Zeitung Veröffentlicht Namen aus Ekelliste

Diskutiere Zeitung Veröffentlicht Namen aus Ekelliste im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Das sehe ich anders, entweder der Laden ist Ok und ich kann dort bedenkenlos einkaufen oder nicht., dann gehört er geschlossen. Diese Liste und...
arbalo

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Du erwartest allen Ernstes, dass man auf Deinen Eingangspost das Handeln des Amtes verurteilen soll? Wirklich?
Ohne überhaupt zu wissen was wirklich war und nur mit Deinen - vorsichtig gesagt - sehr Ansichten?
Ob es Gängeleien sind oder waren, kann keiner beurteilen - auch Du nicht. Es sei denn, bist in diesem Fall ein betroffener.
Die Verschmutzungen, die in der Liste aufgeführt wurden, sind bestimmt nicht frei erfunden und sind mit ziemlicher Sicherheit per Foto als Beweismittel dokumentiert worden.
Also mit dem was bisher öffentlich gemacht wurde, kann ich nur sagen: das Amt hat seinen Job gemacht.
Das sehe ich anders, entweder der Laden ist Ok und ich kann dort bedenkenlos einkaufen oder nicht., dann gehört er geschlossen.

Diese Liste und der Zeitungsartikel sind nichts anderes als Rufschädigung.
 
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Reincarnator

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Du erwartest allen Ernstes, dass man auf Deinen Eingangspost das Handeln des Amtes verurteilen soll?
Ich begreife diesen ganzen thread nicht. Ich habe heute morgen darauf hingewiesen, dass es für so eine Veröffentlichung eine gesetzliche Vorgabe gibt. Nicht nur eine Grundlage.

Das ist keine Rufschädigung. Das ist behördliches Handeln nach gesetzlichen Vorschriften. Ob das nun einzelnen Leuten, denen die Rechtskenntnis hierzu fehlt, passt oder nicht.
 
westi677

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Diese Liste und der Zeitungsartikel sind nichts anderes als Rufschädigung.
@kraichgauq ist aber wohl der Meinung, dass das Amt gegängelt hat - zumindest in seinem letzten Post, auf den ich geantwortet habe.

Und wie es rechtlich ist, hat @Reincarnator schon beschrieben und kann man auch auf der Seite den Landesamtes nachlesen.

Ich habe heute morgen darauf hingewiesen, dass es für so eine Veröffentlichung eine gesetzliche Vorgabe gibt. Nicht nur eine Grundlage.

Das ist keine Rufschädigung. Das ist behördliches Handeln nach gesetzlichen Vorschriften. Ob das nun einzelnen Leuten, denen die Rechtskenntnis hierzu fehlt, passt oder nicht.
 
AxelF

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Die Frage dabei ist: wird es durch die Veröffentlichung besser? Das Amt hat ja den Mißstand erkannt und wahrscheinlich die Bude schon zugemacht. Das fällt dann den potentiellen Gästen sehr schnell auf, auch wenn dann vielleicht "geschlossen wg. Trauerfall" draußen dransteht. Obs dann noch die Veröffentlichung braucht.

Nach der Veröffentlichung kann der seinen Laden eh zulassen, erst Recht wenn es in der Zeitung/Facebook kommt. Kann man zwar sagen, dass er selbst schuld ist (jedenfalls in den meisten Fällen). Aber der Normalbürger versteht da ja nur, dass das ne Ekelbude war. Dann ists vorbei.

Hier hat es gerade eine jahrhundertealte Getreidemühle erwischt, teilweise durch Unerfahrenheit des neuen Müllers bzw. durch die alte Bausubstanz bedingt. Die machen die Mühle vermutlich nicht mehr auf. Mal sehen, was daraus wird.
 
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Reincarnator

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Ich sehe da keine offenen Fragen. Am wenigsten solche, die man hier diskutieren muss. Die Gesetzgebung findet in Berlin statt.

