TTTom
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Klar. Steht ja da. Ich wollte mur darauf hinweisen, dass die HUK sich nicht an die Empfehlungen des Gesamtverbandes der Versicherer hält, sondern diese zuungunsten des Kunden verändert.Den Hinweis im Video beachten "Diesen Rückstufungsschaden kann der Fahrzeughalter jedoch bei der Werkstatt und ggf. bei der Handel-/Handwerkversicherung geltend machen."
Du hast einen Schaden den Du geltend machen kannst. Die HUK sagt nur, das sie das nicht für Dich erledigen, bzw. auf das Geld verzichten, zu gunsten anderer Unternehmen am Markt. Wenn nun der Herr im Video gerne darauf verzichtet, weil im das "alles zu viel und zu kompliziert" ist, bitte schön. Ich würde mir das Geld holen. Wozu haben Handwerker eine Haftpflichtversicherung.
Gruß Oliver
Problem meines Erachtens: Du kannst den Schaden heute ja gar nicht in Euro beziffern, da er durch Prämienerhöhungen und ggf. Versichererwechsel oder Tarifwechsel ja von Jahr zu Jahr variert.
Den Vertrag mit der Versicherung der DEKRA kannst Du gerne mal hier einstellen, wo sie Dir Jahr für Jahr den Differenzbetrag der zurückgestuften Prozente erstatten. (Und den jährlichen Schriftwechsel nach Prämienerhöhungen oder Versichererwechsel würde ich auch gern sehen)
Schon hast Du bzw. Dein Rechtsanwalt ein Problem mehr und die HUK eines weniger.
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