Was Nutzer von Blitzer-Apps jetzt wissen sollten

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Niederrheinrooster

Niederrheinrooster

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Wieso Regelumgehung, dass ist nur eine Erinnerung zur Einhaltung des hier gerade geltendem Tempolimits, dass oft aus nicht nachvollziebaren Gründen erlassen wurde.
Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt, aber du willst mir doch nicht im Ernst erzählen, dass es den meisten hier nur um "eine Erinnerung" geht.:D
 
Reiner_Remstal

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Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt, aber du willst mir doch nicht im Ernst erzählen, dass es den meisten hier nur um "eine Erinnerung" geht.:D
Mach´ mal halblang - Unterstellungen sind nicht so gut...

Ein (persönliches) Beispiel:

Stationärer Blitzer innerorts, aber von 22-6 Uhr Limit 30 km/h. Irgendwann musste ich mal früher aus´m Haus, fuhr natürlich um 05.48 Uhr mit gerade mal 51 km/h in die zeitlich limitierte 30er-Zone. Weil ich zu faul war, die entspr. App gleich zu starten... (fürs bessere Verständnis am Niederrhein: dann hätte diese App mich erinnert!)

Also: Issmir egal ob/warum/oder Du eine solche App (nicht?) nutzt...

...und überhaupt, Krefeld gibt es doch genauso wenig wie Bielefeld!!!
 
Der mit der Q Tanzt

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Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt, aber du willst mir doch nicht im Ernst erzählen, dass es den meisten hier nur um "eine Erinnerung" geht.:D
Wenn dem so wäre wie du schreibst, hätte ich bestimmt nicht 0 Punkte.Eher keinen Führerschein.

Gruß von Klaus
 
Niederrheinrooster

Niederrheinrooster

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Ist gut Leute, hier sind nur Chorknaben unterwegs und meine "Unterstellungen" sind natürlich aus der Luft gegriffen und somit "Science Fiction". Es tut mir leid.
 
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Eddy der Belgier

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Ich habe seit über 10 Jahren ein Abo mit Coyote auf meinem Handy, funktioniert sehr gut ;-), bei einer Kontrolle schließe ich die App, ein Polizist darf ohne Durchsuchungsbefehl nie in mein Handy schauen, und das aus privaten Gründen. Aber wenn die App sichtbar ist (d.h. läuft), kann man mit einem Bußgeld belegt werden.
 
GsGonzo

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Hab mein ganzes Leben noch keine dieser "Erinnerungshilfen" benutzt ;)
Und wenn dann mal ein Ticket von der Rennleitung/Gemeinde kam - so what?
Da heisst es dann sterben wie ein Mann - hätte mich alternativ ja auch an die Regeln halten können.
Mögen die nun sinnvoll sein oder nicht....
 
G

Gast 72070

Gast
Ich versuche mich an ALLE Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, aber bei unserer Verkehrsdichte und auch anderen Umständen (Blick aufs NAVI usw.) passiert es mir oft genug, dass ich ein Schild übersehe.
Meist genau dann steht da so ein Fotoapparat. Gerne in den Ferien vor der Schule in der 30ger Zone. Die Gemeinden haben das schon lange als Einnahmequelle für sich entdeckt und dann wird nicht in "Gefahrenzonen" sondern in Geldbringzonen geblitzt.
Besonders doof wenn man wie ich auf den Führerschein angewiesen und bei ca. 35000 Km beruflich auch noch einem höheren Risiko ausgesetzt ist.
 
qtreiber

qtreiber

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Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt, aber du willst mir doch nicht im Ernst erzählen, dass es den meisten hier nur um "eine Erinnerung" geht.:D
worum sonst? Um permanent bewusst schneller zu fahren als erlaubt? Kommt vielleicht im Einzelfall mal vor, ist aber nicht die Regel.

Bei dir regnet es bestimmt täglich.
 
K

Kraftradler

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Zugegebenermaßen nutze ich es nicht als Erinnerung, sondern um relatv gut gewarnt vor Blitzern auch mal an mMn. fragwürdig gekennzeichneten Stellen überholen zu können.

