Was Nutzer von Blitzer-Apps jetzt wissen sollten

Diskutiere Was Nutzer von Blitzer-Apps jetzt wissen sollten im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...wer hats erfunden? Der Andy B. Scheuer(t) - noch Fragen? Hey ihr habt das doch auch mit der Maut in D hinbekommen, könnte da Österreich nicht...
SQ18

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Haha, da erwarte ich mir aber schon Unterstützung von eurem Trachtenverein mit Brechstange und so...
...wer hats erfunden?
Der Andy B. Scheuer(t) - noch Fragen?
Hey ihr habt das doch auch mit der Maut in D hinbekommen, könnte da Österreich nicht wieder kurz bei der EU...? :bounce:
 
Klausmong

Klausmong

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...wer hats erfunden?
Der Andy B. Scheuer(t) - noch Fragen?
Hey ihr habt das doch auch mit der Maut in D hinbekommen, könnte da Österreich nicht wieder kurz bei der EU...? :bounce:
:kopfschuettel:
Ne, das war ihr schon selber die das so angelegt haben das es verbockt wurde.
Wir mußten nur aufzeigen.
Das war einfach.
 
SQ18

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...das meine ich ja - einfach mal der EU zeigen - das widerspricht doch bestimmt irgendeinem EU Recht ;)
 
maxquer

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Wer kümmert sich denn um so einen Quark? Sollten sie mich wirklich irgendwann erwischen, zahle ich halt die €30,- für die OWi. Dafür habe ich im Vorfeld einiges gespart.
Jetzt mal ernsthaft. Auf den letzten 100.000km bin ich nicht einmal von den Grünen zwecks Verkehrskontrolle mit dem Motorrad angehalten worden.
Das ist doch wieder ein Sturm im Wasserglas.
Taugt höchstens als Thema in einem Forum.:coo8ol:

Gruss,
maxquer
 
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Bonnbiker

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Da ja egal ob TomTom oder Garmin etc. Blitzer anzeigen könnten, müssten diese ja entfernt werden....
 
BigJay

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War doch schon immer (oder schon seit Langem) so in D...

Warum also die Aufregung? :rollleyyes:

Und im ersten Beitrag steht auch: "Fahrzeug führende Blitzer-Apps, z. B.
auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht
verwenden dürfen
."

Bevor die Volksseele weiter hochkocht; niGs mit Navi aus- oder abbauen,
es muss nur die Funktion ausgeschaltet sein. Geht z.B. beim Garmin einfach
und fix im Menue.

Ist bei mir aber immer aktiv... :cool:
 
guy66

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und noch eine kleine Ergänzung um das leidige Thema:

in der Eifel und drum herum hat es mittlerweile soviel Bitumen, das die Reifen kaum noch
Abrieb haben:-) besonders nach Regen oder Nässe mit Vorsicht zu genießen!
An den üblich verdächtigen Stellen wird dann übermäßig ausgebremst( Aufgrund der Unfälle)
damit man sagen kann... nicht angepasste Geschwindigkeit.
Es gibt wirklich grenz wertige Reparaturen der Fahrbahn Oberfläche, die für Ungeübte und nicht Erfahrene sehr unfallträchtig sind ! Im Sommer kann man gerne schon mal mit einem Versatz von
bis zu 0,5 m rechnen- den sollte man vorher auch mit eingeplant haben :-)
 
Senfklumpen

Senfklumpen

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War doch schon immer (oder schon seit Langem) so in D...

Warum also die Aufregung? :rollleyyes:
Sehe ich auch so. Allerdings halte ich das Gesetz für weitgehend wirkungslos, da der Nachweis der Nutzung dieser Apps nur in seltenen Fällen möglich sein wird. Wenn ich der Polizei nicht freiwillig mein Navi oder Handy zum Durchsuchen überlasse, müsste dies beschlagnahmt werden. Ohne Anlass, z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle, ist das nicht möglich. Es erfordert grundsätzlich den Verdacht einer Straftat. Eine Geschwindigkeitsübertretung, die in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, genügt dafür nicht.
 
