zu Touratech um sich deren Lenkungsdämpfer zu kaufen und direkt vor Ort montieren zu lassen. Der freundlich TT Mitarbeiter gibt Liesschen einen QR Code mit dem sie sich die ABE auf der TT Website anzeigen und herunterladen kann. Mehr Infos, Hinweise oder gar explizite Warnungen erfolgen nicht. Pech gehabt, weil Liesschen ja das Kleingedruckte lesen kann und sollte?

Sorry für die lange Ausführung. Für mich ist das Thema ziemlich grau und diffus. Wäre klasse, wenn jemand, der sich so richtig auskennt, Licht ins Dunkel bringen könnte.

Cheers
 
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Mini65

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Ich versuche das mal an einem Pkw anschaulich zu verdeutlichen. Du kaufst dir Alu-Felgen für die es eine ABE gibt, dein Fahrzeug ist im Serienzustand, dann keine Eintragungspflicht. Jetzt verbaust du ein anderes Fahrwerk oder Federn an diesem Fz., dann muss beides abgenommen werden. Entscheidend ist, ob die Teile untereinander einen Einfluss haben.
 
John_Stiles

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Vielen Dank. Also ist es tatsächlich darauf eingeschränkt, dass sich die Teile gegenseitig beeinflussen. Bzw. im Umkehrschluss ist die WRS Scheibe und die Fussrasten scheizzegal!?

Wer entscheidet, ob sich was beeinflusst oder nicht? Klar, gesunder Menschenverstand, aber der könnte im worst case ja auch ein Trugschluss sein.

Nicht falsch verstehen, ich würde es echt gerne wissen. Es ist ja immer mal schnell dahergesagt, "da haste ne ABE und alles ist gut".
 
B

BMWMichel

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R1300GS
Also zumindest beim TÜV, reichen auch mehrere ABE.
Mein Junior hat einen ganzen Katalog von Kram bei seinem Z4 und wenn er alles dabei hat, gibt’s auch die Plakette.
 
hgd

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Ich versuche das mal an einem Pkw anschaulich zu verdeutlichen. Du kaufst dir Alu-Felgen für die es eine ABE gibt, dein Fahrzeug ist im Serienzustand, dann keine Eintragungspflicht. Jetzt verbaust du ein anderes Fahrwerk oder Federn an diesem Fz., dann muss beides abgenommen werden. Entscheidend ist, ob die Teile untereinander einen Einfluss haben.
Diese Auffassung hat mir heute die DEKRA bestätigt, wobei man nach Aussage des Prüfingenieurs immer von der Willkür nicht „optimal geschulter“ Mitglieder der Rennleitung getroffen werden kann. Ich habe Rasten und Windshield nun nach Par. 19(3) StVZO abnehmen lassen und habe meine Ruhe.
 
Andi#87

Andi#87

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So wie ich es verstanden habe, bezieht sich ne beliebige ABE üblicherweise immer auf ein ansonsten serienmäßiges Motorrad. Sind nun mehrere Teile mit einer entsprechenden ABE und diesem Zusatz verbaut, steht man also im kurzen Gras. Ist das stets und pauschal so oder gilt das nur für Teile, die in einer gewissen Beziehung zueinander stehen. Also bspw. Krümmer und Endschalldämpfer?
Das ist pauschal so. Zusätzlich dürfen sich mehrere Teile mit ABE nicht ausschließen.
Polizeikontrolle
Idealerweise lässt Du alles eintragen und hast Ruhe
 
S

sigmali

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R 1250 GS, EZ 03/2020
@hgd

Das Risiko, einen nicht optimal geschulten Mitarbeiter einer Prüforganisation zu erwischen, besteht auch :wink: .
Ich durfte in meiner aktiven Zeit gegen einige ermitteln. Einschließlich Durchsuchungen in Prüfstellen und Privatwohnungen der Sachverständigen.

Und es gab dann welche, die danach keine Bauartveränderungs-Eintragungen mehr machen durften. Und "begutachtete und abgenommene" Fahrzeuge bei DEKRA, GTÜ und bei KÜS, deren Eintragungen wegen verkehrsunsicherheit oder Unzuständigkeit (Kombination von sich beeinflussenden Änderungen durch hierfür nicht qualifizierte Prüfer eingetragen/abgenommen) wieder gestrichen werden mussten.

Aber richtig ist: es gibt immer und überall mal Dinge, die nicht fehlerfrei laufen.
Wer glaubt, falsch behandelt worden zu sein (ungerechtfertigte Anzeige oder sonstige Maßnahme), kann immer den Rechtsweg einschlagen.
 
John_Stiles

John_Stiles

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Mir hat das heute der Prüf-Ing. bei der Vorführung meiner GS auch so bestätigt. ABEs wollte er überhaupt nicht sehen - "BMW Fahrer verbasteln ihre Motorräder schließlich nicht" - meinte er.

Übrigens hatte er nen Heidenspaß mit dem Akrapovic. Von laut ist out hielt er offensichtlich nichts. :daumen-hoch:

Und mit der Bremse für diejenigen, die zu blöd sind am Hang ohne Hilfe anzufahren, hatte er seine liebe Not. Das kannte er gar nicht. Er hatte sie unbewusst reingemacht und wollte das Motorrad dann ein Stück weiterschieben und wunderte sich darüber, dass sich die GS verhielt wie ein sturer Esel :lachen:

Für mich jedenfalls die Quintessenz aus dem Thread hier und der Unterhaltung beim TÜV: Ich mache es so wie bisher. D.h. ich lasse nix eintragen, wofür ich ne ABE habe. Mit meinem gesunden Menschenverstand kann ich hinreichend beurteilen, dass sich Schalldämpfer, Lenkungsdämpfer, Handbremshebel und Fußrasten in keinester Weise beeinflussen bzw. in einem technisch zwingenden Zusammenhang stehen. Das Bündel Papier fahre ich gerne unter der Sitzbank spazieren.

Btw, was kostet eigentlich so ne Abnahme beim TÜV/Dekra/TÜH oder wie die auch immer alle heißen?
 
Andi#87

Andi#87

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Ich hab seinerzeit für drei Eintragungen 90€ gezahlt. Plus 14.50€ beim Amt für nen neuen Schein
 
Thema:

Anbauten - ABE - Abnahme

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