Wie umgehen mit falsch beschrieben Forums-Käufen ?

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Gast38655

Gast
Wie gesagt, wir wissen im Endeffekt nicht was nun tatsächlich da abgegangen ist.
Ist immer schwer zu beurteilen, wenn man nur eine Seite kennt.
Im übrigen: Wäre ein Anwalt hinzugezogen worden, wird auch dieser sich beide Seiten anhören.
Der Beklagte ist in der Beweispflicht, dass er alles nach bestem Gewissen angegeben hat.
Der Käufer muss allerdings auch beweisen, dass der Beklagte die Informationen in der Annonce "absichtlich" nicht angegeben hat.
Letztendlich ist das ein Hin und Her zwischen beider Parteien, kostet viel Zeit, Nerven und Geld.
 
zyklotrop

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Das ist ein Irrtum. Der Anwalt, welchen du beauftragst, hört sich nicht beide Seiten an. Er vertritt nur dich und versucht deinen Standpunkt zu vertreten.
 
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Gast38655

Gast
Das ist ein Irrtum. Der Anwalt, welchen du beauftragst, hört sich nicht beide Seiten an. Er vertritt nur dich und versucht deinen Standpunkt zu vertreten.
Das ist kein Irrtum
Wenn dein Anwalt einen Brief an die Gegenseite aufsetzt, dann kommt von dort etwas zurück.
Egal ob positiv oder negativ. Wenn die Gegenseite ebenfalls einen Rechtsbeistand hat, hören BEIDE Anwälte sich die jeweiligen Seiten (durch Erläuterungen in den Briefen) an.
 
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Ich kann nur immer wieder schreiben, bevor ihr etwas hier im Forum kauft, seht euch doch das Profil des Verkäufers an. Auch dieser Verkäufer hat einen Großteil seiner Beiträge ausschließlich im BIETE Bereich verfasst. Also kein wirkliches Forumsmitglied sondern ein "Verkäufer".

Hatten wir doch grade erst mit einem Bremsscheibenschloss mit Alarmfunktion. Auch hier ein reiner Verkaufsuser.

Und nun überlegt mal ...
 
zyklotrop

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Das ist kein Irrtum
Wenn dein Anwalt einen Brief an die Gegenseite aufsetzt, dann kommt von dort etwas zurück.
Egal ob positiv oder negativ. Wenn die Gegenseite ebenfalls einen Rechtsbeistand hat, hören BEIDE Anwälte sich die jeweiligen Seiten (durch Erläuterungen in den Briefen) an.
Ja, die Anwälte kommunizieren miteinander. Aber der eigenen Anwalt hat keinerlei Mediatorenfunktion. In der Art war es (unbeabsichtigt) von dir dargestellt. Er nimmt Aussagen der Gegenseite nur insofern auf, um entsprechend zur kontern. Ein Richter oder Schiedsmann hört sich beide Seiten an um eine Vermittlung zu erreichen oder ein Urteil zu fällen.
Aber das brauchen wir jetzt nicht bis aufs kleinste zerlegen. Es gibt wichtigeres im Leben.
 
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Ich kann nur immer wieder schreiben, bevor ihr etwas hier im Forum kauft, seht euch doch das Profil des Verkäufers an. Auch dieser Verkäufer hat einen Großteil seiner Beiträge ausschließlich im BIETE Bereich verfasst. Also kein wirkliches Forumsmitglied sondern ein "Verkäufer".

Hatten wir doch grade erst mit einem Bremsscheibenschloss mit Alarmfunktion. Auch hier ein reiner Verkaufsuser.

Und nun überlegt mal ...
Das bringt auch nicht unbedingt etwas.
Habe in einem anderen Forum von einem User der schon mehrere Jahre aktiv dabei war ein
Fahrzeugteil gekauft, bezahlt, nie erhalten.
Anzeige läuft.
Mailverkehr ohne Ende mit immer wieder neuen Lügen.