SQ18

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...alt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
...neu:
Geräte, bei denen die vorgenannte Funktion (wenn auch als Nebenfunktion) vorhanden ist, sind jedoch zumindest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und damit von der Vorschrift erfasst. Dies ändert sich auch nicht, wenn die Funktion deaktiviert ist, denn es genügt, wenn das Gerät betriebsbereit mitgeführt wird. Gleiches gilt für Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind. Solange solche Apps installiert sind, ist das Gerät zumin-dest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und darf vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden.
Bin mal gespannt wann die BILD oder Chip (oder woher auch immer diese Pressetexte stammen) den Musterprozess führt, für Ihre Auslegung der - zugegebenermaßen (B)Scheuer(ten) und i.d.R. nicht durchsetzbaren - Vorschrift.
 
qhammer

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Danach müssen 100% aller fest eingebaute Kfz Navis aus den Fahrzeugen entfernt werden - da warte ich mal drauf. Da haben die Schwachmaten auf Bundesebene ja wieder voll zugeschlagen.
 
BigJay

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D hat unendlich viele Gesetze, Anordnungen, Verfügungen und was weiß ich noch, die wohl nur die Gesetzgebenden kennen und die im Alltäglichen keinerlei Rolle spielen... Kann man anfechten oder sich darüber aufregen. Oder auch nicht!

Diese Nummer hier gehört für mich zu den Letzteren. Oder glaubt hier wirklich irgendwer, dass die Schmier demnäGSt alles einkassiert, was theoretisch vor Blitzern warnt oder warnen kann???

OK, der eine oder andere vllt... 😏
 
Alpenbummler

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...neu:
"Geräte, bei denen die vorgenannte Funktion (wenn auch als Nebenfunktion) vorhanden ist, sind jedoch zumindest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und damit von der Vorschrift erfasst. Dies ändert sich auch nicht, wenn die Funktion deaktiviert ist, denn es genügt, wenn das Gerät betriebsbereit mitgeführt wird. Gleiches gilt für Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind. Solange solche Apps installiert sind, ist das Gerät zumin-dest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und darf vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden."
Dann darf ich meinen nagelneuen Navi 6 nicht mehr verwenden denn der hat diese Funktion. Sollte ich mich damit erwischen lassen, zahle ich nicht nur die Strafe, sondern muss damit rechnen, dass man mir das 800 € teure Gerät abnimmt. Na immerhin kann ich mich danach nicht mehr strafbar machen.
Armes Deutschland.
 
Pendeline

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Korrekt gesehen hat nicht das Navi6 diese Funktion, sondern die App "Smartphone Link", die du aus freien Stücken kostenlos auf dein Smartphone insallierst. Niemand zwingt dich.

Gruß - Pendeline
 
Alpenbummler

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Ich meine den Menüpunkt "Einstellungen/Annäherungsalarme/Alarme/Garmin-Radar-Info".
Meinst du den auch? Kommt der tatsächlich von der Smartphone-Link-App? War mir nicht bewusst.

Aber du hast Recht: diese App hab' ich installiert. Allerdings nur auf dem Handy, nicht auf dem Navi. Wie kann der Menüpunkt auf den Navi kommen wenn ich auf dem Handy was installiere?
 
Pendeline

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Das Navi muss in diversen Ländern nach deren individuellen Gesetzeslage funktionieren. Da hat man eben im Menü einen An/Aus-Knopf vorgesehen. Ist bei Grenzübertritt zu betätigen.

Gruß - Pendeline
 
Alpenbummler

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Nach dem Wortlaut oben hab' ich ihn aber auch ausgeschaltet bereitgehalten. Ich könnte ja jederzeit einschalten.
 
AlpenoStrand

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Ich fahre am Wochenende nach Stuttgart, ich werde meinen ganzen Mut zusammennehmen und die Blitzerwarnungen in meinem fest eingebauten Navi aktiviert lassen. Ich bin ein Held. :cool:
 
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