Bei mir in der Gegend gibt es z.B. eine lange Gerade von etwa einem Kilometer Länge, da führen keinerlei Wege drauf zu, aber trotzdem prangt in der Mitte ein schöner, weißer, durchgezogener Strich. In den recht unübersichtlichen Kurven davor und danach ist die Linie gestrichelt. Also dort, wo wohl kaum jemand überholt weil man kaum was sieht, dort ists erlaubt. Dort, wo man dann überholen kann, ists verboten. Da fehlt mir dann doch das Verständnis für.

Angst vor Kontrollen habe ich nicht, bei mir gibts eine automatische Blitzermelder-Abschalteinrichtung.
 
Uli G.

Uli G.

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Besonders doof wenn man wie ich auf den Führerschein angewiesen und bei ca. 35000 Km beruflich auch noch einem höheren Risiko ausgesetzt ist.
Ich versuche auch, mich an alle Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten, und das ist mir in 36 Jahren Außendienst fast perfekt gelungen, bei bis zum Doppelten Deiner Fahrleistung. Alles ohne Hilfsmittel jeglicher Art, außer reiner Geschwindigkeitsanzeige im Navi, ohne Warnfunktion! Die vier oder 5 Tickets, die ich in der Zeit bekommen habe, waren alle nicht der Rede wert, weit weg von Punkten u. Führerscheinentzug :). Das teuerste Ticket war eines wegen zu geringen Abstandes, nur 75m, anstatt 90m bei 180km/h :(.
Liegt also wohl doch am Fahrer, seiner Konzentration auf's Fahren, wie leicht er sich ablenken lässt, oder ob er einfach ständig die zulässigen Geschwindigkeiten überschreitet und deswg.n zwingend vor Radarfallen gewarnt werden "muss" :(.

Uli
 
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Gast 72070

Gast
:Du darfst Dir jetzt die ganze nächste Woche selber ununterbrochen auf die Schulter klopfen. Gut das es so tolle Autofahrer gibt. Mein vollsten Respekt, da kann ich natürlich nicht mithalten.
 
jan13

jan13

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Und in holland auch....bei uns sind blitzermeldungen sowieso nicht verboten. Dazu hat die polizei keine zeit dafur...zu sehr beschaftigt mit fussbal hooligans und klimatkleber
 
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Reincarnator

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Schön, wenn das so ist. Ich kenne die Gesetze in Holland und Belgien nicht, die interessieren mich auch nicht, denn keines dieser Länder habe ich je bereist und habe es auch nicht vor.

Nur sollte man das dann auch dazu schreiben, denn die Mehrheit in diesem Forum dürfte aus D sein. Und da stimmt das so nicht. Man lese mal die §§102 und 94 StPO.

Wenn sie in unser Land einreisen, gelten in diesem Fall diese Gesetze auch für Ausländer. Das sollte man wissen. Ist anders, als beim holländischen Bootsführerschein. ;)

PS:
Im Übrigen gibt es bei uns auch keinen "Durchsuchungsbefehl". Den gibts nur im Fernsehen, weil der Strolch den Sheriff immer danach fragt. In Fachkreisen wird das Durchsuchungsbeschluss mt richterlicher Anordnung der Durchsuchung genannt. Bei GiV ist de erstmal obsolet.

und PPS: Ich habe mich geirrt. Ich war doch schon mal auf dem Territorium des Königreichs der Niederlande. Auf den (hist.) DWI.
 
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Eddy der Belgier

Eddy der Belgier

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Ist das in Belgien so?
Ich glaube, nicht nur in Belgien. Er darf auf den Bildschirm Ihres Mobiltelefons schauen, aber nicht herumschnüffeln, dazu muss er einen Durchsuchungsbefehl vorlegen. Die Polizei kann auch nicht ohne Erlaubnis Ihre Wohnung betreten!
 
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Reincarnator

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"wenn ich glauben würde, wäre ich Pfarrer geworden"
(Peter J. Jost, Rechtsanwalt und mein Schwager)

Ich mag Dich Eddy, aber ich gewinne hier den Eindruck, dass Du eher Deinem Bauchgefühl vertraust. Ich warne davor, über rechtliche Dinge zu schwadronieren, ohne die notwendige Rechtskenntnis zu besitzen. Den Begriff "Durchsuchungsbefehl" kennt das deutsche Strafprozessrecht nicht.