Gruß Gerhard

PS: Ich verbuche es als Lehrgeld
 
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HaukeW

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Das ist kein Irrtum
Wenn dein Anwalt einen Brief an die Gegenseite aufsetzt, dann kommt von dort etwas zurück.
Egal ob positiv oder negativ. Wenn die Gegenseite ebenfalls einen Rechtsbeistand hat, hören BEIDE Anwälte sich die jeweiligen Seiten (durch Erläuterungen in den Briefen) an.
Nein, das macht im Zweifel ein Gericht oder eine Schieds/Schlichtungstelle aber kein Anwalt. Ein Anwalt versucht die Ansprüche seiner Mandantschaft durchzusetzen und würdigt anhand ihm vorliegenden Fakten im Vorwege die Erfolgsaussicht.
 
Uli G.

Uli G.

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Das ist kein Irrtum
Wenn dein Anwalt einen Brief an die Gegenseite aufsetzt, dann kommt von dort etwas zurück.
Egal ob positiv oder negativ. Wenn die Gegenseite ebenfalls einen Rechtsbeistand hat, hören BEIDE Anwälte sich die jeweiligen Seiten (durch Erläuterungen in den Briefen) an.
Nein, das macht im Zweifel ein Gericht oder eine Schieds/Schlichtungstelle aber kein Anwalt. Ein Anwalt versucht die Ansprüche seiner Mandantschaft durchzusetzen und würdigt anhand ihm vorliegenden Fakten im Vorwege die Erfolgsaussicht.
Naja,
wenn mein Anwalt ein Schreiben der Gegenseite geflissentlich ignorierte und es nicht mit mir zusammen begutachtete und über weitere Schritte/Vorgehensweise spräche, wäre er die längste Zeit mein Anwalt gewesen!
Ich muss nicht wirklich drauf warten, daß erst ein Gericht/eine Schiedsstelle über etwas entscheidet, was bereits im Vorfeld von den beteiligten Parteien kommentiert wurde!
Völlig falscher Ansatz!

Grüße
Uli
 
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HaukeW

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Also Anwälte wie auch Mandanten lügen was das Zeug hält. Das ist erst mal Fakt und keine böswillige Unterstellung denn es gehört einfach dazu seine Sicht der Dinge immer etwas anders zu sehen. Ist halt die Natur der Sache. Ob man das nun Lüge nennt oder verzerrte Wahrnehmung, ist ja eigentlich auch egal. Wenn mein Anwalt nun auf die Einlassung der Gegenseite dergestalt reagiert das ich im Nachteil bin, hat er ein Problem... mit mir. Mein Anwalt ist dafür da meine Ansprüche durchzusetzen. Sicherlich darf und muss er mit der Einlassung der Gegenseite die Erfolgsaussicht mit mir neu besprechen aber ganz bestimmt bleibt die Entscheidung einer Klage bei mir.

Ein erfahrener Anwalt weiß wie er die ein oder andere Einlassungen zu werten hat. Ebenso wissen Gerichte was sie von so manch einer Verdrehung der Tatsachen zu halten haben. Davon ab gibt es gerade bei der Beschreibung im privaten Onlinehandel genug Urteile an die sich die Gerichte orientieren. Ist ja nicht das erste mal das jemand die Artikelbeschreibung etwas schwammiger formuliert... was hier in diesem fall ja noch nicht mal der Fall ist.
 
Almöhi

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Nachdem ich diesen Fred mal überflogen habe und immer wieder was vom Anwalt und Richter lese, geb ich auch mal meinen Senf dazu.

Aus eigener Erfahrung und vom Hörensagen kann ich behaupten, daß man sich von diesen Herren als Käufer nicht zu viel erwarten sollte.

In dem hier beschriebenen Fall könnte ich mir (eben aus eigener Erfahrung) gut vorstellen, daß vom Richter folgendes kommt:
Wenn ich im I-net ein gebrauchtes Ersatzteil kaufe, das den Neupreis deutlich unterschreitet, muss ich einfach damit rechnen, daß an dem Teil evtl. Änderungen vorgenommen wurden und es nicht mehr dem Orginalzustand entspricht......

