In die ab 01.01.2024 geltenden Regeln passt die DJI AIR 3. Die hat eine C1 Zertifizierung, darf in A1 geflogen werden. Macht vieles einfacher und stressfreier.
Nachteilig ist neben der Registrierung beim LBA auch die Verpflichting zum Erwerb des kleinen Drohnenführerscheins, welcher sich jedoch für kleines Geld online machen lässt.
Was man ebenfalls berücksichtigen sollte, ist der Umstand, dass bei C1 die Registrierungsnummer des Luffahrtbundesamtes nicht nur als Etikett an der Drohne, sondern auch als Eintrag in der Software der Drohne vorhanden sein muss.
Das bedeutet, die Drohne funkt ( spezieller WLAN-Modus ) im Flugbetrieb ihre LBA-Reg.-Nummer nach aussen. Alle in der Gegend befindlichen Empfänger können die Drohne identifizieren und orten (Standort der Drohne und des Piloten). Wer da welchen Empfänger mit welcher Reichweite und welchem Interesse betreibt ist nicht feststellbar, dafür gibt es keine Karten.
Je nach Gemüt dürfte der Betrieb im Graubereich zukünftig für wacklige Knie sorgen.
Soviel zum weniger angenehmen Teil. Es ist halt ein registrierungspflichtiges "Flugzeug", welches sich im Luftraum, der auch von anderen Geräten, demnächst ja durch kommerzielle Drohnen, benutzt wird, betreiben lässt.
Die AIR 3 ( Combo-Paket ) habe ich, nach Wechsel von AIR 2S, seit wenigen Wochen und bin begeistert.
Das 70mm-Tele erweitert die Möglichkeiten bei Foto- oder Videoaufnahmen beträchtlich.
Die Einstellmöglichkeiten für die Aufnahmemodi beglücken fast alle Ansprüche.
Das Flugverhalten ist hervorragend. Auch prima sind die Akkulaufzeiten von fast 40 Minuten.
Fliege mit der zugehörigen neuen RC2-Fernsteuerung. Funktioniert perfekt.