Was Du da oben schreibst, ist -zumindest auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - schlicht unrichtig, da sollte man sich als Täter nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Rennleitung kennt ihre Pappenheimer. Und ich verrate vermutlich kein Geheimnis, dass VT mit belgischen oder niederländischen Kennzeichen in einem besonderen Focus stehen. Das hat seine Gründe.
Wenn ich Dich kontrolliere und den Verdacht habe, dass Du mit einer WarnApp unterwegs bist, hast Du genau zwei Möglichkeiten, ganz egal, woher Du kommst:

Du rückst das Endgerät (das muss kein smartphone sein) freiwillig raus und gibst ggf. den Verstoß zu oder ich nehme es Dir einfach weg. §94 StPO ist auch bei bedeutenden OWi anwendbar. Und das ist eine.

Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen. Interessiert mich dann auch nicht weiter, aus einer Sicherstellung wird dann eben eine förmliche Beschlagnahme. Für die Durchsuchung des Endgerätes (§102 StPO) kann ich in aller Ruhe eine richterliche Anordnung abwarten. Und vertrau mir - die bekomme ich. Aber das würde zu weit führen.

Du kannst Dir nicht vorstellen, in wieviele Wohnungen wir schon ohne eine "Erlaubnis" der/s Wohnenden und ohne richterlichen Beschluss rein sind. Gefahr im Verzug heißt das Stichwort.

Ergänzend sei noch angefügt, dass das auch bei Nutzung einer illegalen WarnApp durch einen anderen Fahrzeuginsassen als den Fahrer gilt.
(OLG KA v. 7.2.2023, AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23 )
 
Eddy der Belgier

Eddy der Belgier

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Ich mag Dich Eddy, aber ich gewinne hier den Eindruck, dass Du eher Deinem Bauchgefühl vertraust. Ich warne davor, über rechtliche Dinge zu schwadronieren, ohne die notwendige Rechtskenntnis zu besitzen. Den Begriff "Durchsuchungsbefehl" kennt das deutsche Strafprozessrecht nicht.

Was Du da oben schreibst, ist -zumindest auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - schlicht unrichtig, da sollte man sich als Täter nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Rennleitung kennt ihre Pappenheimer. Und ich verrate vermutlich kein Geheimnis, dass VT mit belgischen oder niederländischen Kennzeichen in einem besonderen Focus stehen. Das hat seine Gründe.
Wenn ich Dich kontrolliere und den Verdacht habe, dass Du mit einer WarnApp unterwegs bist, hast Du genau zwei Möglichkeiten, ganz egal, woher Du kommst:

Du rückst das Endgerät (das muss kein smartphone sein) freiwillig raus und gibst ggf. den Verstoß zu oder ich nehme es Dir einfach weg. §94 StPO ist auch bei bedeutenden OWi anwendbar. Und das ist eine.

Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen. Interessiert mich dann auch nicht weiter, aus einer Sicherstellung wird dann eben eine förmliche Beschlagnahme. Für die Durchsuchung des Endgerätes (§102 StPO) kann ich in aller Ruhe eine richterliche Anordnung abwarten. Und vertrau mir - die bekomme ich. Aber das würde zu weit führen.

Du kannst Dir nicht vorstellen, in wieviele Wohnungen wir schon ohne eine "Erlaubnis" der/s Wohnenden und ohne richterlichen Beschluss rein sind. Gefahr im Verzug heißt das Stichwort.

Ergänzend sei noch angefügt, dass das auch bei Nutzung einer illegalen WarnApp durch einen anderen Fahrzeuginsassen als den Fahrer gilt.
(OLG KA v. 7.2.2023, AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23 )
Oy oy, das ist sehr streng, aber ich 'denke', dass sogar die Coyote App erlaubt ist, weil sie nicht den genauen Standort meldet, sondern eine Gefahr über eine bestimmte Entfernung meldet, und daher nicht wie vb flitsmeister funktioniert, also denke ich :yeahh: :bier:
 
wasserwili01

wasserwili01

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Das wird dir schon jeder Fahrlehrer anders erzählen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit muss situativ auch unterschritten werden, damit man nicht zu schnell ist. Das sind ja keine Mindestgeschwindigkeiten auf den Schildern.
So sieht’s aus. Mein Fahrlehrer bei der Nachfahrt durch den Wald fragt mich: „Wie schnell darfst hier fahren?“ Ich (Landstraße) „100“. Er: „normal schon, aber hast du das Wildwechselschild gesehen?“ Da denke ich heute noch dran.
 
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