In meinem Fall kam noch hinzu, daß es den Richter überhaupt nicht interessierte, was in der Beschreibung stand und das Teil selbiger überhaupt nicht entsprach....
 
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HaukeW

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Vor Gericht und auf hoher See... Solche Fälle gibt es leider auch.
 
gerry-h

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Hallo zusammen
Ich war ne Woche Moped fahren und hab jetzt mal die ganzen Beiträge gelesen, die in der Zwischenzeit so geschrieben wurden.
Ein Teil der Belegschaft sieht es wohl eher so wie ich, ein anderer Teil genau gegenteilig. Von kritisch bis hanebüchen alles vertreten. War ja auch nicht anders zu erwarten.

Was mich aber verwundert ist, dass eher technisch versierte Kollegen sich so tiefenentspannt über nicht deklarierte technischen Veränderungen zeigen. Veränderungen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (Fahren mit Spacern). Meiner Meinung nach sollte ein seriöser Anbieter ungefragt darauf hinweisen, wenn er Veränderungen vorgenommen hat.
Wenn er das nicht tut, stimmt das Angebot einfach nicht mit dem Artikel überein. Und das ist aus meiner Sicht nicht OK.
Und mehr habe ich in meinem Eröffnungsbeitrag auch garnicht geschrieben.

Ich habe deutlich geschrieben, dass ich den Weg über einen Anwalt für aussichtslos halte. Ich unterstelle, dass alle die, die sofort nach dem Anwalt rufen, dies noch nie wirklich tun mussten.

Ich habe vor dem Kauf nicht danach gefragt, ob die Räder modifiziert wurde. Stimmt, aber muss ich das? Muss ich bei einem so formulierten Angebot nachfragen, 'hast du zum Endurowandern zufällig die Radlagergösse und die Bremsscheiben modifiziert?' 'Sind denn auch Radlager dabei und übrigens, sind die Speichen auch alle mit dem richtigen Drehmoment angezogen?' Ich bin der Meinung nein.
Der Verkäufer hat ausdrücklich auf optische Mängel und das Fehlen der RDC-Sensoren hingewiesen, aber eben auch nicht mehr. Wobei ich die lockeren Speichen gar nicht als grossen Mangel ansehe, das weiss man, dass die locker sein können und ich hab da auch ne gewisse Sorgfaltspflicht. Ärgerlich ist es trotzdem.

Ich habe nachgefragt, auf welchem Modell genau er die Räder gefahren hat. Antwort war: '16er GS ADV'. Und die hat serienmässig 20er Radlager und Steckachse und 30,5 mm Scheiben! Spätestens hier wäre es fair gewesen, auf den Umbau hinzuweisen. Das ist nicht geschehen.
Wie man daraus mangelnde soziale Kompetenz meinerseits ableitet, erschliesst sich mir auch nicht ganz.

Aber sei's drum. Wird unter Erfahrung abgelegt, nebst einigen 'speziellen' Nicknames.
Ich wünsche allen, die hier auf 'alles halb so wild' oder 'hättest du mal genauer nachgefragt' machen, dass sie von solchen Erfahrungen verschont bleiben.
Gruss
gerry
 
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Hallo Gerry, ich bin grundlegend auf Deiner Seite. Die Beschreibung war dürftig und täuschend wenn wohlwissend der Radsatz umgebaut wurde. Aufgrund anderer Beiträge vom Verkäufer bin ich davon ausgegangen, das der Verkäufer über den Umbau bescheid wusste.

Aber Uli hatte einen für mich entscheidenden Einwurf gemacht.

Was ist wenn der Verkäufer die GS schon so gekauft hatte und wusste garnicht das der Radsatz im Motorrad umgebaut war und das schon so komplett gekauft hatte?

Was kam letztendlich bei der Sache jetzt raus?
 
gerry-h

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Ist noch nicht abgeschlossen. Da der Verkäufer auf See arbeitet, vergehen jeweils mehrere Tage von eMail zu eMail.
Ich entnehme den Mails aber, dass er es wusste/weiss. Wenn er es nicht gewusst hätte, hätte er dies auch in den Mails gesagt und nicht: 'Ich hab geschrieben 16er GS und da waren sie auch drauf, sehe keinen Grund zur Nachbesserung'.
 