Die Behörde hat nach Recht und Gesetz zu verfahren. Fertig. Aus. Amen. Dass das im Einzelfall eine harte Maßnahme ist, mag sein. Einzelschicksale. Die Vorschrift dient aber der Gesundheit und dem Schutz der Allgemeinheit.

Anscheinend glauben hier Leute, das machen die vom Amt und von der Zeitung aus Jux und Dollerei um sich eine Schadenersatzklage einzuhandeln. Das ist -mit Verlaub- ziemlich einfach gedacht.

Und wenn man sich über so eine Veröffentlichung schon ärgert, sollte man sich erst recht überlegen, ob es besonders klug ist, das auch noch in einem international besetzten Forum breit zu treten. "Seht alle her, bei uns im Kraichgau gibts Ekelläden"
 
Frangenboxer

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Hier hat es gerade eine jahrhundertealte Getreidemühle erwischt, teilweise durch Unerfahrenheit des neuen Müllers bzw. durch die alte Bausubstanz bedingt. Die machen die Mühle vermutlich nicht mehr auf. Mal sehen, was daraus wird.
Weil einer unerfahren ist oder die Bude nie saniert wurde, ist noch lange kein Grund, die Gesundheit anderer zu gefährden.
Wenn er draußen dran schreibt, tut mir leid, ich bekomme das hier noch nicht richtig hin, kann schon sein, dass hier auch Mäusekacke im Mehl ist, wird er sehen wie sich die Kundschaft entscheidet.

Gilt auch für andere Branchen. Wenn der Elektriker es aus Unerfahrenheit nicht schafft, die Anlage sicher zu installieren, ist er am falschen Platz. Oder der Kfzler, der deine Bremsen instand setzt.......
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Interessant, diese schwarz-weiss Sichtweisen.
aber das Leben hat auch Farben dazwischen.

Mit einem Bussgeld von 350 € wird sicher kein Vergehen geandet, das potentiell gesundheitsbedrohend ist!
und wenn es potentiell gesesundheitsbedrohlich ist, dann wird sicher nicht nur ein Bussgeld verhängt.

ABER
diese Bussgelder werden an den vorgegebenen Massstäben bemessen - und diese Massstäbe möchte ich manchmal in Zweifel ziehen.

und wir kennen alle die Fälle, was gesunder Menschenverstand ist ... und was Gesetzt.
 
hydrantenfritz

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Seltsamerweise hat das Handeln der Behörde/Veterinäramt noch keiner in Frage gestellt.Scheinen ja alles richtig zu machen.
Ich kann ein Lied davon singen von den Gängeleien,den teilweise irrsinigen Vorschriften der Behörde.Und das Veterinäramt in Karlsruhe ist ein Paradebeispiel wie das ganze 1:1umgesetzt wird.
@ChiemgauQtreiber hat das ganze ziemlich gut auf den Punkt gebracht.

Kraichgauer
Also wenn ich Dich recht verstehe, sind die Vorwürfe der Gesundheitsbehörde falsch..
und ungerechtfertigt...dazu hast Du sicher Belege..!

Die Behörde musste mit Sicherheit vorher Belege beibringen um solche Aktionen zu bewerkstelligen...und rechtfertigen.
Ich denke nicht das da "Mauschelei" im Spiel war..das hätte einigen den Kopf gekostet..

Das ein Veterinäramt ein Ekelalarm ( einer Bäckerei) der Oeffentlichkeit freigibt find ich unglaubwürdig.

Wenn es eine Liste des Veterinärsamtes ist, die vom Gesundheitsamt mitgenutzt wird ( ziemlich absurd)
Dann würde sich mit Sicherheit das Veterinärsamt genauestens mit dem "Tatbestand" der Bäckerei, mit dem Gesundheitsamt absprechen.
 
