Moin,
...und wenn er sich auf die Hinterbeine stellt und Aufstand macht, hat er ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und der Arbeitgeber darf sich was ausdenken, was dann im Endeffekt das Papier nicht wert ist auf dem es steht.
das ist per se sicherlich erstmal richtig. Allerdings ist es (zumindest in meinem Metier) durchaus Usus, bei Bewerbungen mal die Beziehungen zu den Führungskräften des ehemaligen AGs spielen zu lassen und sich unter der Hand ein "qualifizierte mündliche Beurteilung" zu holen. In unserem Beruf ist es einfach so, dass nahezu jeder jeden oder jemanden kennt, man läuft sich ständig in wechselnden Settings (Ausbildung, externe Praxiseinsätze, Fortbildungen, Schulungen, trägerübergreifende Qualitätszirkel, whatever…) über den Weg.
Das sich das rechtlich mindestens in einem Graubereich bewegt, ist jedem bewusst. Jeder weiß aber auch, dass ich mir mein Arbeitszeugnis so oft umschreiben lassen kann, bis es
meinem Gusto des Begriffes "wohlwollend" entspricht. Und…wo kein Kläger…? Denn was ich mit ein oder zwei Kolleginnen beim Kaffee bespreche…
Von daher ziehen sich AN mit einer etwas aus der Waage geratenen Wahrnehmung der Work-Life-Balance sukzessive selbst aus dem Verkehr.
So zumindest meine Wahrnehmung.