Harald_NDS

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Ein Beispiel
Du kaufst dir von Ihm einen Fegensatz
und es steht ev. noch " Bremsscheiben " sind dabei ..
weiter steht " Passt je nach Ausstattung/Ausführung Deines Motorrads auf die Modelljahre 2004 bis einschließlich 2007."

Du kaufst von dem und es passt nicht wie bei dir ??

Und nun ????
Wie soll der denn wissen was vorher geändert wurde .

Das bei dir etwas nicht gepasst hat ist schon nicht gut gewesen , aber was wenn der Verkäufer den anderen Felgensatz mit Reifen
den er ev. noch fährt genau so " Modifiziert " gewesen ist ??
Die Kiste so gekauft hat ?

Vielleicht mekst du nun was gemeint war .............


Ich sehe in beiden Beschreibungen keinen 100% Punkt das es beim dann dafür gekauften Motorrad passt.
 
GummiQ-Treiber

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Anscheint wusste er es. Das ist doch Wortspielerei und weit weg von einer anständigen Anzeige. Wenn er es wusste und schreibt das die auf seiner GS 16 montiert waren, ja ok, es war "seine" GS und nicht "eine" GS, auf seiner können Dinge modifiziert sein, aber das ist Wortspielerei, man kann trotzallem die Änderung der Radlager dazuschreiben. Das gehört zum guten Ton dazu. Ich mache das zumindest so, weil ich Ärger im Nachhinein nicht gebrauchen kann, ich möchte Zufrieden sein und der Käufer auch. Die Anzeige ist nicht OK beschrieben wenn er es wusste. Das ist doch eine logische Schlussfolgerung wenn ich solch einen Radsatz verkaufe, das 1 von 999 vllt noch solche Veränderungen an seiner GS hat, wenn überhaupt 1 zu 999.
 
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gerry-h

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Es ist schon ein Unterschied, ob da sinngemäss steht 'Musst halt selber kucken, ob das Zeug auf deinen Hobel passt' , oder ob auf Nachfrage genau EIN Modell genannt wird, worauf die Räder montiert waren.

Aber genau im diese Art von Seriosität geht's mir: Wenn mir jemand vorwerfen würde, ich hätte Mist verkauft, dann würd ich das prüfen und entsprechend reagieren. Und dass die Serie 20er Radlager und 30,5mm Scheiben hat ist nun mal Fakt.
 
Harald_NDS

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Also GummiQ-Treiber

@ Das ist doch Wortspielerei und weit weg von einer anständigen Anzeige

Dann ist der verlinkte Shop also auch deiner Meinung nach Bullshit , denn das Beispiel zeigt die Realität !.
Da gibts keinen Unterschied ............

@ Anscheint wusste er es
Du bist also Hellseher .....wooooooooooooooooow
Immer wieder erfrischend zu sehen das es diese seltene Spezies doch gibt :mstickle:

@ ich möchte Zufrieden sein und der Käufer auch ,
Ich weiß zwar nicht warum du nun auch zufrieden sein willst egal ..............
Aber egal wer, deswegen muss man hinreichend miteinander kommunizieren bevor man kauft .

Ich verkaufe gerade eine Heckenschere für 20€
Muss ich dann auch dazu schreiben wie viele Zacken und Betriebsstunden die hat ????????????????
Ersteres könnt ich durch nachzählen zweiteres wäre schlichtweg gelogen und nun ???

Lasst mal die Kirche im Dorf und vor allem die Beiden " ihre Konflikte " austragen .
Diese ganzen Beiträge haben alle eines gemeinsam , sie dienen nicht der Wahrheitsfindung ..................

Und ins Forum gehört solch ein Thread meiner Meinung nach überhaupt nicht.

Schon gar nicht wenn man nachverhandelt oder reklamiert und das Ding lange nicht abgeschlossen ist.
Sorry das ist Kindergarten und für angebliche erwachsene auch nicht würdig .
 
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