Mulle

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Im Kreis Göppingen war vor Jahren auch mal eine Imbiss –Bude in der Zeitung, wegen katastrophaler Umständen, nach Bereinigung und einer „Probezeit“ wurde aber auch wieder durch die Zeitung Entwarnung gegeben.
Für den Ottonormalverbraucher gibt es doch sonst gar keine Möglichkeit auf solche Missstände aufmerksam zu werden, meiner Meinung nach ist das nur fair. Wer sich an die Regeln hält muss auch nichts befürchten.
 
ginfizz

ginfizz

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Berichterstattung in der Presse, gut das wir das hier haben!

Normale Nachrichten aus den öffentlichen Gerichtsgebäuden!
So wie bei Rummenigge, Höneß oder Schuhbeck, VW, Audi-Stadler, Wirecard.... etc

Alles Verfahren und Berichte mit vorherigem Bussgeldbescheid

Ganz aktuell in München, mit Foto & vollem Namen
Strafbefehl wegen Hygienemängeln gegen Gastronomin Sandra Forster >31. Juli 2023 > SZ

Da war ein Bekannter bis zum Artikel voll von überzeugt
Kakerlaken - lebendig und tot - am Büffet >2020 > SZ

Das ist wohl hier in Bayern der größten Skandal mit einer Gross-Bäckerei
1.200 Mitarbeiter - 117Mio Umsatz > WIKI dort alles kurz dargestellt.
"Bereits seit Ende 2010 wurde auch das Gesundheitsministerium (Söder!) immer wieder über die Zustände in der Großbäckerei informiert.
Eine Artikel-Serie in der SZ über 4 Jahre !

Asozial finde ich wenn ein Unternehmer auf Kosten der gesundheit seiner Kunden mehr Gewinn machen will
Es geht doch wohl auch auf Kosten der Mitarbeiter! Schweigend im Dreck arbeiten damit man den notwendigen Job nicht verliert.

Hygienemängel aus Gewinnsucht.....wo steht das?
A bisserl naiv? Mal im WIKI bei Müller-Brot nachlesen

Kaum sucht man danach, da findet man auch die amtliche Site aus Bayern
Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB > also alles höchst legitim!
Detaillierte Aufstellung: Wer, Wo, mit Was

Und bestimmt gibt so eine Aufstellung für jedes Bundesland

Wie oben bereits von Reincarnator ausführlich beschrieben. Die Veröffentlichung ist gesetzlich geregelt und schließt ausdrücklich die Nennung der Verusacher mit ein.

Wir sollten froh sein dass wir solche Regelungen haben!

....OK, manch einer würde wiedermal von Verboten reden. Alternative Fakten undsoweiter....
 
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arbalo

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Das mag nach Recht und Gesetz in Ordnung sein.
Nur bringt es nichts.

Wie soll ich, meine Oma 80 Jahre alt, meine Nichte 6 Jahre alt, als Durchreisender, als nicht Zeitungxleser an solche Informationen kommen?

Nochmal unsaubere Betriebe sind zu schließen.

Wenn ein Betrieb arbeitet, verkauft erwarte ich, dass der Laden sauber ist.

Hier verstecken sich unsere Behörden hinter den Gesetzen , die sie selber geschaffen haben.
 
Frangenboxer

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Wie soll ich, meine Oma 80 Jahre alt, meine Nichte 6 Jahre alt, als Durchreisender, als nicht Zeitungxleser an solche Informationen kommen?
Aber nur weil Durchreisende nicht die Zeitung lesen sollen die Einheimische (meine Eltern, 86) nicht die Infos bekommen?
 
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Wie soll ich, meine Oma 80 Jahre alt, meine Nichte 6 Jahre alt, als Durchreisender, als nicht Zeitungxleser an solche Informationen kommen?

Nochmal unsaubere Betriebe sind zu schließen.

Wenn ein Betrieb arbeitet, verkauft erwarte ich, dass der Laden sauber ist.
Und um genau das zu prüfen, sind die jeweiligen Ämter da.

Wer behauptet denn, dass der Betrieb bis zur Nachkontrolle weiter verkauft hat?
Da haben erstmal alle kräftig sauber machen dürfen und ohne die Freigabe durchs Amt geht dann überhaupt nichts mehr.
 
kraichgauq

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Wer behauptet denn, dass der Betrieb bis zur Nachkontrolle weiter verkauft hat?
Da haben erstmal alle kräftig sauber machen dürfen und ohne die Freigabe durchs Amt geht dann überhaupt nichts mehr.
[/QUOTE]


Die Kontrolle war am 22.6.,die Nachkontrolle am 5.7.
Wenn eklatante Hygienemängel vorliegen(unmittelbare Gefahr für den Verbraucher)dann machen die dir den laden sofort zu.Und das war hier nicht der Fall.
Aber trotzdem die Höchststrafe mit der Veröffentlichung in der Presse.
Definitiv über das Ziel hinaus geschossen.

Kraichgauer
 
Klausmong

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Aber trotzdem die Höchststrafe mit der Veröffentlichung in der Presse.
Definitiv über das Ziel hinaus geschossen.

Kraichgauer
Was aber nur Deine persönliche Meinung darstellt und noch keine Allgemeingültige Wahrheit ist
 
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Die Kontrolle war am 22.6.,die Nachkontrolle am 5.7.
Wenn eklatante Hygienemängel vorliegen(unmittelbare Gefahr für den Verbraucher)dann machen die dir den laden sofort zu.Und das war hier nicht der Fall.
Aber trotzdem die Höchststrafe mit der Veröffentlichung in der Presse.
Definitiv über das Ziel hinaus geschossen.
Ja, wenn dem so ist, find ich das auch überrissen...
 
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Wenn eklatante Hygienemängel vorliegen(unmittelbare Gefahr für den Verbraucher)dann machen die dir den laden sofort zu.Und das war hier nicht der Fall.
Aber trotzdem die Höchststrafe mit der Veröffentlichung in der Presse.
Definitiv über das Ziel hinaus geschossen.

Kraichgauer
Und du weißt, dass der Betrieb in der Zwischenzeit nicht geschlossen war?
Wenn es der Betrieb war, zu dem ich auf Seite 3 die Liste verlinkt habe, dann gab es eine Betriebsbeschränkung (entgegen Deiner Aussage).
Möglicherweise wurde verboten, die selbst produzierten Produkte zu verkaufen...
Der Verkauf ist dann trotzdem möglich und vielleicht wurden Produkte zugekauft um die Kundschaft zu halten... Oder man hatte Betriebsferien (wie zum Zeitpunkt der Berichterstattung)
 
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1691653718688.png


Wer derart die Hygiene vernachlässigt und somit mit der Gesundheit seiner Kundschaft spielt, gehört bestraft und die Kundschaft informiert.

Alleine schon der Gedanke, dass meine Lebensmittel mit Mäusekot verschmutzten Materialien und toten Motten im Mehl hergestellt wurden, löst bei mir einen Würgereiz aus.
Versporte Holzdielen zur Lagerung von Teiglingen verändern die Ware mitunter bis zur Ungenießbarkeit.

Danke, dass es hierfür Gesetze gibt, die den Ablauf bis hin zur Kundeninformation regeln.

Etwas OT - aber deswegen bin ich mit meiner Haltung so direkt.:
Die letzten 9 Jahre begleitete ich meine Tochter zur Promotion.
Schwerpunkt der Master- und Doktorarbeit waren Oberflächenbakterien bei der Bearbeitung/Herstellung von Lebensmitteln, bzw. in den letzten 3 Jahren spezialisiert beim Thema Milch.
Alleine bei diesen Forschungsarbeiten wurden neue, bisher fremde Bakterien festgestellt, die im Übermaß durchaus gesundheitsbedrohlich sind.
 

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Wenn ich nicht genau Bescheid wüsste hätte ich sicherlich nicht so eine große Klappe.
Nichtsdestotrotz,das Veterinäramt hat weit über das Ziel hinaus geschossen.
Von der Bäckerei Isenmann will ich garnicht erst reden.
Ekelliste (der Name ist schon ne Frechheit) 👌 Aber den Namen in der Presse veröffentlichen ein No go

Kraichgauer
 
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